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Alle Grenzübergänge werden am 6. Oktober geöffnet

Die Regierung hat beschlossen, alle Grenzübergänge nach Norwegen von Mitternacht auf Mittwoch, 6. Oktober, zu öffnen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine geringfügige Änderung für Reisende, die eine Selbstprüfungspflicht haben.

Grundsätzlich müssen sich prüfpflichtige Reisende weiterhin an der Grenze testen lassen. Wenn es an der Grenze keine Teststation gibt oder die Teststation nicht geöffnet ist, muss man so schnell wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Ankunft, an einer öffentlichen Teststation mit dem Antigen-Schnelltest testen. Die Änderung tritt um Mitternacht in der Nacht vor Mittwoch, 6. Oktober, in Kraft.

An Grenzübergängen, an denen sich eine Prüfstation befindet, besteht weiterhin die Pflicht zur Prüfung an der Grenze. Dies gilt beispielsweise für alle Flughäfen mit Auslandsverkehr, über Svinesund und Storskog.

Personen, die kein anerkanntes digitales Corona-Zertifikat besitzen, sind grundsätzlich prüfungspflichtig, wenn sie aus Ländern oder Gebieten mit Quarantänepflicht kommen.

Die Gemeinden des Landes müssen sich auf Reisende einstellen, die sich innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft testen müssen. Die Gemeinden werden in einem Schreiben der norwegischen Gesundheitsdirektion informiert.

Am Wochenende wird es weitere Informationen zu den praktischen Aspekten der Öffnung der Grenzübergänge geben.

www.regjeringen.no

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