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Über die Einreise nach Norwegen – Stand 26.02.2021

STAND: 26.02.2021

Um das Risiko einer Importinfektion zu begrenzen, hat die Regierung den Zugang von Ausländern nach Norwegen weiter verschärft. Grundsätzlich haben nur Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen die Möglichkeit, nach Norwegen einzureisen. Dies gilt auch für EWR-Bürger.

Obligatorische Tests, Einreise-, Quarantäne- und Quarantänehotels gelten weiterhin für diejenigen, die von den Einreisebeschränkungen befreit sind und nach Norwegen einreisen dürfen. Informationen zur Registrierung von Einträgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die folgenden Gruppen haben keinen Zugriff mehr auf das Reich:

  • Ausländer mit Wohnsitz im EWR-Gebiet und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Drittländern (es sei denn, sie unterliegen Ausnahmen, die auch für Drittstaatsangehörige gelten)
  • Familienmitglieder, die keine unmittelbare Familie sind, sowohl für EWR-Bürger als auch für andere. Dies bedeutet, dass Großeltern, erwachsene Kinder, Eltern von erwachsenen Kindern und Freunde nicht mehr besuchen können.
  • Ausländer aus Ländern außerhalb des EWR, denen im Zusammenhang mit Arbeit oder Studium, einschließlich Saisonarbeit, und als Student eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
  • Ausländer, die mit Film- oder Serienproduktion arbeiten sollen oder als Forscher von der Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit sind.

Für einige Gruppen werden noch Ausnahmen gemacht.
Die folgenden Gruppen haben Zugriff:

  • Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen
  • Wenn besondere Gründe vorschreiben, dass dem Ausländer das Einreiserecht eingeräumt wird, z. B. besondere Sorgfaltspflicht für Personen in Norwegen oder andere wichtige Wohlfahrtsaspekte
  • Ausländer, die Zeit mit Kindern verbringen sollen
  • Enge Familienmitglieder von Personen mit Wohnsitz in Norwegen, dh Ehepartner / eingetragener Partner / Mitbewohner, minderjährige Kinder oder Stiefkinder, Eltern oder Stepparente minderjähriger Kinder oder Stiefkinder
  • Journalisten und anderes Personal im Auftrag einer ausländischen Medieninstitution
  • Ausländer, die an einem Flughafen in Norwegen Halt machen (sowohl im internationalen Flughafentransit als auch innerhalb von Schengen)
  • Seeleute und Personal in der Luftfahrt
  • Ausländer, der Güter- und Personenbeförderung durchführt
  • Ausländer, die in kritischen sozialen Funktionen arbeiten
  • Gesundheitspersonal aus Schweden und Finnland, das im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeitet
  • Kinder und Schüler, die von Schweden oder Finnland zum Kindergarten, zur Grund- oder weiterführenden Schule pendeln, sowie Personen, die den erforderlichen Transport zwischen Heim und Kindergarten oder Schule durchführen sollen
  • Mit Wirkung vom 20. Februar 2021 können Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für Geschäftsreisende gemacht werden, die nach einem von NFD erstellten Antragsschema zur Einreise zugelassen wurden . Dies ist ein sehr enges anwendungsbasiertes Schema, mit dem die Geschäftswelt unbedingt notwendiges geschäftskritisches Personal einstellen kann.
  • Ab Montag, dem 1. März, können Tagespendler aus Schweden und Finnland unter einem strengen Test- und Kontrollsystem wieder in Norwegen arbeiten. Lesen Sie mehr .

Als Ausgangspunkt für die als kritisch angesehenen gesellschaftlichen Funktionen kann auf folgende Liste verwiesen werden:

Liste kritischer sozialer Funktionen (aktualisiert am 17. Februar 2021)

  • Management und Krisenmanagement
  • Verteidigung
  • Recht und Ordnung
  • Gesundheit und Pflege, einschließlich Apotheke und Reinigung
  • Rettungsdienst
  • Digitale Sicherheit im zivilen Bereich
  • Natur und Umwelt
  • Versorgungssicherheit
  • Wasser und Abwasser
  • Finanzdienstleistungen
  • Stromversorgung
  • Elektronische Kommunikation
  • Transport
  • Satellitenbasierte Dienste

Aus Gründen der Klarheit wird betont, dass alle norwegischen Bürger weiterhin nach Norwegen reisen können.
Die Änderungen sind eine Folge der aktuellen Infektionssituation mit Ausbrüchen mutierter Virusvarianten und sollen vorübergehend Maßnahmen zur Kontrolle der Infektionssituation ergreifen.

Eintragsregistrierung
Für eine bessere Infektionskontrolle muss sich jeder, der aus roten Ländern nach Norwegen reist, vor dem Grenzübertritt registrieren lassen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger.
Passagiere müssen sich vor der Ankunft in Norwegen anmelden. Die Fahrt kann nur registriert werden, wenn sie weniger als 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise liegt.

Digitale Eintragsregistrierung

Sie müssen sich digital registrieren. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Quittung, die der Polizei bei der Grenzkontrolle vorgelegt wird.

Reisende werden nur gebeten, die für diese Zwecke erforderlichen Informationen zu registrieren. Die Daten werden sicher gespeichert und nach 20 Tagen gelöscht. Nur die Behörden haben Zugriff auf die Daten.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie +47 33 41 28 70 anrufen.

Zarejestruj telefonicznie +47 33 41 28 70
Inregistrat de telefon +47 33 41 28 70
регистрируйтесь по телефону +47 33 41 28 70
Registruokitės telefonu +47 33 41 28 70

Quarantäne
Alle Ankünfte müssen zehn Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Eine Quarantäne ist frühestens nach dem siebten Tag möglich, wenn der Passagier nach der Ankunft zweimal einen negativen Covid-19-Test durchführt.

Weitere Informationen zur Eintragsquarantäne

Quarantäne Hotel
In der Regel muss die Einreisequarantäne in einem Quarantänehotel durchgeführt werden, in dem Sie in Norwegen ankommen. Personen, die nach Norwegen kommen, um Arbeiten oder Aufträge auszuführen, und die nachweisen können, dass der Arbeitgeber einen geeigneten Wohnort zur Verfügung stellt, sind nicht verpflichtet, in Quarantänehotels zu übernachten. Der Wohnort muss vom Arbeitgeber im Voraus genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Überarbeitetes Rundschreiben über Quarantänehotels
Informationen zu Quarantänehotels (helsenorge.no)

Der Quarantäneplatz für Mitarbeiter muss im Voraus (ab 22. Februar) genehmigt werden.
Mitarbeiter, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen weiterhin die strengen Quarantänevorschriften einhalten.

Arbeitgeber, die ausländischen Arbeitnehmern eine Unterkunft zur Verfügung stellen, müssen ihren Wohnort vorab von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigen lassen.

Lesen Sie mehr und sehen Sie das Antragsformular unter arbeidstilsynet.no

Von Mitternacht, Nacht bis Dienstag, 23. Februar: Die Bestimmung, dass Personen, die zu anderen Zwecken als zur Arbeit nach Norwegen kommen, an einem anderen geeigneten Wohnort eine Quarantäne durchführen können, wurde erheblich eingeschränkt. Die Hauptregel lautet nun, dass sich diese Gruppe in Quarantänehotels befinden muss. Personen, denen aus besonderen Gründen eine Befreiung von den Einreisebeschränkungen gewährt wird, können weiterhin eine Befreiung von einem Aufenthalt in einem Quarantänehotel erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie während der Quarantänezeit einen anderen geeigneten Aufenthaltsort haben.

Überarbeitetes Rundschreiben über Quarantänehotels

Testpflicht
An der Grenze wurden obligatorische Tests eingeführt. Wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht waren, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Norwegen einen Koronatest durchführen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger.

Alle Personen, die sich im Vereinigten Königreich, in Südafrika, Irland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Brasilien aufgehalten haben, sind am Grenzübergang mit der PCR-Testmethode zu testen (kein Schnelltest).

Ausländer, die sich vor der Einreise nicht registrieren oder sich an der Grenze testen, können ausgewiesen werden.

Ausländische Reisende müssen auch einen negativen Test für SARS-CoV-2 vorweisen. Es muss in den letzten 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen eingenommen werden. Für Personen, die mit dem Flugzeug nach Norwegen kommen, wurde der Test möglicherweise in den letzten 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit für den ersten Teil des Fluges durchgeführt. Der Flug kann ein Direktflug nach Norwegen oder ein Dauerflug nach Norwegen mit Zwischenstopps an anderen Flughäfen sein.

Weitere Informationen zum Testdienst (helsenorge.no)

Übersicht über offene Grenzstationen
Offene Grenzübergänge mit Teststationen

Einige Gruppen haben Ausnahmen von diesen Regeln, wie sozialkritisches Personal und Kinder unter 12 Jahren.

Informationstelefon über Einreise, Prüfung und Quarantäne:
Aus Norwegen: 815 55 015
Aus dem Ausland: +47 21 93 78 40

STAND: 26.02.2021

Quelle am 26.02.2021: www.regjeringen.no

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