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Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete ab 01.11.2021

Das Ministerium für Gesundheits- und Pflegedienste führt Anforderungen für die Einreisequarantäne bei der Einreise aus Grönland, Island, Liechtenstein, der Schweiz, der Tschechischen Republik und der Region Seeland in Dänemark ein. Die Änderungen gelten ab Mitternacht, Nacht bis Montag, 1. November.

Einreisequarantäne gilt nur für Reisende aus roten, dunkelroten, violetten und grauen Ländern, die kein gültiges, überprüfbares Corona-Zertifikat besitzen . Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden.

Die Änderungen in der Länderliste werden ab Montag, 1. November , aus den Covid-19-Verordnungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ersichtlich .

Länder in Europa

Die folgenden Länder haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Länder) :

Grün: Italien, Malta, San Marino, Spanien und Vatikanstadt

Orange: Andorra, Frankreich, Monaco und Portugal

In den folgenden Ländern werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Island, Liechtenstein, Schweiz und Tschechien (von orange auf rot geändert)

Folgende Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Auflagen zur Einreisequarantäne (gleiche Auflagen für rote und dunkelrote Länder):

Rot: Belgien, Griechenland, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Polen, Deutschland, Ungarn und Österreich

Dunkelrot: Bulgarien (von Rot geändert), Estland, Irland (von Rot geändert), Kroatien (von Rot geändert), Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei (von Rot geändert), Slowenien und Großbritannien

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden
Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Blekinge, Gotland, Värmland und Jämtland

Orange: Dalarna, Gävleborg, Halland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Skåne, Södermanland, Uppsala, Västerbotten, Västernorrland, Västra Götaland, Örebro und Östergötland

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Norrbotten, Stockholm und Västmanland

Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)
Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Orange: Mitteljütland, Nordjütland und Süddänemark

In der folgenden Region werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Seeland (geändert von orange zu rot)

Die folgende Region ist noch rot und hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne:

Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen)

Die Färöer-Inseln wechseln von Rot zu Dunkelrot und behalten daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.

Grönland wechselt von Orange auf Rot und damit wird die Pflicht zur Einreisequarantäne wieder eingeführt.

Finnland
Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Lappland SVD, Nordkarelien SVD, Södra Savolax SVD, Östra Savolax SVD und Åland

Orange: Central Hämeenlinna SVD, Kajanaland SVD, Kymmenedalen SVD, Länsi-Pohja SVD, Satakunta SVD, Südkarelien SVD und Vaasa SVD

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Birkaland SVD, Südwestfinnland SVD, Helsinki and Uusimaa SVD, Mittelfinnland SVD, Mittelösterbotten SVD, Nord Savolax SVD, Nordösterbotten SVD, Päijat-Häme SVD und Südösterbotten SVD.

Ausgewählte Archipele in Europa
Für die folgenden Inselgruppen gelten weiterhin keine Voraussetzungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Inselgruppen) :

Grün: Kanarische Inseln (Spanien), Madeira (Portugal) und Sardinien (Italien)

Orange: Azoren (Portugal), Balearen (Spanien), Korsika (Frankreich), Kreta (Griechenland), Nördliche Ägäis (Griechenland), Sizilien (Italien) und Südliche Ägäis (Griechenland)

Der folgende Archipel ist weiterhin rot und hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne:

Ionische Inseln (Griechenland)

Lila Land und Gebiete
Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als „violettes Land“ bezeichnet. Für die Einreisequarantäne, den Test und die Einreiseregistrierung aus lila Land werden Anforderungen gestellt.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittstaatenliste bleiben lila: Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Neuseeland, Katar, Saudi-Arabien, Südkorea und Taiwan.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste sind grau dargestellt: Australien, Kanada, Chile, Hongkong, Jordanien, China, Macau, Ruanda, Singapur, Ukraine und Uruguay.





Diese Einreisemaßnahmen gelten ab sofort
  • Alle vollständig geimpft mit gültiger überprüfbarer Dokumentation vermeiden Quarantäne und Tests. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land sie kommen.
  • Alle EWR-Bürger, einschließlich Personen aus anderen Ländern mit Wohnsitz im EWR, können nach Norwegen einreisen. Gleiches gilt für Menschen, die in Großbritannien und der Schweiz leben. Es steht auch allen Ausländern, die in sogenannten Purpurländern leben, die Einreise nach Norwegen offen. Dies sind Länder außerhalb des EWR / Schengen, die nach Ansicht des National Institute of Public Health (NIPH) möglicherweise etwas mildere Beschränkungen haben.
  • Alle Grenzübergänge wurden wieder geöffnet. Die Polizei priorisiert Grenzkontrollen von Reisenden aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck und es werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
  • Einreisequarantänen für Reisende aus orangefarbenen Gebieten wurden aufgehoben. Die Einreisequarantäne gilt nun nur noch für Reisende aus roten, dunkelroten, lila und grauen Ländern (andere Drittstaaten).
  • Erwachsene Reisende aus quarantänepflichtigen Ländern und Gebieten können die Einreisequarantäne frühestens drei Tage nach Ankunft (ab 7 Tage früher) durch einen negativen PCR-Test beenden.
  • Für Kinder unter 18 Jahren (egal woher das Kind kommt) wurde die Einreisequarantäne aufgehoben. Für Kinder, die aus einem Gebiet mit Quarantänepflicht kommen, bleibt die Testpflicht an der Grenze bestehen. Außerdem wird ein Test nach drei Tagen empfohlen.
  • Reisende aus Quarantänegebieten müssen sich bei der Ankunft registrieren und testen.

Karte der Länder / Gebiete in Europa mit den Anforderungen für Quarantäne, Einreiseregistrierung und Einreisetest (National Institute of Public Health)

Einreisequarantäne und Regeln bei der Ankunft in Norwegen (Nationales Institut für öffentliche Gesundheit)

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Populationen in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

  • Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.
  • Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4% positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil der positiven Proben von mehr als 1 Prozent oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 Prozent positive Proben.
  • Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.
  • Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.
  • Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.


Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI von Regionen in der nordischen Region, Ländern und einigen ausgewählten Inselgruppen in Europa sowie ausgewählten Drittländern auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird nur berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest.

Quelle: www.regjeringen.no

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