Blog,  Corona,  Neuigkeiten,  Norwegen

Änderungen der Einreisebestimmungen für Länder und Gebiete ab 15.11.2021

Das Ministerium für Gesundheits- und Pflegedienste führt Anforderungen für die Einreisequarantäne bei der Einreise aus Andorra, dem zu Spanien gehörenden Balearen-Archipel, der Region Mitteljütland in Dänemark, der SVD Central Hämeenlinna, der SVD Södra Karelens und der SVD Östra Savolax in Finnland sowie aus Gävleborg und Örebro . ein Regionen in Schweden. Die Änderungen treten von Mitternacht nachts auf Montag, 15. November, in Kraft.

Die Einreisequarantäne gilt nur für Reisende aus roten, dunkelroten, violetten und grauen Ländern, die kein gültiges, überprüfbares Corona-Zertifikat besitzen . Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden.

Die Änderungen in der Länderliste werden ab Montag, 15. November , aus den Covid-19-Bestimmungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ersichtlich .

Länder in Europa

Die folgenden Länder haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Länder) :

Grün: Spanien

Orange: Italien, Frankreich, Malta (von grün geändert), Monaco, Portugal, San Marino und Vatikanstadt

In folgenden Ländern werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Andorra (verändert von orange zu rot)

Folgende Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Auflagen zur Einreisequarantäne (gleiche Auflagen für rote und dunkelrote Länder):

Rot: Island, Zypern, Liechtenstein, Luxemburg, Polen, Schweiz und Deutschland

Dunkelrot: Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland (von rot geändert), Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande (von rot geändert), Rumänien, Slowakei, Slowenien, Großbritannien, Tschechien, Ungarn (von rot geändert) und Österreich.

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden
Die folgenden Regionen haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) :

Grün: Gotland

Orange: Blekinge, Dalarna, Halland, Jämtland, Jönköping, Kronoberg, Värmland, Västerbotten und Västernorrland.

In den folgenden Regionen werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Gävleborg und Örebro (beide von Orange auf Rot geändert).

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne: Kalmar, Norrbotten, Skåne, Stockholm, Södermanland, Uppsala, Västmanland, Västra Götaland und Östergötland.

Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)

Ab Woche 46 sind in Dänemark keine Regionen grün oder orange.

In der folgenden Region werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Mitteljütland (von orange auf rot geändert).

Die folgenden Regionen sind weiterhin rot oder dunkelrot und haben Einreisequarantäneanforderungen (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Regionen):

Rot: Nordjütland und Süddänemark.

Dunkelrot: Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen) und Seeland (von Rot geändert).

Die Färöer haben weiterhin den Farbcode Dunkelrot und behalten daher die Auflagen zur Einreisequarantäne bei.

Grönland hat weiterhin den Farbcode Rot und behält daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.

Finnland
Die folgenden Regionen haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für grüne und orange Regionen) :

Grün: Lapplands SVD und Åland

Orange: Kajanalands SVD, Länsi-Pohja SVD, Nordkareliens SVD, Nord Savolax SVD, Satakunta SVD, Södra Savolax (verändert von grün) und SVD Vasa SVD.

In der folgenden Region werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Central Hämeenlinna SVD, Södra Karelens SVD und Östra Savolax SVD (von orange auf rot geändert).

Die folgenden Regionen sind noch rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne:

Birkalands SVD, Südwestfinnland SVD, Helsinki und Uusimaa SVD, Kymmenedalen SVD, Mittelfinnland SVD, Mittelösterbotten SVD, Nordösterbotten SVD, Päijat-Häme SVD und Südösterbotten SVD.

Ausgewählte Archipele in Europa

Die folgenden Archipele sind orange und unterliegen weiterhin keiner Einreisequarantäne:

Azoren (Portugal), Kanarische Inseln (Spanien) (von grün auf orange geändert), Korsika (Frankreich), Madeira (Portugal), Sardinien (Italien) und Sizilien (Italien).

Für die folgenden Inselgruppen werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Balearen (Spanien) (von grün auf rot geändert).

Die folgenden Inselgruppen haben noch Anforderungen an die Einreisequarantäne (gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Regionen) :

Rot: Kreta (Griechenland), Nordägäische Inseln (Griechenland) und Südägäische Inseln (Griechenland)

Dunkelrot: Die Ionischen Inseln (Griechenland) (von Rot geändert).

Lila Land und Gebiete
Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als „violettes Land“ bezeichnet. Für die Einreisequarantäne, den Test und die Einreiseregistrierung aus lila Land werden Anforderungen gestellt.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste bleiben lila: Argentinien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Namibia, Neuseeland, Peru, Saudi-Arabien und Taiwan.

Die folgenden Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste sind oder werden grau dargestellt: Australien, Kanada, Chile, Kolumbien (von lila geändert), Hongkong, Jordanien, China, Macau, Katar (von lila geändert), Ruanda, Singapur, Südkorea (verändert von lila), Ukraine und Uruguay.





Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 25. September um 16.00
  • Grüne Länder: Keine Einreisebestimmungen.
  • Oranges Land: Keine Einreisebestimmungen.
  • Rote Länder : Pflicht zur Eintragung von Informationen in das Einreiseregister. Voraussetzungen für die Prüfung an der Grenze bei der Ankunft. Voraussetzungen für die Einreise Quarantäne, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft verkürzt werden.
  • Dunkelrote Länder: Gleiche Anforderungen wie für rote Länder.
  • Lila Land: Gleiche Anforderungen für Einreisequarantäne, Einreiseregistrierung und Prüfung wie für rote Länder.
    Andere Länder der Welt (Grauländer): Fortgesetzte Einreisebeschränkungen (Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf), Einreisequarantäne und Testanforderungen an der Grenze bei der Einreise. Weitere Informationen darüber, wer nach Norwegen reisen darf.

Wenn Sie aus einem grünen oder orangefarbenen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantänebestimmungen (z. Das bedeutet, dass bei einem Zwischenstopp in einem roten oder dunkelroten Land eine Einreiseregistrierung, ein Grenztest und eine Einreisequarantäne erforderlich sind. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Corona-Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt waren.

Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem nachprüfbaren Corona-Zertifikat belegen, das für die Einreise nach Norwegen zugelassen ist? Dann sind Sie von der Einreisequarantäne befreit und müssen kein Einreisemeldeformular ausfüllen oder einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Populationen in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

  • Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.
  • Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4% positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil der positiven Proben von mehr als 1 Prozent oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 Prozent positive Proben.
  • Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.
  • Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.
  • Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.


Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI von Regionen in der nordischen Region, Ländern und einigen ausgewählten Inselgruppen in Europa sowie ausgewählten Drittländern auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird nur berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest.

Quelle: www.regjeringen.no

Leave a Reply