Blog,  Corona,  Neuigkeiten,  Norwegen

Übersicht der nationalen Maßnahmen ab dem 02.09.2021

Hier eine Übersicht der nationalen Maßnahmen, die ab dem 2. September für das ganze Land gelten. Gebiete mit vielen Infektionen können auch lokale Maßnahmen haben.

Voraussetzungen für die Einreise nach Norwegen
Fortgesetzte Einreisebeschränkungen. Die Einreisebeschränkungen und Quarantäneregeln sind nach der Infektionslage mit den Farbcodes Grün, Orange, Rot, Dunkelrot und Violett klassifiziert.

Es wird immer noch empfohlen, in Norwegen zu Hause Urlaub zu machen.

Wer mit einem EU-Corona-Zertifikat, einem NHS-Covid-Pass aus Wales/England oder einem COVID-Zertifikat aus Nordirland nachweisen kann, dass er vollständig geimpft ist oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt war, kann einreisen und ist von der Auflage befreit für einen Test vor der Ankunft, an der Grenzübergangsstelle und der Einreisequarantäne.

Ab dem 12. September können Ausländer aus Drittstaaten einreisen, die folgende Beziehung zu einer in Norwegen ansässigen Person haben:

  • erwachsene Kinder und Stiefkinder sowie Eltern und Stiefeltern von erwachsenen Kindern / Stiefkindern
  • Großeltern, Großeltern, Enkel und Urenkel
  • Freunde über 18 und Freunde minderjährig

Sozialkontakte in Privathaushalten
Empfehlung von maximal 20 Gästen und Ermutigung, sich im Freien zu treffen. Bei Hausbesuchen sind die Geschützten (voll geimpft, Personen mit 1 Impfdosis nach drei Wochen und Personen, die in den letzten 6 Monaten an Covid-19 erkrankt waren) nicht in der Anzahlbegrenzung enthalten, es muss jedoch weiterhin möglich sein, Ihre Distanz.

In privaten Kontexten, beispielsweise zu Hause, können geschützte Personen engen sozialen Kontakt (weniger als einen Meter) zu anderen geschützten und ungeschützten Personen haben, die nicht zur Risikogruppe gehören.

Kinder in Kindergärten und Grundschulen können Besuch aus der eigenen Kohorte / Klasse / Abteilung haben, auch wenn diese die empfohlene Gästezahl überschreitet.

Die Handelsbranche
Die Branche muss unter anderem einen Abstand von mindestens 1 Meter ermöglichen und über Routinen für einen guten Infektionsschutz verfügen.

Restaurants, Cafés, Bars
Einlass bis 24 Uhr
Anforderungen; Anmeldung, Tischservice von Alkohol, reduzierte Gästezahl, Bestuhlung für alle Gäste und Abstand.

Reisen
Für Länder außerhalb des EWR / Schengen, das Vereinigte Königreich und einige ausgewählte Drittstaaten (lila Länder) rät das Auswärtige Amt weiterhin von allen Reisen ab, die nicht unbedingt erforderlich sind.

Inlandsreisen können durchgeführt werden. Diejenigen, die nicht geschützt sind, sollten besonders vorsichtig sein und ihre Reise so planen, dass die Ausbreitung der Infektion zwischen den Orten so weit wie möglich vermieden wird. Dies ist besonders wichtig für Reisende aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck.

Personen, die nicht geschützt sind und in Gemeinden mit weniger strengen Maßnahmen reisen, sollten den Empfehlungen folgen, die in der Gemeinde gelten, in der sie sich in der Zeit vor der Reise aufgehalten haben.

Schulen und Kindergärten
Kindergärten und Schulen folgen dem Ampelmodell der grünen, gelben oder roten Maßnahmenstufen nach lokalen Einschätzungen der einzelnen Gemeinden.

Empfehlung, dass die Gemeinden in Schulen in Situationen, in denen eine höhere Präsenz bei Schülern und Lehrern erwartet wird, auf die gelbe Stufe gehen als auf die grüne Stufe.

Hochschulbildung
Sportunterricht ab Semesterbeginn im Herbst.

Wer anwesend ist und wo sein Aufenthaltsort ist, sollte registriert werden, um den Nachweis einer Infektion zu erleichtern.

Berufsleben
Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Teilweise Homeoffice und/oder flexible Arbeitszeiten.

Der Arbeitgeber beurteilt verstärkt, ob ein Homeoffice angesichts der lokalen Ansteckungsgefahr notwendig ist. Es muss für alle möglich sein, einen Abstand von 1 Meter einzuhalten.

Wer geschützt ist, muss am Arbeitsplatz keinen Abstand zu anderen halten, sondern sollte in Risikogruppen den Ungeschützten besondere Aufmerksamkeit schenken.

Veranstaltungen
Es wird empfohlen, Veranstaltungen im Freien statt in Innenräumen abzuhalten.

Menschen, die nicht geschützt sind und aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck kommen, sollten keine Veranstaltungen in anderen Gemeinden aufsuchen.

Private Veranstaltungen
Bis zu 100 Personen an einem öffentlichen Ort oder in gemieteten / geliehenen Räumlichkeiten, drinnen und draußen.

Öffentliche Veranstaltungen Die
maximale Personenzahl ist abhängig von:

  • ob Corona-Zertifikat / Prüfung verwendet wird
  • ob es feste Plätze gibt
  • ob draußen oder drinnen

Ohne Verwendung eines Corona-Zertifikats:

DrinnenDraußen
Mit festen, zugewiesenen SitzplätzenMax. 1000 Personen. Bis zu 500 pro Kohorte.Maximal 2000 Personen. Bis zu 500 pro Kohorte.
Ohne feste, zugewiesene SitzplätzeMaximal 400 Personen. Bis zu 200 pro Kohorte.Maximal 800 Personen. Bis zu 200 pro Kohorte.
Bei Verwendung eines Corona-Zertifikats:
DrinnenDraußen
Mit festen, zugewiesenen SitzplätzenMaximal 5000 Personen (ab 3000 Personen). Bis zu 500 pro Kohorte und maximal 50 % Kapazität.Maximal 10.000 Personen (bisher 7.000 Personen). Bis zu 500 pro Kohorte und maximal 50 % Kapazität.
Ohne feste, zugewiesene SitzplätzeMaximal 1500 Personen. Bis zu 500 pro Kohorte und maximal 50 % Kapazität.Maximal 3000 Personen. Bis zu 500 pro Kohorte und maximal 50 % Kapazität.

Weitere Informationen finden Sie im Plan für die schrittweise Wiedereröffnung.

Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten
Outdoor-Aktivitäten werden eher als Indoor-Aktivitäten gefördert.

Ausnahmen von der Empfehlung eines Abstands von 1 Meter sowohl im Freien als auch in Innenräumen, wo die Durchführung der Aktivität erforderlich ist.

Für Erwachsene wird eine Gruppengröße von bis zu 30 Personen im Innenbereich und 40 Personen im Freien empfohlen.

Athleten können an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen über Regionen / Bezirke (national) hinweg sowohl im Freien als auch in der Halle teilnehmen, ohne dass 1 Meter Abstand eingehalten werden muss.

Tänzer, Musiker und darstellende Künstler, die keine professionellen Künstler sind, sind sowohl bei Outdoor- als auch Indoor-Kulturveranstaltungen von der 1-Meter-Regel ausgenommen, auch wenn sie sonst nicht gemeinsam trainieren oder proben.

Spitzensportarten Spitzensportarten
können ganz normal ausgeübt werden. Das bedeutet, dass Serienspiele draußen und drinnen gespielt werden können.

Quelle: www.regjeringen.no

Leave a Reply