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NIPH empfiehlt mehrere Änderungen der Einreisequarantäne für Finnland

Das NIPH empfiehlt diese Woche mehrere Änderungen in der Einreisequarantäne für Finnland. Es wird ferner empfohlen, Geschäftsreisenden aus Irland eine Befreiung von der Einreisequarantäne zu gewähren. Geschäftsreisende aus Dänemark müssen sich in der Einreisequarantäne befinden.

Im Auftrag der Regierung erstellt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit jede Woche einen Bericht darüber, welche Länder bestimmte Kriterien für die Befreiung von der Quarantänepflicht bei der Einreise nach Norwegen erfüllen, welche Länder die Kriterien nicht erfüllen und in welchen Ländern nicht genügend Daten zur Bewertung vorliegen.

Einreisequarantäne für Gebiete in Finnland
Das FHI empfiehlt die Einreisequarantäne für Reisende aus den folgenden Ländern und Regionen von Mitternacht, Nacht bis Samstag, 28.11.2020 (Anzahl der bestätigten Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten zwei Wochen in Klammern):

  • Zentralfinnlands Gesundheitsbezirk in Finnland (26,1 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).
  • Nordkareliens Gesundheitsviertel in Finnland (31,7 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).
  • Birkalands Gesundheitsbezirk in Finnland (36,0 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).
  • Gesundheitsbezirk Päijät-Häme in Finnland (53,3 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).

Empfiehlt, die Einreisequarantäne für Gebiete in Finnland zu entfernen
FHI empfiehlt, die Einreisequarantäne für Reisende aus folgenden Ländern und Regionen von Mitternacht, Nacht bis Samstag, 28.11.2020, zu entfernen:

  • Östra Savolax Gesundheitsdistrikt in Finnland (7,5 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).
  • Lapplands Gesundheitsviertel in Finnland (23,1 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).
  • Åland in Finnland (3,3 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen).

Empfiehlt, Ausnahmen von der Eintragsquarantäne zu ändern
Das NIPH empfiehlt, dass Geschäftsreisende aus folgenden Ländern und Regionen nicht von der Einreisequarantäne (vgl. Covid-19-Bestimmungen § 6 c) ab einschließlich Mitternacht am Samstag, dem 28.11.2020, ausgenommen werden können:

  • Gesundheitsdistrikt von Helsinki und Uusimaa in Finnland (148,8 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen und ein positiver Anteil von 4,0% unter den Testpersonen).

Das NIPH empfiehlt Geschäftsreisenden aus folgenden Ländern und Regionen, ab und einschließlich Mitternacht am Samstag, dem 28.11.2020, von der Einreisequarantäne (vgl. Covid-19-Bestimmungen § 6c) befreit zu werden:

  • Gesundheitsdistrikt Södra Savolax in Finnland (94,3 pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen und 3,6% positiv unter den Testpersonen).
  • Irland (103,0 Fälle pro 100.000 Einwohner in den Wochen 46 und 47 zusammen und 3,9% positiv unter den getesteten).

Diese Woche erfüllt Nordjütland die epidemiologischen Kriterien für die Befreiung von Geschäftsreisenden von der Einreisequarantäne, vgl. Covid-19-Bestimmungen § 6c. Da Reisenden aus Dänemark aufgrund der Situation mit Nerz empfohlen wird, die Quarantäne zu implementieren, empfiehlt FHI, dass Geschäftsreisende aus Nordjütland diese Woche nicht von der Einreisequarantäne befreit werden können, sondern dass die Situation nächste Woche überdacht wird.

Quelle: www.fhi.no

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