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Änderungen der Einreisebestimmungen für Länder und Gebiete ab 22.11.2021

Das Ministerium für Gesundheits- und Pflegedienste führt Einreisequarantänebestimmungen für die Einreise von den Kanarischen Inseln nach Spanien, Korsika nach Frankreich, Madeira nach Portugal, der SVD-Region Länsi-Pohja in Finnland und den Regionen Blekinge, Halland und Värmland in Schweden ein. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zur Einreisequarantäne aus den Regionen Östra Savolax SVD in Finnland und Östergötland in Schweden. Die Änderungen treten von Mitternacht nachts auf Montag, 22. November, in Kraft.

Einreisequarantäne gilt nur für Reisende aus roten, dunkelroten, violetten und grauen Ländern, die kein gültiges, überprüfbares Corona-Zertifikat besitzen . Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden.

Die Änderungen in der Länderliste werden ab Montag, 22. November , aus den Covid-19-Verordnungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ersichtlich.

Länder in Europa

Die folgenden Länder haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Länder) :

Ab Woche 47 sind keine Länder grün.

Orange: Frankreich, Italien, Malta, Monaco, Portugal, San Marino, Spanien (von grün geändert) und Vatikanstadt.

Folgende Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Auflagen zur Einreisequarantäne (gleiche Auflagen für rote und dunkelrote Länder):

Rot: Zypern, Luxemburg, Polen, Rumänien (geändert von dunkelrot) und die Schweiz.

Dunkelrot: Andorra (von Rot geändert), Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Island (von Rot geändert), Kroatien, Lettland, Liechtenstein (von Rot geändert), Litauen, Niederlande, Slowakei, Slowenien, Großbritannien, Tschechien , Deutschland (verändert von rot), Ungarn und Österreich.

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden

Folgende Regionen müssen nicht mehr in die Quarantäne Quarantäne:

Östergötland (von rot auf orange geändert)

Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Dalarna (verändert von orange), Gotland und Jämtland (verändert von orange).

Orange: Jönköping, Kronoberg, Västerbotten und Västernorrland.

In den folgenden Regionen werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Blekinge, Halland und Värmland (alle von Orange auf Rot geändert).

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Gävleborg, Kalmar, Norrbotten, Skåne, Stockholm, Södermanland, Uppsala, Västmanland, Västra Götaland und Örebro.

Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)

Ab Woche 46 sind in Dänemark keine Regionen grün oder orange.

Die folgenden Regionen sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Einreisequarantäneanforderungen (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Regionen):

Rot: Mitteljütland, Nordjütland und Süddänemark.

Dunkelrot: Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen) und Seeland.

Die Färöer haben weiterhin den Farbcode Dunkelrot und behalten daher die Auflagen zur Einreisequarantäne bei.

Grönland hat weiterhin den Farbcode Rot und behält daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.

Finnland

Folgende Regionen müssen nicht mehr in die Quarantäne Quarantäne:

Östra Savolax SVD (von rot auf orange geändert)

Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Åland

Orange: Kajanaland SVD, Lappland SVD (von grün geändert), Nordkarelien SVD, Nord Savolax SVD, Satakunta SVD, Södra Savolax und Vaasa SVD.

In der folgenden Region werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Länsi-Pohja SVD (von orange auf rot geändert).

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne:

Birkalands SVD, Mittelhämeenlinna SVD, Südwestfinnland SVD, Helsinki und Uusimaa SVD, Kymmenedalen SVD, Mittelfinnland SVD, Mittelösterbotten SVD, Nordösterbotten SVD, Päijat-Häme SVD, Südösterbotten SVD und Südkarelien SVD.

Ausgewählte Archipele in Europa

Für die folgenden Archipele gelten noch keine Quarantäneanforderungen (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Archipele) :

Grün: Sardinien (Italien) (geändert von orange)

Orange: Azoren (Portugal) und Sizilien (Italien).

Für die folgenden Inselgruppen werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Kanarische Inseln (Spanien), Korsika (Frankreich) und Madeira (Portugal) (alle von Orange auf Rot geändert).

Die folgenden Inselgruppen haben noch Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Inselgruppen) :

Rot: Balearen (Spanien), Kreta (Griechenland) und Südägäische Inseln (Griechenland).

Dunkelrot: Die Ionischen Inseln (Griechenland) und Nordägäische Inseln (Griechenland) (von Rot geändert).

Lila Land und Gebiete

Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als „violettes Land“ bezeichnet. Für die Einreisequarantäne, den Test und die Einreiseregistrierung aus lila Land werden Anforderungen gestellt.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste sind oder werden lila sein: Argentinien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Namibia, Neuseeland, Peru, Katar (verändert von grau), Saudi-Arabien und Taiwan.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste sind oder werden grau sein: Australien, Kanada, Chile, Kolumbien, Hongkong, Jordanien, China, Macau, Ruanda, Südkorea und Uruguay.





Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 25. September um 16.00
  • Grüne Länder: Keine Einreisebestimmungen.
  • Oranges Land: Keine Einreisebestimmungen.
  • Rote Länder : Pflicht zur Eintragung von Informationen in das Einreiseregister. Voraussetzungen für die Prüfung an der Grenze bei der Ankunft. Voraussetzungen für die Einreise Quarantäne, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft verkürzt werden.
  • Dunkelrote Länder: Gleiche Anforderungen wie für rote Länder.
  • Lila Land: Gleiche Anforderungen für Einreisequarantäne, Einreiseregistrierung und Prüfung wie für rote Länder.
    Andere Länder der Welt (Grauländer): Fortgesetzte Einreisebeschränkungen (Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf), Einreisequarantäne und Testanforderungen an der Grenze bei der Einreise. Weitere Informationen darüber, wer nach Norwegen reisen darf.

Wenn Sie aus einem grünen oder orangefarbenen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantänebestimmungen (z. Das bedeutet, dass bei einem Zwischenstopp in einem roten oder dunkelroten Land eine Einreiseregistrierung, ein Grenztest und eine Einreisequarantäne erforderlich sind. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Corona-Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt waren.

Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem nachprüfbaren Corona-Zertifikat belegen, das für die Einreise nach Norwegen zugelassen ist? Dann sind Sie von der Einreisequarantäne befreit und müssen kein Einreisemeldeformular ausfüllen oder einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Populationen in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

  • Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.
  • Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4% positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil der positiven Proben von mehr als 1 Prozent oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 Prozent positive Proben.
  • Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.
  • Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.
  • Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.


Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI von Regionen in der nordischen Region, Ländern und einigen ausgewählten Inselgruppen in Europa sowie ausgewählten Drittländern auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird nur berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest.

Quelle: www.regjeringen.no

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