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Dänemark ändert die Einstufung für Deutschland

Auszug… (Auswärtiges Amt)

Einreise
Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird.

Mit Wirkung vom 5. Juni 2021 um 16 Uhr wird ganz Deutschland als „gelb“ eingestuft. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Test bei Einreise und zur erneuten Testung nach Einreise bleibt aber bestehen.

Ausländer mit Wohnsitz in „gelb“ oder „orange“ eingestuften EU- und Schengenländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern (Länder außerhalb des EU-/Schengen-Raums der Kategorie „orange“ oder „rot“ und EU-/Schengenländer der Kategorie „rot“) dürfen grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.

Die jeweils geltenden Regeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen.

Für Einreisende – per Flugzeug, über Land und See – gilt derzeit bis mindestens 11. Juni 2021 grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Bei Flugreisen darf dieser Test maximal 48 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen worden sein. Bei Einreise aus „“orangen„ und “roten„ Ländern oder Regionen ist die Vorlage des negativen Testergebnisses vor dem Abflug erforderlich.

Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test (nur PCR-Test) vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 und 180 Tagen vor dem Flug vorgenommen wurde.

Für Einreisende mit Wohnsitz in “gelb„ eingestuften Ländern (wie Deutschland ab dem 5. Juni 2021 16 Uhr) besteht keine Pflicht zur häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) nach Einreise. Einreisende mit Wohnsitz in “orange„ oder “rot„ eingestuften Ländern haben sich einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativen PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Kinder unter 15 Jahren sind von den Quarantäne- und Testpflichten ausgenommen.

Vom Erfordernis der Test- und Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte Personen mit Wohnsitz in EU- und Schengenländern befreit, sofern das Land nicht in die “rote„ Kategorie fällt. Voraussetzung ist, dass die Impfung mit einem durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt ist und die letzte Impfdosis mehr als zwei Wochen, aber höchstens 180 Tage vor Reisebeginn in einem EU oder Schengenland verabreicht wurde. Der Impfnachweis muss Angaben zum Namen, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes, Impfstatus und Impfdatum (1. und 2. Impfung, sofern Zweitimpfung erforderlich) enthalten. Kinder (unter 18 Jahren) vollständig geimpfter Personen dürfen mit einreisen; für 15-17-jährige Kinder bleibt die Testpflicht vor und nach Einreise bestehen.

Daneben gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes und Grenzpendler. Für Bewohner des Grenzlandes entfällt die Quarantänepflicht nach Einreise generell. Bei der Einreise genügt unabhängig vom Einreisezweck ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, der max. 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.

Ausländer, die aus einem wichtigen Grund nach Dänemark einreisen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des anerkannten Zwecks verlassen.

Detaillierte Informationen zu wichtigen Gründen, sowie Ausnahme- und Sonderregelungen stellen die dänischen Behörden auf ihrem Informationsportal bereit.

Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.

Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.

Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.

An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Nähere Informationen zur Vornahme von Tests veröffentlichen die dänischen Behörden.

Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.

Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.

Auszug ENDE… (Auswärtiges Amt)

Quelle: Auswärtiges Amt

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