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Die Regierung lockert die Maßnahmen

Es besteht weiterhin nationaler Handlungsbedarf. In den kommenden Wochen wird mit hohen Infektionsraten gerechnet, aber als Gesellschaft vertragen wir das Virus besser. Daher können mehrere Erleichterungen vorgenommen werden.

Wir priorisieren Kinder und Jugendliche und Jobs, wenn wir jetzt die Maßnahmen ermöglichen. Unter anderem öffnen wir uns für mehr Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport. Wir empfehlen die grüne Stufe in der Sekundarstufe II und in der Erwachsenenbildung, die gelbe Stufe für Kindergärten und Grundschulen. Die Höhe der Maßnahmen können die Kommunen je nach Infektionslage entscheiden. Gleichzeitig lockern wir die Quarantäneregeln und fordern die Kommunen auf, die Ressourcen dort zu priorisieren, wo die Ausbreitung der Infektion am größten ist, sagt Ministerpräsident Jonas Gahr Støre.

Die Anpassungen der Maßnahmen durch die Regierung basieren auf Empfehlungen der norwegischen Gesundheitsdirektion und des norwegischen Instituts für öffentliche Gesundheit. Die Regierung prüft laufend die Höhe der Maßnahmen, wird aber Anfang Februar eine neue umfassende Bewertung vornehmen.

Hat mehr Überblick über die omicron-Situation
Das norwegische Institut für öffentliche Gesundheit erwartet, dass die Zahl der Infektionen in Zukunft zunehmen wird, gibt jedoch an, dass das Virus weniger schwere Krankheiten verursacht. Gleichzeitig können wir mehr Aufnahmen bekommen, wenn in den kommenden Wochen mehr Menschen krank werden.

Wir befinden uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie. Wir wissen, dass omicron weniger schwere Krankheiten verursacht und dass die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung verringert wird. In den letzten vier Wochen wurden mehr als eine Million Norweger geimpft und die Verfügbarkeit von Schnelltests hat zugenommen. Die Impfstoffe schützen sehr gut vor schweren Erkrankungen, sagt der Ministerpräsident.

Kapazitätsherausforderungen
Es ist nicht möglich oder wünschenswert, eine von Omicon angetriebene Winterwelle zu stoppen. Wir werden mehr Patienten, mehr Krankenstände und eine höhere Belastung des Gesundheitswesens haben, auch wenn die Zahlen noch mit Unsicherheiten verbunden sind.

Bei der Bewältigung des Winters geht es nun darum, die Epidemie zu verlangsamen – mit möglichst geringen Interventionsmaßnahmen. Wir müssen vermeiden, dass zu viele Menschen gleichzeitig erkranken, damit die Belastungen für die Gesundheits- und Pflegedienste und die Gesellschaft nicht zu groß werden.

Daher sind die norwegische Gesundheitsdirektion und das NIPH der Ansicht, dass es notwendig ist, die meisten Maßnahmen beizubehalten, empfehlen jedoch einige Erleichterungen. Entscheidend sei, dass die Summe der Infektionsschutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kontrolle beitrage, sagt Ministerin für Gesundheits- und Pflegedienste Ingvild Kjerkol.

Die Änderungen, die jetzt vorgenommen werden, gelten bundesweit. Die Kommunen haben weiterhin die Möglichkeit, strengere Maßnahmen vor Ort einzuführen oder fortzusetzen.

Krankmeldungen und Änderung der Quarantäneregeln
Die Regierung nimmt nun einige Änderungen an der TISK-Strategie vor. Unter anderem ändern wir die Quarantäneregeln, damit Tests die Quarantäne in größerem Umfang ersetzen können.

In den nächsten Monaten werden viele infiziert und der Krankenstand wird hoch sein. Alle Unternehmen und Betriebe müssen sich darauf vorbereiten. Es müssen Pläne gemacht werden, um in einer anspruchsvollen Situation einen möglichst normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Änderungen, die die Regierung jetzt an den Anforderungen für eine Quarantäneinfektion vornimmt, werden dazu beitragen, dass mehr Menschen normal leben können, obwohl es in der Gesellschaft viele Infektionen gibt, sagt der Minister für Gesundheit und Pflegedienste.

Siehe separate Pressemitteilung zu TISK. (Deutsch)

Ausschank bis 23 Uhr
Die Regierung führte Mitte Dezember auf Empfehlung des norwegischen Gesundheitsamtes und des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit ein nationales Alkoholverbot ein. Die Behörden glauben nun, dass die Maßnahme gelockert werden kann.

Wir öffnen jetzt für den Alkoholausschank, jedoch mit einer Pause um 23.00 Uhr. Der Ausschank von Alkohol werde an den Tischen stattfinden, da dies zu weniger Bewegung unter den Gästen beitrage und den Infektionsschutz sicherstelle, sagt Kjerkol.

Dies sind die nationalen Maßnahmen

Gültig von Mitternacht bis Freitag, 14. Januar. Die Änderungen in Bezug auf Kindergärten , Schulen und Horte gelten von Mitternacht bis Samstag, den 15. Januar. Die Maßnahmen werden Anfang Februar neu evaluiert.

Allgemeine Ratschläge zur Infektionskontrolle

  • Achten Sie auf eine gute Hand- und Hustenhygiene
  • Impfen Sie
  • Bleiben Sie im Krankheitsfall zu Hause
  • Testen Sie auf Covid-19 für neu auftretende Atemwegssymptome

Distanz und soziale Kontakte

  • Allen wird empfohlen, einen Abstand von 1 Meter zu anderen als Haushaltsmitgliedern einzuhalten und sich ähnlich zu schließen
  • Die Empfehlung eines Abstands von 1 Meter gilt nicht für Kinder in Kindergarten und Grundschule
  • Die Abstandsempfehlung gilt nicht für Erwachsene, die mit Kindern, Jugendlichen und gefährdeten Gruppen arbeiten
  • Jeder sollte sich überlegen, wie viele enge Kontakte man insgesamt hat
  • Empfehlung, die Anzahl enger Kontakte zu reduzieren, sich aber nicht zu isolieren
  • Sie sollten neben Ihrem eigenen Haushalt nicht mehr als 10 Gäste zu Hause haben.
  • Ausgenommen von der Empfehlung zur Zahlbegrenzung sind Kindergartenkinder und Grundschüler (eigene Kohorte).
  • In Situationen, in denen Sie sich im selben Raum mit Personen aufhalten, die nicht zum Haushalt gehören, oder ähnlich nahe stehen, wird eine gute Belüftung / Belüftung empfohlen
    Empfehlung, sich wann immer möglich im Freien zu treffen
  • Empfehlung, Händeschütteln zu vermeiden
  • Menschen, die von einer schweren Erkrankung bedroht sind, und nicht geimpfte Erwachsene sollten sich schützen, einschließlich besonderer Vorsicht oder Vermeidung von: großen Versammlungen und Versammlungen in Restaurants, in denen es erfahrungsgemäß schwierig ist, Abstand zu halten, und unnötigen Reisen in Gebiete mit vielen Infektionen. Diese Gruppe sollte sich jedoch nicht isolieren. Es ist wichtig, einen gewissen sozialen Kontakt zu haben
  • Empfehlung zur Vermeidung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei Staus

Mundstück (Masken)

  • Obligatorisch für die Verwendung von Gesichtsmasken, wenn in Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Innenstationsbereichen der Abstand von mindestens 1 Meter nicht eingehalten werden kann. Die Anordnung gilt auch für Mitarbeiter, sofern keine physischen Barrieren verwendet wurden.
  • Beim Sitzen an einem Tisch in einem Restaurant besteht keine Maskenpflicht.

Organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten

  • Freizeitaktivitäten sollten möglichst im Freien durchgeführt werden.

Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren:

  • Outdoor-Aktivitäten können wie gewohnt durchgeführt werden
  • Empfohlene Gruppengröße Indoor ca. 20 Personen oder nach Klasse / Kohorte
  • Indoor-Aktivitäten können bei Bedarf mit Kontakt durchgeführt werden

Erwachsene über 20 Jahre:

  • In Innenräumen werden maximal 20 Personen und ein Abstand von 1 Meter empfohlen. Beim intensiven Training sollte ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
  • Erwachsene können sich wie gewohnt im Freien bewegen, ggf. mit Kontakt
  • Spitzensport kann mit Infektionsschutzmaßnahmen wie gewohnt durchgeführt werden.

Kindergärten, Schulen und SFO

  • Nicht mehr staatlich geregelter Maßstab für Gelb in Kindergärten, Grund- und Hauptschulen und Horten.
  • Nicht mehr geregelte nationale Aktionsstufe für Rot in der Sekundarstufe II
  • Fortgesetzte Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb des Infektionsschutzes
  • Bundesweite Empfehlung für eine Gelbstufe in Kindergärten und Grund- und Hauptschulen, wenn die Infektionslage vor Ort darauf hindeutet, aber die Kommunen müssen ihre eigenen Bewertungen entsprechend der örtlichen Situation vornehmen.
  • Nationale Empfehlung für ein grünes Niveau in Schulen der Sekundarstufe II und in der Erwachsenenbildung, aber die Gemeinden müssen ihre eigenen Bewertungen entsprechend der örtlichen Situation vornehmen.
  • Regelmäßige Testungen in Schulen und Kindergärten werden in Gebieten mit hohem Infektionsdruck verstärkt eingesetzt.
  • Die Kommunen werden aufgefordert, die Entwicklung der Infektionslage zu verfolgen und das Maß der Maßnahmen der Entwicklung entsprechend anzupassen. Kindergärten und Schulen müssen auf einen raschen Übergang zu verschärften Maßnahmen vorbereitet werden.

Höhere Bildung

  • Fortgesetzte Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb des Infektionsschutzes
    Colleges, Universitäten und Berufskollegs werden empfohlen, um mehr Sportunterricht zu ermöglichen.
  • Vorbehaltlich der Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutzhinweise: Belüftung, Abstand und bei Symptomen zu Hause bleiben.
  • Sofern ausreichend Zugang zu Prüfungen besteht, wird empfohlen, den Studierenden regelmäßige Prüfungen zu ermöglichen. Tests sollten an Studenten ausgegeben werden und es sollte einen einfachen Zugang zu den Tests auf dem Campus geben.
  • Kleinere Gruppen / Problemlösungen / Seminare in Unterrichtsräumen sollten auf maximal 30 Personen mit einem Abstand von 1 Meter begrenzt werden. Von der Abstandsempfehlung kann abgewichen werden, wo es für die Durchführung der Lehre erforderlich ist.
  • Für die Lehre in größeren Hörsälen gilt die Teilnehmerzahlbegrenzung für öffentliche Veranstaltungen mit fest zugeteilten Sitzplätzen und die Auflagen zum Infektionsschutz-Schallbetrieb.

Arbeitsleben

  • Anordnen, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wenn dies praktisch möglich ist und wichtige und notwendige Tätigkeiten am Arbeitsplatz, einschließlich Tätigkeiten zur Betreuung von Kindern und schutzbedürftigen Gruppen, nicht behindert.
  • Homeoffice und Gesichtsmasken gelten nicht für Dienste, bei denen Mitarbeiter dadurch daran gehindert werden, notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben bei Treffen mit gefährdeten – – Gruppen sowie Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen.
  • Empfehlung von 1 Meter Abstand
  • Empfehlung für Gesichtsmasken, wenn das Einhalten von Abstand nicht möglich ist, es sei denn, es wurden physische Barrieren wie die Verwendung von Trennwänden oder ähnlichem verwendet.
  • In einigen publikumsorientierten Bereichen des Arbeitslebens gelten Maskenpflichten. Siehe Diskussion unten unter „Mundstück“.
  • Eine gute Belüftung / Belüftung wird in Situationen empfohlen, in denen Sie sich mit Personen, die keine Haushaltsmitglieder sind und sich in ähnlicher Nähe befinden, über längere Zeit im selben Raum aufhalten.

Veranstaltungen und Versammlungen

  • Es werden Anforderungen an Infektionskontrolle, Abstand und Bandagen gestellt.
  • Schränken Sie gesellschaftliche Zusammenkünfte und Veranstaltungen ein, an denen Sie teilnehmen
  • Private Veranstaltungen / Versammlungen im öffentlichen Raum, gemietete / geliehene Räumlichkeiten:
  • Innen: Maximal 30 Personen, maximal 50 Personen bei der Trauerfeier.
  • Außenbereich: Max. 50 Personen.
  • Mundstückbestellung für die Öffentlichkeit im Innenbereich.
  • Öffentliche Veranstaltungen im Innenbereich:
  • Ohne fest zugeteilte Plätze: Maximal 30 Personen.
  • Bei fest zugeteilten Plätzen: Max. 200 Personen.
  • Mundstückbestellung für das Publikum.
  • Keine Empfehlung, Indoor-Veranstaltungen im Zusammenhang mit organisierten Freizeitaktivitäten zu verschieben oder abzusagen, die Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren von verschiedenen Orten zusammenbringen.
  • Für Mannschaftssportarten werden nur Einzelspiele empfohlen und keine Turniere, Pokale etc. Für Einzelsportarten wird empfohlen, die Gruppengröße der Wettkämpfe zu begrenzen.
  • Die Athleten und alle Hilfskräfte bei öffentlichen Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen, bei denen Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren die Aktivität durchführen, sind nicht in der Gesamtzahl der Personen enthalten, die bei der Veranstaltung anwesend sein können.
  • Ausnahmen vom Abstandsgebot gibt es für Sportlerinnen und Sportler bei Indoor-Kultur- und Sportveranstaltungen.
  • Outdoor-Veranstaltungen im Zusammenhang mit organisierten Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren können ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl und mit einer erforderlichen Anzahl von Erwachsenen stattfinden. Bei Anwesenheit von mehr als 100 Personen dürfen keine Vorkehrungen für öffentliche Bereiche oder die Nutzung von Inneneinrichtungen mit Ausnahme von Toilettenanlagen getroffen werden.

öffentlicher Verkehr

  • Empfehlung, bei Staus auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verzichten.
  • Maskenpflicht, wenn 1 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • In Taxis ist die Verwendung einer Gesichtsmaske sowohl für den Fahrgast als auch für den Fahrer obligatorisch.

Restaurants

  • Das Ausschenken stoppt ab 23.00 Uhr an Orten mit einer Lizenz zum Ausschank von Alkohol, und Sie müssen bis spätestens 23.30 Uhr an der Trinkstelle aufhören, Alkohol zu trinken.
  • Das Gießen sollte an den Tischen erfolgen.
  • Das Restaurant stellt sicher, dass jeder einen Abstand von 1 Meter zu anderen als Haushaltsmitgliedern und ähnlich nahe halten kann.
  • Anforderungen an Gesichtsmasken, bei denen es nicht möglich ist, das Messgerät zu halten, außer beim Sitzen am Tisch.
  • Meldepflicht für Gäste, die damit einverstanden sind.

Quarantäne und Tests

  • Enge Kontaktpersonen, die Mitglieder des Haushalts oder gleichgestellte Angehörige der infizierten Person sind, müssen sich für 10 Tage nach dem letzten engen Kontakt in Quarantäne begeben.
  • Diese sollten schnellstmöglich mit Selbsttests, Antigen-Schnelltests durch medizinisches Fachpersonal oder PCR-Tests getestet werden. Bei negativem Testergebnis eines solchen Tests frühestens 7 Tage nach dem engen Kontakt kann die Quarantäne beendet werden.
  • Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten an Covid-19 erkrankt sind.
  • Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die mindestens 1 Woche vor dem engen Kontakt eine Auffrischungsdosis erhalten haben und sich täglich mit einem Selbsttest, Antigen-Schnelltest durch Gesundheitspersonal oder jeden zweiten Tag mit einem PCR-Test für 7 Tage nach dem engen Kontakt.
  • Darüber hinaus gelten einige besondere Ausnahmen unter anderem für Schlüsselpersonal in kritischen gesellschaftlichen Funktionen.

Andere enge Kontaktpersonen haben keine Quarantänepflicht, es wird jedoch empfohlen, 3 Tage nach engem Kontakt zu testen und 2 Tage später (Tag 5) einen neuen Test durchzuführen. Achten Sie 10 Tage lang besonders auf die Symptome. Bei Symptomen: Bleiben Sie zu Hause und testen Sie selbst.
Siehe separaten Online-Fall zu TISK.

Verantwortlicher Betrieb der Infektionsbekämpfung

  • Der ordnungsgemäße Betrieb des Infektionsschutzes bedeutet die Anforderung, sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 1 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, oder eine ähnliche Nähe eingehalten werden kann, und dass das Unternehmen Routinen für gute Hygiene, gute Reinigung und Belüftung entwickelt hat.
  • Auftrag zum Infektionsschutz ordnungsgemäßen Betrieb für Kindergärten, Schulen und sonstige Aus- und Weiterbildungsaktivitäten.
  • Freizeitparks, Spielplätze, Spielhallen und ähnliches werden geschlossen
  • Fitnesscenter, Schwimmbäder, Wasserparks, Spa-Einrichtungen, Hotelpools, Bowlingbahnen und dergleichen können während des Indoor-Gruppentrainings für maximal 20 Personen geöffnet werden.
  • Die folgenden Geschäfte müssen sicher geführt werden, um geöffnet zu sein: Bibliotheken, Bowlingbahnen, Museen, Bingohallen, Schwimmbäder, Wasserparks, Spa-Einrichtungen, Hotelpools, Fitnesscenter, Einkaufszentren, Geschäfte, Messen, temporäre Märkte und die mögen.
  • Mit Ausnahme von Bibliotheken, Museen, Geschäften und Einkaufszentren müssen Unternehmen Kontaktinformationen für diejenigen Gäste registrieren, die damit einverstanden sind.
    Branchenaufsichten sollten z.B. Turnhallen und Schwimmbäder. In der Praxis bedeutet dies, dass es strengere Anforderungen an den Infektionsschutz geben wird.

Einreise – Ankunft in Norwegen

  • Alle Reisenden müssen sich grundsätzlich vor der Ankunft in Norwegen registrieren.
  • Alle Reisenden müssen sich grundsätzlich bei der Ankunft in Norwegen selbst testen.
  • Reisende, die nicht mit einem nachweisbaren Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich grundsätzlich auch vor der Abreise nach Norwegen testen lassen.
  • Reisende, die aus einem Land mit Quarantänepflicht anreisen und nicht mit einem nachweisbaren Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft wurden oder an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich grundsätzlich in der Quarantäne-Einreise befinden.

Lesen Sie mehr über die Einreisebestimmungen auf helsenorge.no (norwegisch)

Maßnahmensammlung vom 9.12., 16.12. und Mitte Januar (pdf) – folgt in Kürze

Quelle: www.regjeringen.no

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