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Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete ab 04.10.2021

Die Regierung führt Anforderungen für die Einreisequarantäne aus der Slowakei und drei Regionen in Finnland ein. Die Änderungen treten ab Mitternacht, Nacht auf Montag, den 4. Oktober in Kraft.

Die Einreisequarantäne gilt nur für Reisende aus roten, dunkelroten, lila und grauen Ländern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der Einreisequarantäne ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann für alle Reisenden auch durch einen negativen PCR-Test, der frühestens drei Tage nach der Ankunft durchgeführt wird, verkürzt werden. Quarantänehotel zur Durchführung der Quarantäne wurde ab Samstag, 25. September um einschl 16.

Lesen Sie mehr über die Einreisebeschränkungen für Norwegen werden nach und nach aufgehoben.
Die globalen Reisehinweise des Außenministeriums werden ab dem 1. Oktober entfernt
Die Änderungen in der Länderliste werden aus den Covid-19-Verordnungen und der interaktiven Karte auf FHI.no ab Montag, 4. Oktober, ersichtlich .

Länder in Europa

Die folgenden Länder haben noch keine Anforderungen für die Einreisequarantäne ( gleiche Anforderungen für grüne und orange Länder) :

Grün: Polen und Tschechien

Orange: Frankreich, Italien, Island, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Ungarn (von grün geändert) und Vatikanstadt.

In den folgenden Ländern werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Slowakei (von Orange auf Rot geändert)

Die folgenden Länder sind weiterhin rot oder dunkelrot oder wechseln von rot zu dunkelrot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne ( gleiche Anforderungen für rote und dunkelrote Länder):

Rot: Andorra, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Zypern, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Spanien, Schweiz, Deutschland, Rumänien und Österreich

Dunkelrot: Estland (von Rot geändert), Litauen, Slowenien und das Vereinigte Königreich

Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange und benötigen keine Einreisequarantäne:

Blekinge, Dalarna, Gävleborg, Gotland, Halland, Jämtland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Norrbotten, Södermanland, Uppsala, Värmland, Västerbotten, Västernorrland, Västmanland und Örebro

Die folgenden Regionen sind noch rot und unterliegen der Einreisequarantäne: Skåne, Stockholm, Västra Götaland und Östergötland

Dänemark (einschließlich autonomer Gebiete)

Die folgenden Regionen haben noch keine Quarantäneanforderungen für die Einreise (gleiche Anforderungen für grüne und orangefarbene Regionen) :

Grün: Süddänemark und Mitteljütland

Orange: Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen), Nordjütland (verändert von grün) und Seeland.

Die Färöer sind immer noch orange und haben keine Einreisequarantäne.

Grönland ist immer noch rot und behält daher die Anforderungen für die Einreisequarantäne bei.

Finnland

Die folgenden Regionen haben immer noch keine Anforderungen für den Eintritt Garantien (gleiche Anforderungen für grün und orange Regionen) :

Grün: Länsi-Pohja SVD, Nordkarelien SVD, Südösterbotten SVD und Åland

Orange: Birkaland SVD, Central Hämeenlinna SVD, Helsinki und Uusimaa SVD, Kajanaland SVD (geändert von grün), Kymmenedalens SVD, Lappland SVD, Mittelfinnland SVD (geändert von grün), Mittelösterbotten SVD, Nordösterbotten SVD, Südsüdschweden SVD Savolax SVD, Vasa SVD und Östra Savolax SVD

In den folgenden Regionen werden Anforderungen für die Einreisequarantäne eingeführt:

Norra Savolax SVD, Päijat-Häme SVD und Satakunta SVD (alle von Orange auf Rot geändert)

Die folgende Region ist noch rot und hat Voraussetzungen für die Einreisequarantäne: Südwestfinnland SVD

Ausgewählte Archipele in Europa
Für die folgenden Inselgruppen gelten weiterhin keine Anforderungen an eine Einreisequarantäne:

Orange: Azoren (Portugal), Balearen (Spanien), Kanarische Inseln (Spanien), Madeira (Portugal), Nordägäische Inseln (Griechenland) und Sardinien (Italien)

Die folgenden Inselgruppen sind weiterhin rot und haben Anforderungen für die Einreisequarantäne:

Ionische Inseln (Griechenland), Kreta (Griechenland), Korsika (Frankreich), Sizilien (Italien) und Südägäische Inseln (Griechenland)

Kleines Land

Das NIPH bewertet, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bietet. Diese Länder und Gebiete werden als „violettes Land“ bezeichnet. Für die Einreisequarantäne, den Test und die Einreiseregistrierung aus lila Land werden Anforderungen gestellt.

Die folgenden Länder und Territorien bleiben lilafarbene Länder: Neuseeland, Saudi-Arabien und Taiwan.





Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 25. September um 16.00

  • Grünland: Keine Einreisebestimmungen.
  • Oranges Land: Keine Einreisebestimmungen.
  • Rote Länder : Pflicht zur Eintragung von Informationen in das Einreiseregister. Voraussetzungen für die Prüfung an der Grenze bei der Ankunft. Voraussetzungen für die Einreise Quarantäne, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft verkürzt werden.
  • Dunkelrote Länder: Gleiche Anforderungen wie für rote Länder.
  • Lila Land: Gleiche Anforderungen für Einreisequarantäne, Einreiseregistrierung und Prüfung wie für rote Länder.
  • Andere Länder der Welt (Grauländer): Fortgesetzte Einreisebeschränkungen (Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf), Einreisequarantäne und Testanforderungen an der Grenze bei der Einreise. Weitere Informationen darüber, wer nach Norwegen reisen darf.

Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem nachprüfbaren Corona-Zertifikat belegen, das für die Einreise nach Norwegen zugelassen ist? Dann sind Sie von der Einreisequarantäne befreit und müssen weder ein Einreisemeldeformular ausfüllen noch einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI für Regionen in der nordischen Region, Länder und einige ausgewählte Archipele in Europa sowie ausgewählte Drittländer auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Wenn Sie aus einem grünen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantäneauflagen (zB orange, rot oder dunkelrot) Zwischenlandung machen, gelten bei Ihrer Ankunft in Norwegen die Einreisebestimmungen des Landes, in dem Sie Halt machen. Dies bedeutet, dass Sie kein Recht auf Einreise nach Norwegen haben, wenn Sie kein norwegischer Staatsbürger sind und einen Zwischenstopp in einem nicht grünen Land machen.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird lediglich berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest .

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Bevölkerung in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.

Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4 % positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil positiver Proben von mehr als 1 % oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 % positive Proben.

Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.

Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.

Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.

Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Quelle: www.regjeringen.no

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