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Einreiseverbot für zwei Jahre, wegen Verstoß gegen die Quarantäneregeln

Ein ausländischer Staatsbürger wurde am 2. September mit einem Einreiseverbot für zwei Jahre, nach Verstoß gegen die Quarantäneregeln abgeschoben, berichtet der Polizeidistrikt Møre og Romsdal.

Die Person kam nach Norwegen und landete vor etwa einer Woche am Flughafen Ålesund Vigra. Er war damals mit dem Flugzeug von Deutschland über die Niederlande gereist, aber die Person ist kein deutscher Staatsbürger. Nach Angaben der Polizei bestand der Zweck der Reise darin, Bekannte in Sunnmøre zu besuchen.

Die Polizei in Møre og Romsdal gab daraufhin bekannt, dass er die Anordnung zur zehn Tage dauernden Einreisequarantäne nicht eingehalten habe. Am selben Tag entschied die norwegische Einwanderungsbehörde, dass er für zwei Jahre aus Norwegen abgeschoben werden sollte.

– Wir möchten hiermit ein klares Signal geben, dass die Polizei und andere Behörden Verstöße gegen die Quarantänebestimmungen ernst nehmen, sagt Svein Rike, Abteilungsleiter Einwanderung und Grenzkontrolle im Polizeidistrikt Møre og Romsdal.

Erhielt eine Geldstrafe von 20.000 Kronen
Rike sagt, dass sie einen guten Überblick über diejenigen haben, die nach Norwegen kommen, und dass sie sich entschieden haben, eine Überprüfung durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person die Quarantäneregeln befolgt hat.

– Dann stellten wir fest, dass die betreffende Person die festgelegten Regeln nicht einhielt und nicht an der Adresse war, an der sie sein sollte, sagt Rike.

Die Person genehmigte die Geldstrafe von 20.000 NOK wegen Verstoßes gegen das Infektionskontrollgesetz auf der Grundlage der Bestimmungen von covid-19.

Der erste abgeschobene
Laut Rike hat der Polizeidistrikt Møre og Romsdal gegen mehrere Personen, die gegen die Quarantäneregeln verstoßen haben, Geldstrafen verhängt. Dies ist jedoch der erste Fall, in dem dies zur Abschiebung geführt hat.

– Soweit ich weiß, ist dies der erste Fall in ganz Norwegen, in dem jemand abgeschoben wurde, sagt er.

Der Abteilungsleiter sagt, dass sie den Vorfall ernst nehmen.

– Es wurden Vorschriften erlassen, um die Ausbreitung einer Pandemie zu verhindern. Die Folgen können tödlich sein, deshalb nehmen wir es ernst.

Dies sind die Quarantäneregeln für die Einreise: (Stand: 03.09.2020)
  • Jeder, der aus dem Ausland nach Norwegen kommt, mit Ausnahme bestimmter Gebiete in Europa mit einer ausreichend geringen Infektionsausbreitung (siehe Karte), muss 10 Tage in Quarantäne sein. Welche Länder / Gebiete von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, kann sich schnell ändern.
  • Wenn Sie nach Norwegen kommen aus:

    1.) In einem «gelben Bereich» geben Sie die Quarantäne frei.
    2.) ein «roter Bereich», müssen Sie unter Quarantäne gestellt werden.
    3.) Als «schattierter Bereich» müssen Sie unter Quarantäne gestellt werden. Der schattierte Bereich wurde nicht bewertet oder es liegen nicht genügend Daten zum Infektionsdruck vor. Bis auf weiteres müssen Sie unter Quarantäne gestellt werden, wenn Sie aus diesen Ländern nach Norwegen kommen.

  • In „Grünflächen“ wird der Infektionsdruck als so gering angesehen, dass wir ohne Einreisequarantäne die Grenzen nach Norwegen überschreiten können. „Gelbe Bereiche“ haben ein erhöhtes Risiko, bei der Einreise nach Norwegen ist jedoch keine Quarantäne erforderlich. In dem rot markierten Bereich ist der Infektionsdruck höher. Wenn Sie aus einem „roten Bereich“ kommen, müssen Sie sich in der Reisequarantäne befinden.
  • Mitarbeiter des Gesundheitswesens, einschließlich neuer Mitarbeiter und Stellvertreter, die in den letzten 10 Tagen in Regionen und Ländern außerhalb Norwegens waren, die nicht unter die Quarantänepflicht fallen („grüne“ oder „gelbe“ Gebiete / Länder), sollten den Arbeitgeber vor ihrer Rückkehr informieren Job. Es wird empfohlen, diese so bald wie möglich einmal auf SARS-CoV-2 zu testen und erst dann in der Nähe des Patienten zu arbeiten, wenn ein negativer Test verfügbar ist.
  • Für Mitarbeiter, die keine Arbeit in der Nähe des Patienten haben und sich in den letzten 10 Tagen in „grünen“ oder „gelben“ Gebieten / Ländern befunden haben, kann der Arbeitgeber vor Ort beurteilen, ob sie ohne Prüfung wieder in den Job eintreten oder ihm beitreten können. Für rote Regionen und Länder gilt die Quarantänepflicht.
  • Quelle: www.fhi.no

Quelle: www.nrk.no

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