Schlägt vor, die Regeln für Corona-Zertifikate zu erweitern
Das Ministerium für Gesundheit und Pflege schlägt vor, die Übergangsbestimmungen zu Corona-Bescheinigungen im Infektionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Der Fall wird nun beim Storting eingereicht.
– Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass sich die Infektionslage ändert und Infektionsschutzmaßnahmen wieder eingeführt werden müssen. Aus Gründen der Notfallvorsorge sei es notwendig, auch nach dem 1. Juli die Möglichkeit zu haben, ein Corona-Zertifikat zu verwenden, sagt Ministerin für Gesundheit und Pflegedienste Ingvild Kjerkol.
Die Bestimmungen zu den Corona-Bescheinigungen sollten ursprünglich sechs Monate nach Inkrafttreten aufgehoben werden, wurden aber nicht bis zum 1. Juli 2022 verlängert. Nun wird eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 vorgeschlagen und die Sache dem Storting vorgelegt, siehe Prop 92 L (2021-2022).
Corona-Zertifikat ist Bestandteil des Notfallplans zum weiteren Umgang mit der Covid-19-Pandemie.
– Die Notfallvorsorge muss weiterhin ausreichende Instrumente beinhalten, um im Falle einer negativen Entwicklung oder Veränderung der Pandemie wirksam reagieren zu können. Ein Corona-Zertifikat könnte in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument sein, sagt Kjerkol.
Die Europäische Kommission hat im Februar 2022 vorgeschlagen, die Rechtsgrundlage für das digitale Corona-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Eine Verlängerung der Regelungen national und in der EU sowie eine Fortführung der technischen Lösung ist Voraussetzung damit Reisende ihre Corona-Bescheinigung bei Reisen im EWR/EU weiterhin nutzen können.
Das Ministerium für Gesundheit und Pflege schlägt zudem eine Anpassung des Wortlauts der vorläufigen Regulierungsbehörde für Regelungen zu Corona-Zertifikaten § 4A-2 zweiter Absatz vor. Durch die Änderung wird der Unterschied zwischen der Abgrenzung von Infektionsschutzmaßnahmen und der Verwendung eines Corona-Zertifikats als Dokumentation klargestellt. Vorschläge für Gesetzesänderungen wurden konsultiert.
Quelle: www.regjeringen.no