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Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete ab 06.09.2021

Die Regierung hat beschlossen, für ein neues Land in Europa, Rumänien, Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen einzuführen. Ansonsten werden Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen nicht geändert, weder für Länder und Gebiete in Europa, Regionen oder autonome Gebiete in den nordischen Ländern noch für Drittländer (lila Länder).

Hintergrund der Bewertung ist eine aktualisierte fachliche Einschätzung des norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit (NIPH) zum Infektionsniveau. Der Zweck der Vorschriften besteht darin, das Risiko einer Einfuhrinfektion zu verringern. Alle Änderungen gelten ab Mitternacht, Nacht bis Montag, 6. September.

Die Änderungen werden ab Montag, 6. September , in den Covid-19-Bestimmungen und der interaktiven Karte auf FHI.no erscheinen.

Länder in Europa
Für Rumänien werden Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen eingeführt, die die Kategorie von Grün auf Orange ändern.

Die folgenden Länder bleiben grün:
Ungarn, Polen, Slowakei und Tschechien.

Die folgenden Länder sind weiterhin orange oder rot oder wechseln von orange zu rot (für orange und rote Länder gelten die gleichen Regeln):

Orange:
Italien, San Marino, Vatikanstadt, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Lettland, Malta und Rumänien (von grün geändert).

 Rot: 

Portugal, Irland, Island, Griechenland, Frankreich, Estland, Belgien, Litauen, Schweiz, Liechtenstein, Bulgarien,  Deutschland , Andorra, Monaco, Spanien, Slowenien (verändert von orange) und die Niederlande (verändert von orange).

Die folgenden Länder sind weiterhin dunkelrot und mit Auflagen für Quarantänehotels:
Zypern und das Vereinigte Königreich.

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region
Die nordischen Länder und Gebiete werden vorerst noch auf regionaler Ebene bewertet. Wir tun dies vor allem, weil wir über eine ausreichende Datengrundlage für eine solche Bewertung verfügen.


Schweden

Es werden keine Änderungen an den Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für Regionen in Schweden vorgenommen. Noch gibt es in Schweden keine Regionen, die grün sind.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot (für orange und rote Regionen gelten die gleichen Regeln):

Orange: Norrbotten, Södermansland, Uppsala, Blekinge, Dalarna, Västernorrland und Kronoberg.

Rot: Gotland, Halland, Stockholm, Värmland, Västerbotten, Västmanland, Örebro, Västra Götaland, Skåne, Jämtland, Gävleborg, Jönkjöping, Kalmar und Östergötland.


Dänemark

Es werden keine Änderungen an Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen vorgenommen. Somit bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen bei der Einreise aus allen Regionen in Dänemark.

In Bezug auf autonome Gebiete sind die Färöer weiterhin grün, während Grönland weiterhin rot ist.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot:

Orange:
Seeland und Süddänemark.

Rot:
Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen) Mitteljütland und Nordjütland.


Finnland

Es werden keine Änderungen an den Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für Regionen in Finnland vorgenommen.

Der folgende Bereich bleibt grün:

Länsi-Pohja SVD und Åland.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot oder wechseln von orange zu rot (für orange und rote Regionen gelten die gleichen Regeln) :

Orange:
Kymmenedalen SVD,, Mittelfinnland SVD, Södra Savolax SVD, Mittelhämeenlinna SVD, Satakunda SVD, Norra Karelens SVD, Norra Österbottens SVD, Norra Savolax SVD, Päijat-Häme SVD, Vasa SVD, Syd-Häme SVD, Vasa SVD, Syd-Häme SVÖ, SVD , Lapplands SVD, Birkalands SVD und Södra Karelens SVD.

Rot:
Helsinki und Uusimaa SVD, Südwestfinnland SVD und Kainuu SVD (geändert von orange)


Ausgewählte Archipele in Europa

Einige Inselgruppen werden separat betrachtet, um eine sichere Reise zu Inseln zu ermöglichen, die für Norweger beliebte Reiseziele sind. Es werden keine Änderungen an den Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für die betreffenden Inselgruppen vorgenommen.

Die folgenden Inselgruppen bleiben rot:
Azoren (Portugal), Kanarische Inseln (Spanien), Sardinien (Italien), Sizilien (Italien), Nördliche Ägäis (Griechenland), Balearen (Spanien) und Madeira.

Die folgenden Inselgruppen bleiben dunkelrot und unterliegen Quarantäne-Hotelanforderungen:
Kreta (Griechenland), Korsika (Frankreich), Südägäische Inseln (Griechenland) und Ionische Inseln (Griechenland).

Kleines Land
Das NIPH berücksichtigt, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bei Reisen nach Norwegen bietet, wie etwa die Freilassung von Quarantänehotels. Diese Länder und Gebiete werden als „violette Länder“ bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in der Faktenbox unten.

Änderungen der EU-Drittstaatenliste:
Am 26. August wurde eine neue Bewertung der Länder auf der Drittländerliste der Europäischen Kommission vorgenommen. Sechs Länder wurden aus der Liste gestrichen und werden in Bezug auf die Liste der lilafarbenen Länder nicht mehr berücksichtigt. Dies sind die Länder Israel, Kosovo, Libanon, Montenegro, Nordmazedonien und die Vereinigten Staaten.

Diese Länder und Territorien bleiben lila:
Australien, Neuseeland, Singapur, Taiwan und Saudi-Arabien.

Rät weiterhin von Reisen außerhalb des EWR / Schengen und des Vereinigten Königreichs ab
Das Außenministerium (MFA) rät weiterhin von allen Reisen ab, die für Länder außerhalb des EWR/Schengen und Großbritannien nicht unbedingt erforderlich sind. Ausnahmen gibt es für einige ausgewählte Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste, sogenannte violette Länder. Der Reiserat gilt bis zum 1. Oktober 2021.

Personen mit einem norwegischen Mobilfunkvertrag, die sich in den Ländern aufhalten, in denen bei der Ankunft in Norwegen geänderte Einreisebestimmungen gelten, erhalten eine SMS-Benachrichtigung.

Die Bewertung diese Woche
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI von Regionen in der nordischen Region, Ländern und einigen ausgewählten Inselgruppen in Europa sowie ausgewählten Drittländern auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Lockerung oder Verschärfung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet, dass für ein Land in Europa Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen eingeführt werden.

Wenn Sie aus einem grünen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantäneauflagen (zB orange, rot oder dunkelrot) Zwischenlandung machen, gelten bei Ihrer Ankunft in Norwegen die Einreisebestimmungen des Landes, in dem Sie Halt machen. Dies bedeutet, dass Sie kein Recht auf Einreise nach Norwegen haben, wenn Sie kein norwegischer Staatsbürger sind und einen Zwischenstopp in einem nicht grünen Land machen.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird lediglich berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest .

NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird lediglich berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest.





Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 5. Juli

Grüne Länder:
Es gibt keine Anforderungen für Tests, bevor Sie nach Norwegen einreisen oder unter Quarantäne gestellt werden. Sie müssen das Einreiseformular ausfüllen und sich bei der Ankunft an der Grenze testen. Wer in grünen Ländern lebt, ist vom Einreiseverbot nach Norwegen ausgenommen.

Orangefarbene Länder:
Reisende aus orangefarbenen Ländern haben die gleichen Regeln wie Reisende aus roten Ländern. Es kann jedoch relevant sein, später separate Anforderungen für orangefarbene Länder einzuführen.

Rote Länder :
Es ist begrenzt, wer das Recht hat, nach Norwegen einzureisen. Personen, die zur Einreise nach Norwegen berechtigt sind, müssen vor der Einreise eine negative Testbescheinigung vorlegen, das Einreiseformular ausfüllen, sich bei der Ankunft an der Grenze testen und sich in der Einreisequarantäne befinden.

Dunkelrote Länder:
Dieselben Einreiseregeln wie rote Länder, aber zusätzlich müssen Teile der Einreisequarantäne in Quarantänehotels durchgeführt werden.

Lilla-Land:
Großeltern, Freunde und andere aus diesen Ländern sind vom Einreiseverbot ausgenommen. Ansonsten die gleichen Einreiseregeln (Quarantäne, Test, etc.) wie rote Länder.

Andere Länder der Welt:
Gleiche Einreiseregeln (Quarantänehotel, Test, etc.) wie für dunkelrote Länder.
Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem gültigen norwegischen oder europäischen Corona-Zertifikat mit QR-Code nachweisen? Dann können Sie nach Norwegen reisen, sind von der Einreisequarantäne befreit und brauchen kein negatives Testzertifikat, kein Einreiseformular ausfüllen oder einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Lesen Sie mehr auf der Seite „Was trifft auf Sie zu?“ unter hesenorge.no. Darin wird auch angegeben, welche Ausnahmen von der obigen Liste gelten, damit Minderjährige Ausnahmen von der Anforderung von Quarantänehotels haben.

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Bevölkerung in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.

Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4 % positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil positiver Proben von mehr als 1 % oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 % positive Proben.

Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.

Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.

Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.

Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Quelle: www.regjeringen.no

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