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Planungserleichterung bei Einreisebeschränkungen

Viele EWR-Bürger können jetzt nach Norwegen einreisen. Die Regierung will ab Ende Juli noch mehr Gruppen nach Norwegen einreisen lassen. Dies gilt unter anderem für EWR-Bürger der Arbeiterklasse und Familienangehörige.

– Sehr viele EWR-Bürger können bereits nach Norwegen einreisen, auch solche, die eine vollständige Impfung nachweisen können, und solche, die aus grünen Ländern kommen. Obwohl wir jetzt planen, die Grenze weiter zu öffnen, müssen alle darauf vorbereitet sein, dass sich die Situation ändert. Die Quarantäne-Hotelregelung wird aufrechterhalten, solange sie auf einer eindeutigen ärztlichen Begründung beruht, aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich und verhältnismäßig ist, sagt Ministerin für Justiz und Notfallmanagement Monica Mæland (H).

Zukünftige Erleichterungen bei Einreisebeschränkungen gelten für:

a) Alle Geschäftsreisenden (auch Selbständige und Leistungserbringer), die unter die EWR-Verordnungen fallen, mit Ausnahme derjenigen, die aus „dunkelroten“ Ländern/Gebieten stammen.
Die Erleichterung umfasst auch reisende EWR-Bürger mit Wohnsitz in einem Drittland, das auf der EU-Drittländerliste steht und das NIPH als sichere „grüne“ Länder einstuft.

b) Alle EWR-Bürger mit einer in Abschnitt 110 des Einwanderungsgesetzes genannten Familienverbindung, die ein Familienmitglied mit Wohnsitz in Norwegen besuchen oder mit einem norwegischen Familienmitglied reisen müssen. Es wird nicht mehr vorgeschrieben, dass ein Angehöriger in absteigender Linie unter 21 Jahre alt sein muss (§ 110 Abs. 3 Buchstabe c Zuwanderungsgesetz). (Viele dieser Familienangehörigen haben bereits die Möglichkeit zur Einreise.)

c) Ehepartner / eingetragener Partner / Lebensgefährte und minderjährige oder volljährige Kinder oder Stiefkinder von erwerbstätigen EWR-Bürgern, die nicht in Norwegen ansässig sind, wenn diese Familienmitglieder mit dem EWR-Bürger nach Norwegen reisen oder nach Norwegen nachziehen.

d) Kinder, die mit Erwachsenen reisen, die aufgrund einer Corona-Bescheinigung von Einreisebeschränkungen befreit sind.

e) Ausländer, die Ehegatten / eingetragene Partner / Lebensgefährten und Minderjährige oder erwachsene Kinder oder Stiefkinder norwegischer Staatsbürger sind, wenn die Familie zusammen in Norwegen lebt.

Die Regierung wird zum Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen zurückkehren.

Im Zusammenhang mit Stufe drei des Wiedereröffnungsplans kündigte die Regierung an, dass im Zusammenhang mit Stufe vier mehrere Lockerungen der Einreisebestimmungen in Erwägung gezogen werden.

Lesen Sie mehr darüber, wer heute die Möglichkeit hat, nach Norwegen zu reisen. (norwegisch)

Schritt 4 wird verschoben – Schritt drei im Wiedereröffnungsplan wird angepasst (Pressemitteilung, 5. Juli 2021) (norwegisch)

Quelle: www.regjeringen.no

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