Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf „Ein normaler Wochentag mit erhöhter Bereitschaft“ am 25. September um 16.00 Uhr wird eine schrittweise Reduzierung der Einreisebestimmungen vorgenommen. Auch bei der Grundstücksbewertung werden einige Änderungen vorgenommen.
Lesen Norwegen geht mit erhöhter Bereitschaft in einen normalen Alltag über
Die Einreisequarantäne gilt nun nur noch für Reisende aus roten, dunkelroten, lila und grauen Ländern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden. Des Weiteren wird die Anforderung an Quarantänehotels zur Umsetzung der Quarantäne aufgehoben.
Lesen Sie mehr über die Einreisebeschränkungen für Norwegen werden schrittweise aufgehoben
Die globalen Reisehinweise des Außenministeriums werden ab dem 1. Oktober entfernt
Die Änderungen in der Länderliste werden aus den Covid-19-Bestimmungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ab Samstag, 25. September um 16.
Länder in Europa
Die folgenden Länder sind weiterhin grün und verlangen keine Einreisequarantäne:
Polen, Tschechien und Ungarn.
Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden orangefarbenen Länder aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Länder) :
Frankreich (von Rot geändert), Italien, Island (von Rot geändert), Luxemburg, Malta, Monaco (von Rot geändert), Niederlande (von Rot geändert), Portugal (von Rot geändert), San Marino, Slowakei und Vatikanstadt .
Die folgenden Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot oder wechseln von rot zu dunkelrot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Länder):
Rot: Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Zypern, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Spanien, Schweiz, Deutschland, Rumänien und Österreich.
Dunkelrot: Litauen (von Rot geändert), Slowenien und Großbritannien.
Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region
Schweden
Die folgende Region ist weiterhin grün und hat keine Anforderungen an die Einreisequarantäne:
Norrbotten.
Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden orangefarbenen Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :
Blekinge, Dalarna, Gävleborg, Gotland (verändert von rot), Halland, Jämtland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Södermanland, Uppsala, Värmland, Västerbotten, Västernorrland, Västmanland und Örebro.
Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Skåne, Stockholm, Västra Götaland und Östergötland.
Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)
Die Anforderungen an die Einreisequarantäne werden für die folgenden Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) :
Grün: Süddänemark, Mitteljütland und Nordjütland (alle von Orange auf Grün geändert).
Orange: Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen, geändert von rot) und Seeland.
Die Färöer bleiben orange und die Pflicht zur Einreisequarantäne wird aufgehoben.
Grönland wechselt von Orange zu Rot und behält daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.
Finnland
Die folgende Region hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne: Südwestfinnland SVD (von orange auf rot geändert).
Für folgende Regionen gelten weiterhin keine Einreisegarantien :
Grün: Länsi-Pohja SVD, Mittelfinnland SVD, Nordkarelien SVD und Åland.
Orange: Satakunda SVD (von grün geändert)
Die Anforderungen an die Einreisequarantäne werden für die folgenden Regionen aufgehoben (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) :
Birkaland SVD, Central Hämeenlinna SVD, Helsinki und Uusimaa SVD (von Rot auf Orange geändert), Kajanaland SVD (von Rot auf Grün geändert), Kymmenedalen SVD, Lappland SVD, Mittelösterbotten SVD, Norra Savolax SVD, Norra Österbottens SVD, Däij SVD Südösterbottens (von orange auf grün geändert). Södra Karelens SVD, Södra Savolax SVD, Vasa SVD (verändert von rot) und Östra Savolax SVD.
Ausgewählte Archipele in Europa
Die Voraussetzungen für die Einreisequarantäne werden für die folgenden Inselgruppen aufgehoben:
Grün: Azoren (Portugal) und Kanarische Inseln (Spanien), beide von Orange auf Grün geändert.
Orange: Balearen (Spanien, geändert von rot), Madeira (Portugal), Nördliche Ägäis (Griechenland, geändert von rot) und Sardinien (Italien, geändert von rot).
Die folgenden Inselgruppen sind weiterhin rot oder dunkelrot oder wechseln von rot zu dunkelrot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Inselgruppen) :
Die Ionischen Inseln (Griechenland, von Dunkelrot auf Rot geändert), Kreta (Griechenland), Korsika (Frankreich), Sizilien (Italien) und die Inseln der Südägäis (Griechenland, von Dunkelrot auf Rot geändert).
Kleines Land
Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als «violettes Land» bezeichnet, und es gibt keine Voraussetzungen für eine Einreisequarantäne bei der Einreise nach Norwegen aus dem violetten Land.
Die folgenden Länder und Territorien bleiben lilafarbene Länder: Neuseeland, Saudi-Arabien und Taiwan.
- Grünland: Keine Einreisebestimmungen.
- Oranges Land: Keine Einreisebestimmungen.
- Rote Länder : Pflicht zur Eintragung von Informationen in das Einreiseregister. Voraussetzungen für die Prüfung an der Grenze bei der Ankunft. Voraussetzungen für die Einreise Quarantäne, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft verkürzt werden.
- Dunkelrote Länder: Gleiche Anforderungen wie für rote Länder.
- Lila Land: Gleiche Anforderungen für Einreisequarantäne, Einreiseregistrierung und Prüfung wie für rote Länder.
- Andere Länder der Welt (Grauländer): Fortgesetzte Einreisebeschränkungen (Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf), Einreisequarantäne und Testanforderungen an der Grenze bei der Einreise. Weitere Informationen darüber, wer nach Norwegen reisen darf.
Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem nachprüfbaren Corona-Zertifikat belegen, das für die Einreise nach Norwegen zugelassen ist? Dann sind Sie von der Einreisequarantäne befreit und müssen weder ein Einreisemeldeformular ausfüllen noch einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Land Sie kommen.
Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI für Regionen in der nordischen Region, Länder und einige ausgewählte Archipele in Europa sowie ausgewählte Drittländer auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .
In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.
Wenn Sie aus einem grünen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantäneauflagen (zB orange, rot oder dunkelrot) Zwischenlandung machen, gelten bei Ihrer Ankunft in Norwegen die Einreisebestimmungen des Landes, in dem Sie Halt machen. Dies bedeutet, dass Sie kein Recht auf Einreise nach Norwegen haben, wenn Sie kein norwegischer Staatsbürger sind und einen Zwischenstopp in einem nicht grünen Land machen.
Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird lediglich berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).
Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest .
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Bevölkerung in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.
Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.
Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4 % positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil positiver Proben von mehr als 1 % oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 % positive Proben.
Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.
Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.
Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.
Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD
Quelle: www.regjeringen.no