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Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete - nblog.de
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf „Ein normaler Wochentag mit erhöhter Bereitschaft“ am 25. September um 16.00 Uhr wird eine schrittweise Reduzierung der Einreisebestimmungen vorgenommen. Auch bei der Grundstücksbewertung werden einige Änderungen vorgenommen. Lesen Norwegen geht mit erhöhter Bereitschaft in einen normalen Alltag über Die Einreisequarantäne gilt nun nur noch für Reisende aus roten, dunkelroten, lila und grauen Ländern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden. Des Weiteren wird die Anforderung an Quarantänehotels zur Umsetzung der Quarantäne aufgehoben. Lesen Sie mehr über die Einreisebeschränkungen für Norwegen werden schrittweise aufgehoben Die globalen Reisehinweise des Außenministeriums werden ab dem 1. Oktober entfernt Die Änderungen in der Länderliste werden aus den Covid-19-Bestimmungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ab Samstag, 25. September um 16 Uhr. Länder in Europa Die folgenden Länder sind weiterhin grün und haben keine Voraussetzungen für die Einreisequarantäne: Polen, Tschechien und Ungarn. Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden orangefarbenen Länder aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Länder) : Frankreich (von Rot geändert), Italien, Island (von Rot geändert), Luxemburg, Malta, Monaco (von Rot geändert), Niederlande (von Rot geändert), Portugal (von Rot geändert), San Marino, Slowakei und Vatikanstadt . Die folgenden Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot oder wechseln von rot zu dunkelrot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Länder): Rot: Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Zypern, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Spanien, Schweiz, Deutschland, Rumänien und Österreich. Dunkelrot: Litauen (von Rot geändert), Slowenien und Großbritannien. Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region Schweden Die folgenden Regionen haben weiterhin keine Anforderungen an die Einreisequarantäne: Norrbotten (von grün bis orange) Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden orangefarbenen Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) : Blekinge, Dalarna, Gävleborg, Gotland (verändert von rot), Halland, Jämtland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Södermanland, Uppsala, Värmland, Västerbotten, Västernorrland, Västmanland und Örebro. Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Skåne, Stockholm, Västra Götaland und Östergötland. Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete) Die Anforderungen an die Einreisequarantäne werden für die folgenden Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) : Grün: Süddänemark, Mitteljütland und Nordjütland (alle von Orange auf Grün geändert). Orange: Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen, geändert von rot) und Seeland. Die Färöer bleiben orange und die Pflicht zur Einreisequarantäne wird aufgehoben. Grönland wechselt von Orange zu Rot und behält daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei. Finnland Die folgende Region hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne: Südwestfinnland SVD (von orange auf rot geändert). Für folgende Regionen gelten weiterhin keine Einreisegarantien : Grün: Länsi-Pohja SVD, Mittelfinnland SVD, Nordkarelien SVD und Åland. Orange: Satakunda SVD (von grün geändert) Die Anforderungen an die Einreisequarantäne werden für die folgenden Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) : Birkaland SVD, Central Hämeenlinna SVD, Helsinki und Uusimaa SVD (von Rot auf Orange geändert), Kajanaland SVD (von Rot auf Grün geändert), Kymmenedalen SVD, Lappland SVD, Mittelösterbotten SVD, Norra Savolax SVD, Norra Österbottens SVD, Däij SVD Südösterbottens (von orange auf grün geändert). Södra Karelens SVD, Södra Savolax SVD, Vasa SVD (verändert von rot) und Östra Savolax SVD. Ausgewählte Archipele in Europa Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden Inselgruppen aufgehoben: Orange: Azoren (Portugal), Balearen (Spanien, geändert von rot), Kanarische Inseln (Spanien, geändert von rot), Madeira (Portugal), Nördliche Ägäis (Griechenland, geändert von rot) und Sardinien (Italien, geändert von rot) ). Die folgenden Inselgruppen sind weiterhin rot oder dunkelrot oder wechseln von rot zu dunkelrot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Inselgruppen) : Die Ionischen Inseln (Griechenland, von Dunkelrot auf Rot geändert), Kreta (Griechenland), Korsika (Frankreich), Sizilien (Italien) und die Inseln der Südägäis (Griechenland, von Dunkelrot auf Rot geändert). Kleines Land Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als „violettes Land“ bezeichnet. Für die Einreisequarantäne, den Test und die Einreiseregistrierung aus lila Land werden Anforderungen gestellt. Die folgenden Länder und Territorien bleiben lilafarbene Länder: Neuseeland, Saudi-Arabien und Taiwan. Quelle: www.regjeringen.no
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