Änderung der Reisehinweise für Gebiete und Länder in der nordischen Region
Basierend auf der wöchentlichen Bewertung der Infektionssituation für das Coronavirus durch das National Institute of Public Health hat die Regierung entschieden, dass Island und der Krankenhausbezirk Nordkarelien in Finnland auf der Infektionskarte für Europa von gelb nach rot wechseln werden.
Dies ändert auch den Reiserat, und das Außenministerium rät von Reisen ab, die für Island und Nordkarelien nicht unbedingt erforderlich sind. Alle Reisenden aus diesen Gebieten, die von Mitternacht, Nacht bis Montag, 12. April, nach Norwegen kommen und die Kriterien für die Befreiung von den geltenden Einreisebestimmungen erfüllen, werden bei der Einreise für zehn Tage unter Quarantäne gestellt. Lesen Sie hier mehr über die Einreise nach Norwegen . Grundsätzlich haben nur Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen die Möglichkeit, nach Norwegen einzureisen.
Das FHI empfiehlt außerdem, die Einreisequarantäne für die finnischen Krankenhausbezirke Lappland, Länsi-Pohja, Süd-Ostrobothnien und Nord-Ostrobothnien zu entfernen. Daher führt das Außenministerium Ausnahmen vom Reiserat für die oben genannten Gebiete ein, die auf der Infektionskarte für Europa von rot nach gelb wechseln.
Das Außenministerium rät von Reisen ab, die nicht unbedingt für alle Länder erforderlich sind, für die der Reiserat keine Ausnahme gemacht hat. Dieser Reisehinweis gilt grundsätzlich bis zum 15. Mai. Eine Übersicht darüber, welche Länder im EWR / Schengen-Raum sowie Länder und Regionen in den nordischen Ländern vom Reiserat ausgenommen sind, finden Sie in der Infektionskarte des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und in den Reiseinformationen des Außenministeriums .
Die Änderungen werden am Montag, den 12. April, ab Mitternacht wirksam. Sowohl die Infektionssituation als auch lokale Einschränkungen können sich schnell ändern. Der Reisehinweis des Außenministeriums ist ein Ratschlag, kein Verbot, aber Reisen, die gegen den Reisehinweis des Außenministeriums verstoßen, können dennoch Konsequenzen für Ihre Reiseversicherung haben. Der Einzelne muss sich auch darüber im Klaren sein, dass die Fähigkeit des Außenministeriums, konsularische Hilfe zu leisten, in Ländern mit Reisehinweisen eingeschränkt sein kann. Infolgedessen kann Ihnen das Außenministerium nicht helfen, wenn Sie auf Probleme stoßen.
Da das Vereinigte Königreich ab Neujahr nicht mehr Mitglied der EU ist, wird das Vereinigte Königreich nicht in diese Bewertung einbezogen und unterliegt einer Quarantänepflicht, die anderen Ländern außerhalb der EU / des EWR gleichgestellt ist / Schengen (sogenannte Drittländer).
Quelle: www.regjeringen.no