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Lockerung der Einreisebeschränkungen ab 12.09.2021

Ab dem 12. September haben Freundinnen und Familienmitglieder aus Ländern außerhalb des EU-/EWR-Raums die Möglichkeit, nach Norwegen zu reisen.

-Viele haben lange auf Besuche von Angehörigen gewartet. Die Einreisebeschränkungen sind streng und für die Betroffenen sehr aufdringlich. Jetzt ist es an der Zeit, für mehr Freundinnen, Kinder, Eltern und Großeltern einen sicheren Eintritt zu gewährleisten. Solange die gewohnt strengen Regeln für Tests und Quarantäne eingehalten werden, dürfen wir uns jetzt etwas mehr öffnen. Es wird davon ausgegangen, dass die üblichen Regeln für Tests und Quarantäne eingehalten werden. Mehrere davon müssen deshalb in den ersten Tagen in Quarantäne-Hotels sein, sagt Justizministerin und Notfallmanagement Monica Mæland (H).

Die Befreiung gilt für Personen aus Ländern außerhalb der EU / des EWR, die folgende Beziehung zu der in Norwegen wohnhaften Person haben:

  • Erwachsene Kinder und Stiefkinder sowie Eltern und Stiefeltern von erwachsenen Kindern / Stiefkindern (Erleichterung für minderjährige Kinder / Stiefkinder und deren Großeltern / Großeltern wurde bereits eingeführt)
  • Großeltern, Großeltern, Enkel und Urenkel
  • Freunde über 18 Jahre und minderjährige Kinder von Freunden

Freundinnen müssen sich über das Bewerbungsschema der UDI für Freundbesuche bewerben (Link: Antrag für Freundbesuche – UDI ). Im Übrigen müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen für das Einreise- und Aufenthaltsrecht des Zuwanderungsgesetzes erfüllt sein. Visapflichtigen Ausländern muss beispielsweise ein Visum erteilt werden, bevor sie hierher reisen können.

Quelle: www.regjeringen.no

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