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Obligatorische Prüfung an der Grenze - nblog.de
Die Regierung führt an der Grenze obligatorische Tests für Personen ein, die in einem Gebiet mit Quarantänepflicht gelebt haben. Dies gilt ab Montag, 18. Januar um 17.00 Uhr – Norwegen verfügt über eines der strengsten Systeme für die Einreise und Prüfung in Europa, und jetzt werden wir weiter verschärfen, um die Importinfektion zu begrenzen. Menschen, die ohne triftigen Grund nicht getestet werden wollen, können mit Geldstrafen bestraft werden und müssen die Quarantäne in Quarantänehotels verbringen, sagt der Minister für Gesundheits- und Pflegedienste Bent Høie. Heute müssen Personen, die sich in einem Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben, so bald wie möglich und spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Norwegen auf covid-19 testen. Dies wird nun so geändert, dass der Test am Grenzübergang in Norwegen durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Menschen nicht länger an einem Flughafen, Hafen oder Grenzübergang an einer Teststation vorbeigehen und sich in ihrer Heimatgemeinde testen können. Die Prüfung muss ab Montag am Grenzübergang stattfinden. Schließt Grenzübergangspunkte – Wir wollen die Kontrolle an der Grenze stärken und schließen deshalb weitere sechs Grenzübergänge. Jetzt muss jeder, der sich bei der Einreise testen soll, dies an der Grenze tun. Personen, die ohne triftigen Grund nicht geprüft werden, können mit Geldstrafen bestraft werden und müssen die Quarantäne in Quarantänehotels verbringen. Darüber hinaus werden Personen, die mit falschen Covid-19-Tests belegt sind, ausgewiesen, sagt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement, Monica Mæland. Die Testkapazität beträgt heute 28 von 38 offenen Grenzübergängen. Für die 10 Grenzübergänge, für die derzeit keine Teststation vorhanden ist, werden sechs geschlossen: Neiden / Sør-Varanger, Narvik Airport Evenes, Sandvika / Ådalsvollen, Kristiansund Airport Kvernberget, Molde Airport Årø und Linna / Åsnes). An den vier Grenzstationen, an denen derzeit keine Testkapazität vorhanden ist, wird ein begrenztes Testangebot erstellt. Dies gilt für die Grenzstationen Tana, Karasjok, Kautokeino und Røros. Dies bedeutet, dass Personen mit Testanforderungen nur während des Zeitraums dort bestehen können, in dem ein Testangebot verfügbar ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist der Grenzübergang für diese Personen gesperrt. Personen, die von der Pflicht zur Prüfung an der Grenze befreit sind, können während der anderen Öffnungszeiten, in denen die Grenzstation besetzt ist, bestehen, haben jedoch kein Prüfangebot. – Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, das Registrierungsformular für digitale Einträge auszufüllen, bevor Sie in Norwegen ankommen. Darüber hinaus müssen ausländische Arbeitnehmer ihren geeigneten Wohnsitz vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Es muss bei der Einreise bestätigt werden, sagt Mæland. In Svinesund wird es noch einige Tage dauern, bis die Testkapazität für alle ausreichend ist, um an diesem Grenzübergang zu testen. Daher wurde eine vorübergehende Ausnahme gewährt, die besagt, dass Personen mit ständigem Wohnsitz in Norwegen sich so bald wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden an einem anderen Ort als am Grenzübergang testen können, wenn die Wartezeit für einen Test am Grenzübergang mehr als 1 Stunde beträgt. Diese Ausnahme wird aufgehoben, sobald die Testkapazität in Svinesund gut genug ist. Überblick über die 32 legalen Grenzübergänge an der norwegischen inneren Schengengrenze: Die Ausnahmen von den aktuellen Testanforderungen werden fortgesetzt. Dies bedeutet, dass folgende Personen nicht von der Pflicht betroffen sind, sich an der Grenzstation zu testen: Kinder unter 12 Jahren, Personen, die nach einer anerkannten Labormethode nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten Covid-19 erhalten haben, Personen, die gemäß § 6a von der Quarantänepflicht befreit sind, Personen, die gemäß § 6b Abs. 1 und 4 von der Quarantänepflicht befreit sind, Berufskraftfahrer des Fernverkehrs- und Zugpersonals gemäß § 6b Abs. 5 Personen, die unbedingt erforderlich sind, um kritische soziale Funktionen ordnungsgemäß ausführen oder sich um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung kümmern zu können, vgl. § 6e, wenn es praktisch nicht möglich ist, Tests durchzuführen; Ausländer, die in den Einwanderungsbestimmungen § 1-4 oder § 1-5 aufgeführt sind und einen Diplomaten- oder Dienstpass vorlegen können, möglicherweise einen nationalen Pass in Kombination mit einem vom Außenministerium ausgestellten norwegischen Personalausweis oder in Kombination mit einem Schengen-Aufenthaltsausweis für Botschaftsmitarbeiter, seitlich akkreditiert Diplomaten und diplomatische Kuriere, vgl. Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit § 3 Buchstabe f Quelle: www.regjeringen.no
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