Norwegen wird Teil der EU-Lösung für Corona-Zertifikate
Am Donnerstag, 24. Juni, wird Norwegen Teil der EU-Lösung für Corona-Zertifikate. Personen, die vollständig geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten eine koronare Herzkrankheit erlitten haben und über ein gültiges Koronarzertifikat verfügen, können somit nach Norwegen einreisen. Sie vermeiden Quarantäne, Testanforderungen und Einreiseregistrierung. Ab dem 1. Juli können europäische Länder, die an die EU-Lösung angeschlossen sind, das norwegische Corona-Zertifikat an ihren Grenzen überprüfen.
– Dank einer schnellen, effizienten und guten europäischen Zusammenarbeit haben wir bereits am Donnerstag eine Corona-Zertifikatslösung, die das Reisen für vollständig geimpfte oder an einer Corona-Erkrankung erkrankte Menschen deutlich erleichtern kann. Es wird sowohl für den Einzelnen als auch für wichtige Arbeitsplätze in der Tourismusbranche in Norwegen viel bedeuten, sagt der Minister für Gesundheits- und Pflegedienste Bent Høie.
Verwendung des Corona-Zertifikats an der Grenze in Norwegen
Personen, die in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft wurden oder eine koronare Herzkrankheit erlitten haben und dies durch ein nachprüfbares Koronarzertifikat, das mit der EU-Lösung verbunden ist, dokumentieren können, können unabhängig von ihrem Herkunftsland frei nach Norwegen einreisen von. Sie werden aus Quarantäne entlassen, Test vor der Ankunft, Test an der Grenze und Registrierungspflicht bei der Einreise.
Ab 24. Juni kann Norwegen Corona-Zertifikate anderer EU-/EWR-Staaten überprüfen, wenn diese mit der EU-Lösung verknüpft sind. Dies gilt derzeit für diese Länder: Österreich, Bulgarien, Belgien, Zypern, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Island, Polen und Lettland. Wir wissen jedoch nicht, ob diese Länder das Corona-Zertifikat tatsächlich genutzt und an ihre Bürger ausgegeben haben.
Verwendung des Corona-Zertifikats in anderen Ländern
Am 1. Juli treten die Corona-Zertifikate der EU in Kraft. Die meisten EU-/EWR-Staaten werden dann an die EU-Lösung angeschlossen und können Norwegens Corona-Zertifikat an ihren Grenzen überprüfen. Dies gilt unter anderem für Spanien, Italien, Griechenland und Kroatien.
– Wer sich für eine Reise entscheidet, muss sich mit den Regeln für Quarantäne, Testanforderungen und Infektionsschutz im Reiseland vertraut machen. Dies wird von Land zu Land unterschiedlich sein, sagt Høie.
Eine Übersicht über die für die verschiedenen EU/EWR-Länder geltenden Regeln finden Sie unter reopen.europa.eu.
Die Kontrollseite im Corona-Zertifikat, die an der Grenze gezeigt wird, ändert ab dem 24. Juni ihr Aussehen und ist mit EU / EWR gekennzeichnet.
Nicht-digitale Benutzer
– Wir haben jetzt eine Lösung für das Corona-Zertifikat für diejenigen, die keinen PC, Handy oder Tablet nutzen können. Ab morgen können sie das Corona-Informationstelefon anrufen und erhalten das Corona-Zertifikat per Post. Wir möchten weiterhin, dass möglichst viele Menschen die digitale Lösung auf helsenorge.no nutzen und möglicherweise einen Ausdruck des Zertifikats zu Hause mitnehmen, sagt Høie.
Beim Anruf beim Infotelefon / Helfo müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben und die Corona-Bescheinigung wird an eine registrierte Adresse gesendet. Es ist nicht möglich, das Corona-Zertifikat an andere Adressen zu senden, als die, die Sie in Norwegen registriert haben.
Wenn Sie ein gültiges Corona-Zertifikat besitzen, erhalten Sie dieses per Post. Bitte beachten Sie, dass es je nach Posten etwa eine Woche dauern kann, bis Sie das Zertifikat erhalten. Sie müssen das Gültigkeitsdatum kennen, das 90 Tage ab Druckdatum beträgt.
Rufen Sie das Corona-Infotelefon an:
Montag-Freitag: 08.00 – 15.30
Aus Norwegen: 815 55 015
Aus dem Ausland: +47 21 89 80 42
- Zur Dokumentation von Impfungen, durchgemachter Krankheit oder negativem Test bei Reisen in Länder, die an die EU-Lösung angeschlossen sind.
- Um Quarantäne zu vermeiden, Test vor der Einreise, Test an der Grenze und Einreiseregistrierung bei der Einreise nach Norwegen (Voraussetzung: Sie müssen vollständig geimpft sein oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sein).
- Teilnahme an Großveranstaltungen.
- Teilnahme an Küstenkreuzfahrten mit Corona-Zertifikatspflicht (Voraussetzungen: Sie müssen geschützt sein. Sie sind geschützt, wenn Sie vollständig geimpft wurden, vor drei bis 15 Wochen mit einer Dosis geimpft wurden oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind).
Das Corona-Zertifikat kann derzeit in folgenden Bereichen verwendet werden:
Quelle: www.regjeringen.no