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Anhörung zur Ausweitung des vorübergehenden Gesetzes über Einreisebeschränkungen und vorübergehende Bestimmungen im Einwanderungsgesetz

Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge schlägt vor, das vorübergehende Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit zu erweitern. Der Vorschlag wurde nun zur Konsultation übermittelt. Das Gesetz gilt grundsätzlich bis zum 1. Juni 2021 und soll nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Das Ministerium schlägt außerdem vor, die Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes über die Regeln für die Bearbeitung von Sonderfällen für die Einwanderungsbeschwerdekammer (UNE) im Zusammenhang mit dem Gesetz zu verlängern Ausbruch von covid-19.

Mit den Einreisebeschränkungen soll das Einreiserecht für Ausländer eingeschränkt werden, die ansonsten einen legalen Zugang zur Einreise nach Norwegen hätten, wenn dies zur Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit im Falle des Ausbruchs von covid-19 erforderlich ist. Das Coronavirus ist nach wie vor eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und wird es auch bleiben, bis eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung besteht oder ein Impfstoff vorliegt.

Es ist ungewiss, wie lange die Anwendung von Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erforderlich sein wird. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir bis Dezember 2021 Einreisebeschränkungen haben werden. Die Dauer der Einreisebeschränkungen muss entsprechend der Entwicklung der Infektion kontinuierlich bewertet werden. Die Einreisebeschränkungen können daher früher aufgehoben werden, wenn die Situation dies erfordert. Die Regierung hat die Einführung und Verschärfung der Vorschriften seit Einführung der Einreisebeschränkungen kontinuierlich bewertet und eingeführt. Es ist geplant, dies im Rahmen einer schrittweisen und kontrollierten Wiedereröffnung fortzusetzen.

Mit den derzeitigen vorübergehenden Regeln hat UNE die Möglichkeit, eine Vorstandssitzung als Fernbesprechung durchzuführen, indem der Beschwerdeführer digital an der Sitzung teilnimmt, ohne physisch anwesend zu sein. UNE kann die mündliche Erklärung des Beschwerdeführers in der Sitzung auch auf das beschränken, was für den Fall von zentraler Bedeutung ist. Der Zweck der Regeln besteht darin, der UNE die Möglichkeit zu geben, Vorstandssitzungen abzuhalten, die andernfalls aufgrund der Infektionssituation verschoben worden wären. Die Hauptregel lautet, dass Vorstandssitzungen auf normale Weise durchgeführt werden müssen. Die vorübergehenden Vorschriften können nur in dem Umfang angewendet werden, der aus Gründen der Infektionskontrolle erforderlich ist, und die Rechtssicherheit des Beschwerdeführers ist angemessen gewährleistet. Das Ministerium schlägt vor, diese Regeln bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Quelle: www.regjeringen.no

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