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G-20/2020 – Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit

Diese Übersetzung hat den Stand 17. September 2020

G-20/2020 – Überarbeitetes Rundschreiben zum Inkrafttreten der Vorschriften über
Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit.

1. Einleitung
Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge verweist auf das vorläufige Gesetz vom 19. Juni 2020 Nr. 83 vom Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und der Vorschriften 29. Juni 2020 Nr. 1423 über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit (zuletzt geändert) 16. September 2020 mit Wirkung vom selben Datum). Die Gesetze und Vorschriften ersetzen Vorschriften vom 15. März 2020 Nr. 293 über die Ausweisung usw. von Ausländern um der willen Gesundheitswesen.

Das Gesetz und die Vorschriften sind im Zusammenhang mit den Vorschriften vom 27. März 2020 Nr. 470 zu sehen Maßnahmen zur Infektionskontrolle usw. bei der Koronaeruption (Covid-19-Regulation), die u.a. reguliert Quarantänepflicht.

Die Auswirkungen der eingeführten Maßnahmen zur Infektionskontrolle müssen kontinuierlich bewertet und gegen wichtige abgewogen werden von den Maßnahmen betroffene gesellschaftliche und geschäftliche Interessen. Das Rundschreiben könnte sein vorbehaltlich schneller Änderungen und Anpassungen.

2 Die wichtigsten Regeln für Einreisebeschränkungen und Ausweisung
Befristetes Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit impliziert, dass alle Ausländer, die nicht von einer der Ausnahmen im Gesetz oder abgedeckt sind Gemäß dem Gesetz erlassene Vorschriften werden ohne weitere Bewertung des von ihnen individuell ausgehenden Infektionsrisikos ausgeschlossen. Ausländer, die vertrieben werden, müssen das Königreich ohne verlassen
unbegründeter Aufenthalt.

Es wird betont, dass auch wenn der Ausländer von einer der Ausnahmen in Gesetzen oder Vorschriften erfasst wird Für Einreisebeschränkungen ist es eine Voraussetzung für die Einreise, dass die Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes eingehalten werden für den Eintritt ist erfüllt. Es ist z.B. eine Visumpflicht für Ausländer, für die eine Visumpflicht besteht, und Diese Bedingung gilt weiterhin, auch wenn damit möglicherweise praktische Herausforderungen verbunden sind einen Visumantrag stellen. Darüber hinaus gelten in welchen Fällen die Anforderungen des Einwanderungsgesetzes Eine Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich.

Das Gesetz hindert norwegische Staatsbürger und nordische Staatsbürger mit Wohnsitz in Norwegen nicht daran Reise nach Norwegen.

Darüber hinaus macht Abschnitt 2 des Gesetzes eine Ausnahme für:

  • a) Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Aufenthaltsrecht nach das Einwanderungsgesetz
  • b) Ausländer, die im Reich Asyl suchen (Asyl) oder auf andere Weise anrufen ein Recht auf internationalen Schutz aufgrund der Gefahr der Verfolgung usw., vgl. das Einwanderungsgesetz § 73
  • c) Ausländer, deren Anwesenheit im Reich unbedingt notwendig ist, um dazu in der Lage zu sein Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs kritischer gesellschaftlicher Funktionen oder Sicherung die Grundbedürfnisse der Bevölkerung (siehe Punkt 3 unten)
  • d) Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis ohne verspätete Einreise erteilt wurde, vgl. § 3 des Gesetzes (vgl Punkt 8 unten)
  • e) Ausländer, denen ein Einreisevisum gemäß § 12 des Einwanderungsgesetzes erteilt wurde
  • f) Ausländer, denen ein Visum gemäß dem Einwanderungsgesetz § 10 Norwegisch erteilt wurde Entscheidungsbehörde nach dem 15. März 2020
  • g) Fälle, in denen besondere Gründe darauf hindeuten, dass das Recht zur Einreise gewährt wird, z. B. separat Betreuungspflichten für Personen in Norwegen oder andere wichtige Wohlfahrtsaspekte (siehe Punkt 4 unten)

3 Weitere Informationen zu Ausnahmen im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Betrieb von kritischen
gesellschaftliche Funktionen

Abschnitt 2 Buchstabe c des Gesetzes bildet eine Ausnahme für Ausländer, deren Anwesenheit im Reich „streng“ ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb kritischer gesellschaftlicher Funktionen aufrechtzuerhalten oder sich um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung kümmern ». Dies kann u.a. Dazu gehören Ausländer, die wird von den norwegischen Behörden zu besonderen Zwecken, insbesondere von Ausländern, eingeladen Kompetenz im Umgang mit Virusausbrüchen oder Ausländern, die andere haben Kompetenz, die das Gesundheitswesen oder andere wichtige gesellschaftliche Funktionen benötigen. Es wird auf die folgende Liste kritischer gesellschaftlicher Funktionen der Direktion für verwiesen soziale Sicherheit und Notfallvorsorge:

  • Management und Krisenmanagement
  • Verteidigung
  • Recht und Ordnung
  • Gesundheit und Pflege, einschließlich Apotheke und Reinigung
  • Rettungsdienst
  • Digitale Sicherheit im zivilen Sektor
  • Natur und Umwelt
  • Versorgungssicherheit
  • Wasser und Abwasser
  • Finanzdienstleistungen
  • Stromversorgung
  • Elektronische Kommunikation
  • Transport
  • Satellitenbasierte Dienste

Weitere Informationen.

4 Mehr zu Ausnahmen aus besonderen Gründen
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes kann einem Ausländer das Recht eingeräumt werden, wenn «besondere Gründe deuten darauf hin, wie zum Beispiel besondere Betreuungspflichten für Personen in Norwegen oder andere starke Wohlfahrtsüberlegungen ». Das beinhaltet:

  • Minderjährige und Pflegekinder eines norwegischen Staatsbürgers oder Ausländers, der lebt oder lebt arbeitet in Norwegen.
  • Ausländer, der eine besondere Fürsorgeverantwortung für in Norwegen lebende Personen hat, einschließlich minderjähriger Kinder oder Pflegekinder oder andere mit getrennten Pflegebedürftigkeit.
  • Ein Ausländer, der aus strengen Wohlfahrtsgründen einreisen muss Norwegen, und der Besuch kann nicht warten, z. Ausländer, der die Sterbenden besuchen soll oder Schwerkrankes enges Familienmitglied in Norwegen (Ehepartner / Mitbewohner, Geschwister) oder Familienmitglieder in aufsteigender oder absteigender Linie).
  • Ausländische Passagiere auf Schiffen, die vor dem 16. März um 08.00 und brauchen die Einreise nach Norwegen, um in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Es muss klargestellt werden, wie der weitere Transport aus Norwegen auf verantwortungsvolle Weise erfolgen soll
    Weg, der nicht im Widerspruch zur Covid-19-Verordnung steht.
  • Ein Ausländer, der Partei ist oder in einem Gerichtsverfahren in Norwegen eine Erklärung abgeben soll.
  • Ein Ausländer, der einen gültigen Angelschein für das Angeln von einem Boot in der Tanavassdraget aus besitzt, vgl. Vorschriften über die Fischerei am Grenzflussabschnitt des Tanavassdraget § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und zweiter Absatz, Buchstaben a und c. Ein Ausländer, der von einem finnischen Flussufer aus liegt, kann fischen auf der norwegischen Seite des Flusses, aber in Norwegen nicht an Land gehen.

Es wird betont, dass die obige Liste nicht erschöpfend angibt, was als a angesehen werden kann «Besonderer Grund». Die norwegische Einwanderungsbehörde kann detailliertere Richtlinien vorlegen.

5 Ausnahmen für Ausländer, die unter das EWR-Abkommen oder das EFTA-Übereinkommen usw. fallen.
Abschnitt 1 der Verordnung macht eine Ausnahme für folgende Ausländer:
a) EWR-Bürger, der Grenzarbeiter oder Angestellter ist, vgl. Einwanderungsgesetz § 112 erster Absatz Buchstabe a

b) EWR-Bürger, der selbstständig ist, vgl. zuerst das Einwanderungsgesetz § 112 Absatz Buchstabe a

c) Dienstleister in einem EWR-Staat, vgl. das Einwanderungsgesetz § 110 Abs. 4 oder § 112 Abs. 1 Absatz Buchstabe b

d) EWR-Bürger, der an einer anerkannten Bildungseinrichtung zugelassen ist, vgl. das Einwanderungsgesetz § 112 erster Absatz Buchstabe d

e) ein Familienmitglied eines EWR-Bürgers, vgl. Einwanderungsgesetz § 110, oder ein EWR-Bürger mit entsprechende familiäre Verbindung zu einem norwegischen Staatsbürger, der sich in Norwegen niederlassen soll

f) EWR-Bürger mit einer solchen familiären Verbindung wie in Buchstabe e angegeben, der zu Besuch sein soll
ein Familienmitglied, das in Norwegen lebt oder mit einem Norweger reist Familienmitglied. Ausnahmen sind von der Bedingung des Einwanderungsgesetzes § 110 Abs. 3 gemacht Buchstabe c, dass der Verwandte in der absteigenden Zeile jünger als 21 Jahre sein muss

g) EWR-Bürger, der Immobilien in Norwegen besitzt, und die Haushaltsmitglieder des Eigentümers, Wer wird das Anwesen besuchen

h) EWR-Bürger und Bürger von Andorra, Monaco, San Marino und dem Staat Vatikanstadt sowie ihre Familienmitglieder, die durch Norwegen reisen müssen nach Hause kommen

Mit EWR-Bürgern und ihren Familienmitgliedern, die in Norwegen leben oder arbeiten, bedeutet nicht, dass EWR-Bürger oder Familienmitglieder auf Spitzbergen leben oder arbeiten. Was in den Vorschriften für EWR-Bürger festgelegt ist, gilt entsprechend für Schweizer Bürger, vgl. Abschnitt 1 Absatz 2 der Vorschriften, und für Bürger des Vereinigten Königreichs vgl. das Gesetz über a Übergangszeit nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU § 2. Die Ausnahmen für EWR-Bürger in § 1 haben zusätzlich zu der Ausnahme in § 2 eine begrenzte Bedeutung Buchstabe a, wenn der Ausländer gemäß den Bestimmungen von covid-19 von der Einreisequarantäne befreit ist oder kann den Wohnort für die Durchführung der Quarantäne dokumentieren, vgl. covid-19- die Vorschriften § 5 Abs. 4.

Zu den Buchstaben a, b und c über Arbeit etc.
Ausnahmen gelten für Mitarbeiter und Dienstleister, die beide gestartet haben oder starten werden Arbeit und für Selbstständige, die sich niedergelassen haben oder niederlassen werden Geschäftstätigkeit in Norwegen. Zu den in Norwegen tätigen EWR-Bürgern zählen auch Pendler. Es wird betont Davon sind jedoch nur definierte Gruppen ausgenommen Quarantäneverpflichtungen.

Zu den Buchstaben e, f und g über Familienmitglieder etc.
Die Ausnahme in Abschnitt 1 Buchstabe e der Verordnung gilt für alle Familienmitglieder, die von betroffen sind § 110 des Einwanderungsgesetzes, einschließlich Familienangehöriger norwegischer Staatsbürger, die nach zurückkehren Norwegen nach Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit nach dem EWR-Übereinkommen oder dem EFTA-Übereinkommen vgl. Das Einwanderungsgesetz § 110 Abs. 2. Außerdem Buchstabe e Familienangehörige eines norwegischen Staatsbürgers, der das Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, wenn das Familienmitglied selbst EWR-Bürger ist.

Mit „Mitbewohner“ ist eine dauerhafte und etablierte Zusammenlebensbeziehung für mindestens zwei Jahre gemeint, oder diese hat
oder gemeinsame Kinder erwarten und zusammen leben. Dies entspricht der Definition im Einwanderungsgesetz von «Mitbewohner».

Für einen EWR-Bürger, der eine Familie in Norwegen besuchen wird, wird eine Ausnahme von der Anforderung gemacht § 110 dritter Absatz des Einwanderungsgesetzes, dass ein Verwandter in der absteigenden Linie unter 21 sein muss Jahr. Eine Dokumentation der Instandhaltung ist nicht erforderlich, vgl. Das Einwanderungsgesetz § 110 dritter Absatz, Buchstaben c und d und die Einwanderungsbestimmungen § 19-7 bei der Einreise. Das Es wird betont, dass die Bedingungen in Kapitel 13 des Einwanderungsgesetzes dennoch für das Aufenthaltsrecht gelten für Familienmitglieder.

Ein EWR-Bürger hat das Recht, beide zu betreten, um ein norwegisches Familienmitglied zu besuchen hier wohnen und wenn der EWR-Bürger mit seinem norwegischen Familienmitglied hierher reist. Die Ausnahme für EWR-Bürger, die Immobilien in Norwegen besitzen, sind sowohl Eigentümer als auch Eigentümer Haushaltsmitglieder. Mit Haushaltsmitglied sind Personen gemeint, die dauerhaft auf demselben leben Adresse als Eigentümer.

Um h über EWR-Bürger usw. zu schreiben. die durch Norwegen reisen müssen
Die Ausnahme für EWR-Bürger und Bürger von Andorra, Monaco, San Marino und Der Staat der Vatikanstadt sowie seine Familienmitglieder, die durch Norwegen reisen müssen nach Hause zu kommen beinhaltet alle Transportmittel, aber es muss in Verbindung mit gesehen werden die Quarantänepflicht in den Bestimmungen von § 5 Abs. 2 Abs. 2 und 3. Die Ausnahme umfasst auch Fälle, in denen der Ausländer in Norwegen ankommt und dies angemessen ist Grund, warum die betreffende Person am selben Tag kein Ticket für die Reise hat, ev. Das Die Person hat es noch nicht geschafft, ein Ticket zu erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausländer kann es wahrscheinlich machen, dass die betreffende Person das tut, was für weitere Reisen möglich ist so bald wie möglich und dass die betreffende Person die Quarantänepflicht während der vorübergehenden erfüllt der Aufenthalt in Norwegen.

6 Ausnahmen für die Einreise aus bestimmten Ländern oder Gebieten
Abschnitt 2 der Verordnung macht eine Ausnahme für folgende Ausländer:

a) Ausländer, der im EWR-Gebiet oder in der Schweiz ansässig ist und von denen er befreit ist die Einreisequarantäne gemäß den Bestimmungen von covid-19 oder wer kann dokumentieren Wohnort für die Durchführung der Quarantäne, vgl. die Covid-19-Bestimmungen § 5 4 Joint

b) (aufgehoben)

c) ein Ausländer, der auf seinem Weg zum oder durch das norwegische Festland reisen muss von der Arbeit oder vom Wohnort auf Spitzbergen

d) ein Ausländer, der seinen ständigen Wohnsitz in Spitzbergen hat

Um einen Brief über Ausländer zu schreiben, die im EWR-Gebiet oder in der Schweiz wohnen
Mehr zu den Länderkategorien
Die Covid-19-Vorschriften, Anhang A, geben einen Überblick über die Länder und Gebiete beinhaltet eine Quarantänepflicht bei Ankunft in Norwegen. Der Einfachheit halber werden wir unten diskutieren diese als «rote Bereiche». Wir diskutieren die Bereiche, in denen keine Quarantänepflicht besteht im Folgenden als „gelbe Bereiche“ bezeichnet.

Basierend auf dieser Kategorisierung gelten die Einreisebeschränkungsbestimmungen § 2 Schreiben Sie eine Bestimmung darüber, wer das Recht hat einzutreten, wer unterliegt Dokumentationsanforderungen in Bezug auf die Quarantäne und wer kann abgeschoben werden.

Mehr über «Resident»
Entscheidend ist, in welchem ​​Land oder Gebiet der Ausländer wohnt, nicht in welchem ​​Land er ist ein Bürger von. Die Studierenden wohnen offiziell selbst in ihrem Heimatland wenn sie im Ausland studieren. Studierende mit Wohnsitz im EWR / der Schweiz werden daher von der Ausnahme in § 2 Buchstabe a abgedeckt sein, auch wenn sie einen Studienaufenthalt haben und somit tatsächlich in einem Drittland leben. Aus den Covid-19-Vorschriften folgt jedoch, dass dies der Fall sein wird vorbehaltlich der für das Drittland geltenden Quarantäneregeln, dh des Landes, in dem sie ankommen Norwegen aus.

Ausländer aus gelben Gebieten
Ausländer, die in gelben Gebieten leben, haben das Recht einzutreten, wenn sie nur durch Gelb gereist sind Gebiete nach Norwegen zu bekommen. Diese sind auch bei ihrer Ankunft von der Quarantäne befreit Norwegen. Der einzelne Ausländer muss gegebenenfalls nachweisen können, dass es sich um die betreffende Person handelt wohnt in einem gelben Bereich.

Ausländer aus gelben Gebieten, die über rote Gebiete gereist sind
In gelben Gebieten lebende Ausländer, die über (einschließlich des Zwischenlandes in) Rot gereist sind Gebiete müssen in der Regel unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie nach Norwegen kommen. Diese sind berechtigt Einreise und / oder Zwischenstopp (Transfer) an einem Flughafen in Norwegen, wenn dies dokumentiert werden kann wo die Quarantäne durchgeführt werden soll (weitere Informationen zu den Dokumentationsanforderungen finden Sie weiter unten).

Der Ausländer ist von der Quarantäne und damit auch von der Dokumentationspflicht befreit, wenn Die betreffende Person ist auf folgende Weise durch den roten Bereich gereist, vgl. covid-19-die Vorschriften § 6 a Buchstabe a:

  • ohne öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
  • ohne dort zu übernachten, und
  • ohne engen Kontakt zu anderen als denen, mit denen der Ausländer lebt.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hat die betreffende Person das Recht, dieselben Bedingungen wie zu erfüllen ein Ausländer, der aus einem gelben Gebiet direkt nach Norwegen kommt. Es folgt aus Punkt 9 Darunter muss der einzelne Ausländer gegebenenfalls nachweisen können, dass die betreffende Person unter die Befreiung von den Einreisebeschränkungen fällt. Es kann betrieben werden mit einer niedrigen Schwelle für die Betrachtung der Begriffe als wahrscheinlich, so dass man sich darauf verlässt die Erklärung des Außerirdischen, wenn dies glaubwürdig erscheint.

Ausländer aus roten Gebieten
Ausländer aus roten Ländern oder Gebieten haben in der Regel Quarantänepflicht in Norwegen. Dies gilt auch für diejenigen, die nur einen Zwischenstopp in Rot haben Bereich auf dem Weg nach Norwegen. Wenn die Person über einen gelben Bereich kommt, kürzen Sie die Quarantänezeit mit der Zeit, in der sich die Person im gelben Bereich aufgehalten hat. IM In solchen Fällen muss der Ausländer auf die gleiche Weise wie oben erwähnt in der Lage sein beweisen, dass Teile der Quarantänezeit in einem gelben Bereich durchgeführt wurden.

Ausländer, die gemäß den Bestimmungen von covid-19 einer Einreisequarantäne unterliegen, haben Anspruch darauf Einreise und / oder Zwischenstopp (Transfer) an einem Flughafen in Norwegen, wenn dies dokumentiert werden kann wo sie die Quarantäne durchführen (siehe mehr über die Dokumentationsanforderungen unten). Ein Ausländer, der solche Unterlagen nicht vorlegen kann und der ebenfalls nicht versichert ist von einer der anderen Ausnahmen in den Vorschriften kann ausgeschlossen werden.

Ausländer aus roten Gebieten, die von der normalen Einreisequarantäne befreit sind
Die Einreisebeschränkungsbestimmungen § 2 Buchstabe a sehen vor, dass ein Ausländer «von dem befreit ist der einreisequarantäne nach den covid-19-regelungen »kann die einreise nach nicht verweigert werden die Einreisebeschränkungsbestimmungen. Zusätzlich zu den Menschen, die aus gelben Gebieten kommen, Wie oben erläutert, enthalten die Covid-19-Bestimmungen §§ 6 a bis 6 e mehrere besondere Ausnahmen von die normale Einreisequarantäne von 10 Tagen.

Einige dieser Bestimmungen sehen vollständige Ausnahmen von der Einreisequarantäne vor, siehe §§ 6 a und 6 d. Diese Ausländer können nach Norwegen einreisen, ohne geeignete Unterlagen vorlegen zu müssen Wohnort für die Durchführung der Quarantäne. Andere Bestimmungen machen nur teilweise Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Diese werden in grundsätzlich unter die Quarantänepflicht nach die Einreisebeschränkungsbestimmungen § 2 Buchstabe a und muss daher bei der Ankunft in Norwegen die Dokumentationsanforderungen erfüllen –
es sei denn, sie unterliegen anderen Ausnahmen in den Einreisebeschränkungsbestimmungen (meistens) einschlägiger § 1 über Ausnahmen für EWR-Bürger). Die folgenden Bestimmungen der Covid-19-Verordnung macht teilweise Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

  • § 6 b (Pendler aus Schweden und Finnland): Befreiung von der Quarantänepflicht in Arbeitszeit, aber nicht in der Freizeit. Wenn diese in Norwegen übernachten wollen, müssen sie dh Dokument, wo sie die Quarantäne durchführen werden. Dies gilt Es sind jedoch nur Grenzarbeiter / Arbeiter, die Drittstaatsangehörige sind wohnhaft in Schweden und Finnland, als EWR-Bürger (und Schweizer Bürger) mit Ausnahme der Dokumentationspflicht gemäß den Einreisebeschränkungsbestimmungen § 1 zuerst Absatz Buchstabe a.
  • § 6 c (Geschäftsreisende, die nach ihrer Ankunft in Norwegen geprüft werden sollen): Befreiung von Quarantänepflicht während der Arbeitszeit, unterliegt jedoch der Quarantänepflicht in der Freizeit bis sie nach ihrer Ankunft in Norwegen ein negatives Ergebnis bei anderen Koronatests erhalten haben. Dieser Test kann frühestens fünf Tage nach der Ankunft durchgeführt werden, und das Ergebnis wird normalerweise mindestens 24 Stunden dauern. Diese Personen müssen daher dokumentieren, dass sie geeignet sind Wohnort für die Durchführung der Quarantäne für mindestens sechs Tage nach Ankunft am Norwegen oder bis zum Zeitpunkt der Abreise. Auch hier besteht die Dokumentationspflicht in Dies gilt hauptsächlich nur für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz im EWR-Raum / in der Schweiz, da EWR-Bürger (und Schweizer Bürger) dies in der Regel tun gemäß den Einreisebeschränkungsbestimmungen § 1 Absatz 1 Buchstabe a, b befreit sein oder c.
  • § 6 e (Personal in kritischen sozialen Funktionen): Ausnahmen von der Quarantäne in Arbeitszeit. Erwähnt aus Gründen der Ordnung hier, aber diese ganze Gruppe wird es sein von der Dokumentationspflicht befreit gemäß vorübergehendes Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit § 2 Absatz 1 Buchstabe c, unabhängig davon, ob sie Sind Drittstaatsangehörige oder EWR-Bürger, so wird die Dokumentationspflicht unabhängig davon gelten nicht für sie.

Weitere Informationen zum Dokumentationsbedarf für die Implementierung der Quarantäne
Die Dokumentationspflicht ist in den Bestimmungen von Covid-19 § 5 Abs. 4 festgelegt:

„Wer sich in der Einreisequarantäne befindet und nicht in Norwegen lebt, muss dazu in der Lage sein dokumentieren, dass sie einen geeigneten Wohnort haben, an dem sie sich überall aufhalten können Quarantänezeit oder bis zur Abreise. “

Die Dokumentationsanforderung kann beispielsweise durch Vorlage einer SMS oder einer E-Mail erfüllt werden, sofern dies eine Bestellung oder Vereinbarung über eine kontinuierliche bestätigt Bleiben Sie während der gesamten Quarantänezeit (normalerweise die ersten 10 Tage) in derselben Adresse Norwegen.

Wenn der Ausländer innerhalb des EWR / der Schweiz reist, Zwischenländer in Norwegen und nur Aufenthalt am Flughafen (Transfer), die Dokumentationspflicht kann von erfüllt werden Legen Sie ein Ticket oder eine Bordkarte vor, die die weitere Reise aus Norwegen dokumentiert. Während Ihres Aufenthalts am Flughafen muss der Ausländer die Vorschriften des Flughafens einhalten Infektionskontrollroutinen.

Ein Ausländer, der am Wohnort keine Unterlagen vorlegen kann, wie oben erwähnt, und die auch nicht durch eine der anderen Ausnahmen in den Verordnungen abgedeckt ist, kann ausgeschlossen werden bei der Ankunft in Norwegen.

Zu den Buchstaben c und d über Spitzbergen
Ausnahmen wurden für Ausländer gemacht, die durch Norwegen reisen müssen das Festland auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder dem Wohnsitz auf Spitzbergen, vgl. Abschnitt 2 Buchstabe c der Vorschriften. Damit soll sichergestellt werden, dass ausländische Staatsbürger, die auf Spitzbergen leben oder arbeiten, das norwegische Festland überqueren können, wenn sie auf dem Weg zwischen dem Ausland und dem Ausland sind Spitzbergen. Die Ausnahme für Ausländer auf dem Weg zur Arbeit oder zum Aufenthalt auf Spitzbergen muss Es wird jedoch auch im Zusammenhang mit den Covid-19-Bestimmungen § 9 gesehen, dass jeder, der kommt aus dem Ausland muss auf dem norwegischen Festland in Quarantäne sein, bevor Sie weiter nach Spitzbergen reisen kann passieren. Es wird betont, dass diese Anforderung weiterhin gilt.

Abreise aus Spitzbergen ins Ausland über das norwegische Festland für andere als diejenigen, die dies getan haben Arbeit oder Aufenthalt auf Spitzbergen können durch die Befreiung für den Flughafentransit in abgedeckt werden § 3 Buchstabe b der Verordnung. Es wird auch auf den obigen Abschnitt verwiesen, in dem die Bürger des EWR und ihre Bürger vertreten sind Familienmitglieder, die durch Norwegen reisen müssen, um nach Hause zu kommen, darf nicht ausgeschlossen werden, vgl. Abschnitt 1 Buchstabe h der Verordnung, und dass diese Ausnahme alle abdeckt Transport.

Ausnahmen wurden auch für Ausländer gemacht, die ihren ständigen Wohnsitz in Spitzbergen haben, vgl. Die Vorschriften § 2 Buchstabe d. So werden Vorkehrungen für Ausländer getroffen, die ihren ständigen Wohnsitz in Spitzbergen haben und wer sonst die Voraussetzungen für eine Reise nach Norwegen erfüllt, kann dies jetzt tun. Es ist ein vorausgesetzt, die Bedingungen des Einwanderungsgesetzes für die Einreise sind erfüllt. Es wird betont, dass Ausgenommen hiervon sind sowohl Einwohner, die von Spitzbergen auf das norwegische Festland reisen, als auch ständige Einwohner von Spitzbergen, die aus dem Ausland nach Norwegen reisen. Im letzteren Fall wird es angegeben. Diese Quarantäne muss durchgeführt werden, bevor eine weitere Reise nach Spitzbergen stattfinden kann, siehe oben.

Mit „ständiger Wohnsitz“ sind Personen gemeint, die für das Bevölkerungsregister gültig eingetragen sind Spitzbergen. Dies kann durch Drucken des Registers dokumentiert werden. Für Personen mit Wohnsitz in Barentsburg, dies ist in der Bestätigung der Arbeitsbedingungen angegeben.

Es wird auch betont, dass die Gesetze und Vorschriften nicht für Spitzbergen gelten.

7 Ausnahmen in anderen Fällen
Abschnitt 3 der Verordnung bildet eine Ausnahme für folgende Ausländer:
a) Ausländer, der einen vereinbarten oder vereinbarten Besuch zwischen Eltern und Eltern durchführen soll Kinder oder Wohngemeinschaft für Kinder
b) ein Ausländer, der nur im Flughafentransit bleiben darf, bevor er Norwegen verlässt
c) Sami während der Rentierhaltung
d) ein Ausländer, der gewerbliche Güter und Personenbeförderungen durchführt Vergütung oder die auf dem Weg zu oder von einem solchen Auftrag sind
e) Journalisten und anderes Personal im Namen einer ausländischen Medieninstitution,
f) Ausländer gemäß den Einwanderungsbestimmungen § 1-4 und § 1-5, die vorlegen können Diplomaten- oder Dienstpass, möglicherweise ein nationaler Pass in Kombination mit Norwegisch Vom Außenministerium ausgestellter Personalausweis oder in Kombination mit dem Schengener Aufenthaltsausweis für Botschaftsmitarbeiter. Gleiches gilt für die Seite akkreditiert Diplomaten und diplomatische Kuriere.
g) Militärpersonal gemäß den Einwanderungsbestimmungen § 1-7 Absätze 2 und 3, sowie deren Ehepartner, Mitbewohner oder Kinder, die von registriert und akzeptiert wurden Das Verteidigungsministerium sowie ein Mitglied der zivilen Komponente und ziviles Personal, das in militärischen Stäben oder Hauptquartieren in Norwegen (einschließlich NATO-Einheiten in Norwegen) arbeitet, sowie deren Ehepartner, Mitbewohner oder Kinder h) ein Ausländer, der an mobilen oder festen Anlagen arbeitet, vgl. die Einwanderungsbestimmungen § 1-10 und § 1-11
i) Inhaber eines gültigen Luftfahrtzeugnisses, vgl. die Einwanderungsbestimmungen § 2-9, auf dem Weg nach oder vom aktiven Dienst
j) Seeleute auf dem Weg zum oder vom aktiven Dienst mit den unter genannten Ausweisen die Einwanderungsbestimmungen § 2-8 oder Filipino «Identifizierung und Aufzeichnung der Seeleute Buch »oder philippinischer Staatsangehörigkeitspass gemäß den Einwanderungsbestimmungen § 3-1 Buchstabe j
k) Ehepartner, Mitbewohner oder Kind eines abgeordneten ausländischen Beamten auf Norwegisch Auslandsdienstmission
l) Mitarbeiter internationaler Organisationen oder Mitarbeiter von Organisationen, die tätig sind internationale humanitäre Arbeit, die im Auftrag oder auf dem Weg von oder nach ist Zuordnung
m) ein Ausländer, der von den norwegischen Behörden zur Teilnahme an internationalen Veranstaltungen eingeladen wurde Verhandlungen und andere, und Ausländer, die Teil von Delegationen wie gemäß den internationalen Verpflichtungen Norwegens nach Norwegen kommen
n) Passagiere und Besatzungsmitglieder auf einer genehmigten Küstenkreuzfahrt, vgl. die Bestimmungen von Covid-19, § 11
o) Forscher und Besatzungsmitglieder, die an Meeresforschungskreuzfahrten teilnehmen und Anrufe bei haben Norwegischer Hafen
p) ein Ausländer mit technischer Kompetenz, der von der Anforderung einer Aufenthaltserlaubnis befreit ist gemäß den Einwanderungsbestimmungen § 1-1 erster Absatz Buchstabe b
q) ein Ausländer, der einen Wohnort für die Durchführung von dokumentieren kann die Einreisequarantäne gemäß den Bestimmungen von Covid-19 § 5 Abs. 4, und die hat die folgende familiäre Beziehung zu einer in Norwegen ansässigen Person:

  • Ehepartner, eingetragener Partner oder Mitbewohner
  • Kinder oder Stiefkinder unter 21 Jahren an eine in Norwegen ansässige Person
  • Eltern oder Stepparente von Kindern unter 21 Jahren mit Wohnsitz in Norwegen
  • Aufbau einer Dating-Beziehung mit einer Mindestdauer von neun Monaten, in der die Parteien
    haben sich physisch getroffen

r) Ausländer, der mit Film- oder Serienproduktion in Norwegen arbeiten soll, der erhalten hat Zusage des norwegischen Filminstituts für Zuschüsse aus dem Anreizsystem, vgl. Vorschriften 16. Dezember 2015 Nr. 1684 über Anreizsystem für Film- und Serienproduktionen
s) ein Ausländer, der als Forscher arbeiten soll und von der Verpflichtung befreit ist Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsbedingungen von bis zu drei Monaten Dauer, vgl. die Einwanderungsbestimmungen § 1-1 zweiter Absatz

Um b über den Flughafentransit zu schreiben
Die Ausnahme bilden Ausländer, die durch internationale Transitgebiete reisen auf einem Flughafen. Dies bedeutet, dass ein Ausländer, der aus einem Gebiet außerhalb des EWR / der Schweiz einfliegt, Zwischenländer in Norwegen, solange sich die betreffende Person nur in aufhält das Transitgebiet vor weiteren Reisen zu einem Ziel außerhalb des EWR / der Schweiz.

Um g über Personal bei Militärstäben usw. zu schreiben.
Ausländer, die unter die Ausnahmeregelung fallen, müssen einen Personalausweis vorlegen nachweisen, dass sie (zivil oder militärisch) bei den Streitkräften eines Entsendestaats oder in NATO. Familienmitglieder haben normalerweise Diplomatenpässe, Dienstpässe, ID-Karten oder ähnliches, die ihre Zugehörigkeit zur Hauptfigur dokumentieren. Gewöhnlicher Pass zusammen mit dem NATO-Reiseauftrag wird auch die Dokumentationspflicht abgedeckt.

Um q über Familienbeziehungen usw. zu schreiben.
Die Bestimmung regelt den Zugang zur Einreise für Personen, die eine Familie haben oder Freundin in Norwegen. Die Bestimmung gilt für alle Arten von Aufenthalten oder Besuchen nach die Einwanderungsbestimmungen für die jeweiligen Familienmitglieder. Es gilt daher für beide ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis für die Ansiedlung in Norwegen beantragt hat oder beantragen soll, und auch für diejenigen, die nur mit oder ohne Visum besuchen werden. Deshalb Die Personengruppen sind in dieser Bestimmung weiter definiert als in den Vorschriften über Familieneinwanderung, z.B. in Bezug auf die obere Altersgrenze für Kinder (21 Jahre). Insgesamt In jedem Fall müssen die allgemeinen Regeln des Einwanderungsgesetzes und die Vorschriften eingehalten werden damit Ausländer nach Norwegen einreisen können.

Mit „etablierte Freundschaftsbeziehung“ ist eine Freundschaftsbeziehung gemeint, die eine Dauer von hat mindestens neun Monate. Voraussetzung ist, dass sich die Parteien physisch getroffen haben.

Um zu beweisen, dass der Ausländer ein Familienmitglied ist, das unter die Befreiung fällt, Die Person kann beispielsweise eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde vorlegen. Für Freunde sind Voraussetzung ist, dass der Ausländer ein ausgefülltes Selbsterklärungsformular einreicht, das von unterschrieben ist die in Norwegen ansässige Partei. Das Selbsterklärungsformular finden Sie auf der Website des UDI.

Es ist auch erforderlich, dass der Ausländer den Wohnort dokumentieren kann Durchführung der Quarantäne unter den gleichen Bedingungen wie für diejenigen, die aus kommen rote Bereiche im EWR / Schweiz, vgl. Punkt 6 oben. Eine solche Dokumentation kann zum Beispiel sein
eine SMS oder eine E-Mail, die eine Bestellung oder Vereinbarung über a bestätigt ununterbrochener Aufenthalt an derselben Adresse für die ersten 10 Tage in Norwegen. Zum Freunde reicht es aus, das obige Formular vorzulegen, das auch bestätigt Wohnsitz in Norwegen.

Wie oben erwähnt, impliziert die Ausnahme keine Änderung der allgemeinen Regeln für Einreise und Visum nach Norwegen. Das bedeutet, dass ein Familienmitglied oder ein Freund ein Visum benötigt Wer noch kein gültiges Visum hat, muss vor seiner Reise ein Visum beantragen und erhalten Norwegen. Die Dokumentation der Familien- oder Freundbeziehung wird gleichzeitig mit präsentiert den Visumantrag. Ausländer, die bereits ein gültiges Visum haben, und Ausländer, die sind visumfrei, legen Sie die Unterlagen bei der Ankunft in Norwegen vor.

Die Ausnahme bedeutet ferner, dass Familienmitglieder, die unter § 3 Buchstabe q fallen, können Reisen in und Förderung von Anträgen auf Familieneinwanderung aus Norwegen in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Richtlinien, die vor dem Ausbruch von covid-19 galten. Die Ausnahme bedeutet auch, dass Einreisevisa für Familienmitglieder ausgestellt werden können, die beabsichtigen, dort zu bleiben Norwegen bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, vgl. Das Einwanderungsgesetz § 12.

Um r über einen Ausländer zu schreiben, der mit Film- oder Serienproduktion arbeiten soll
In Abschnitt 3 Buchstabe r der Verordnung sind Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für Ausländer ab festgelegt außerhalb des EWR / der Schweiz, die mit Film- oder Serienproduktion in Norwegen arbeiten werden, die haben erhielt vom norwegischen Filminstitut eine Zusage für Zuschüsse aus dem Anreizsystem, vgl. Regel 16. Dezember 2015 Nr. 1684 über Anreizsystem für Film- und Serienproduktionen.

Der Ausländer muss nachweisen können, dass die betreffende Person mit Film oder Film arbeitet Serienproduktion in Norwegen, die vom norwegischen Filminstitut eine Zusage für Stipendien von erhalten hat das Anreizsystem. Dies kann beispielsweise durch Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung erfolgen vom norwegischen Filminstitut an die Produktionsfirma, die die Produktion erhalten hat Zusage, zusammen mit einem Anschreiben der Produktionsfirma, dass der Ausländer Arbeit in der Produktion.

Diese Ausländer „kommen nach Norwegen, um Arbeiten oder Aufträge auszuführen“ und wollen es daher könnten durch Tests von der normalen (10-tägigen) Einreisequarantäne befreit werden, indem sie dies sind «Befreit von Einreisebeschränkungen nach dem Gesetz über vorübergehende Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und der damit verbundenen Vorschriften », vgl. die Bestimmungen von covid-19 § 6 c. Wenn der Arbeitgeber oder Kunde in Norwegen die Durchführung des Testregimes in wählt covid-19 regeln § 6 c muss der Ausländer einen geeigneten Ort für die Umsetzung dokumentieren Quarantäne für mindestens sechs Tage oder bis zum Zeitpunkt der Abreise bei Ankunft in Norwegen. Wenn das Testregime nicht durchgeführt werden soll, muss der Ausländer einen geeigneten Ort dafür dokumentieren Durchführung der Quarantäne für zehn Tage (oder bis zum Zeitpunkt der Abreise), vgl. covid-19-die Vorschriften § 4 Buchstabe a.

Briefe über einen Ausländer schreiben, der als Forscher arbeiten soll
Ausländer, die ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis als Forscher in Norwegen haben sollen, sind davon ausgenommen Einreisebeschränkungen. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann bis zu drei Monate betragen. Es ist Forscher, die die Bedingungen der Einwanderungsbestimmungen § 1-1 Absatz 2 erfüllen der Ausnahme.

Wie in Abschnitt 9 angegeben, muss ein Ausländer nachweisen können, dass die betreffende Person ist von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Dies kann zum Beispiel durch Präsentation erfolgen Unterlagen des Arbeitgebers. Forscher, die ein Visum benötigen, müssen einen Antrag stellen und diesen ausstellen. Visum vor der Reise nach Norwegen. Dokumentation des Arbeitsverhältnisses usw. vorgestellt
gleichzeitig mit der Beantragung eines Visums. Visumpflichtige Forscher, die bereits einen gültigen haben Visa, und visumfreie Forscher können die Dokumentation bei der Ankunft bei vorlegen Norwegen.

8 Ausnahmen von Einreisebeschränkungen für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in
Norwegen

Die Einwanderungsbehörden entscheiden bei Entscheidungen über die Aufenthaltserlaubnis über die Zulassung. Die Einreise wird bis auf Weiteres verschoben, vgl. Abschnitt 3 des Gesetzes. Ein Einreisevisum wird ohne Verschiebung erteilt, wenn dem Ausländer aus den unter genannten Gründen eine Genehmigung erteilt wurde § 4 der Vorschriften, vgl. Unten, oder die Einwanderungsbehörde stellen fest, dass der Ausländer ist abgedeckt durch Ausnahmen von Einreisebeschränkungen, wie im Gesetz oder in den Vorschriften anderweitig erwähnt, vgl.
über.

Wenn in der Entscheidung ausdrücklich festgelegt ist, dass der Ausländer von einer Ausnahme wie z Dies ist auch in der Zugangskontrolle zu berücksichtigen Der Ausländer wird nicht ausgewiesen.

Entscheidungen gemäß § 3 des Gesetzes über die verspätete Einreise von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können nicht angefochten. Obwohl die Einreise zum Zeitpunkt der Entscheidung verweigert werden kann, kann die nachfolgende Vorfälle haben jedoch zur Folge, dass die Einreise gestattet sein muss. In diesem Fall müssen die Einwanderungsbehörden Nehmen Sie auf Anfrage des Außerirdischen eine neue Bewertung vor, bevor der Außerirdische reist nach Norwegen.

Ausländer, die unter Verstoß gegen die in gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes wird in der Regel ausgeschlossen. Das gleiche gilt Ausländer, denen bisher kein Einreisevisum gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes gewährt wurde.

§ 4 der Verordnung macht eine Ausnahme für folgende Ausländer:
a) Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Norwegen gemäß den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes über die Familieneinwanderung, und die Referenzperson ist ein norwegischer Staatsbürger oder Ausländer Wer in Norwegen wohnhaft ist oder anderweitig das Recht hat, per Gesetz einzutreten oder die Regelung hier
b) Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit der Arbeit, vgl. das Einwanderungsgesetz §§ 23, 24 und 25
c) ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis als Student usw., vgl. die Einwanderungsbestimmungen § 6-19
d) ein Ausländer mit einer Einreisegenehmigung nach dem Einwanderungsgesetz § 35
e) ein Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, der in einer gemeinnützigen, religiösen oder religiösen Organisation arbeitet humanitäre Organisation, vgl. die Einwanderungsbestimmungen § 6-23

Es wird betont, dass die allgemeinen Bedingungen für die Aufenthaltserlaubnis, einschließlich Rückgabebedingungen gelten als normal. Bei Familienzuwanderern gilt für das Einreiserecht nur insoweit, als die Bezugsperson ebenfalls berechtigt ist Einreise nach Norwegen.

9 Weitere Informationen zu Dokumentationsanforderungen
Falls erforderlich, muss der einzelne Ausländer nachweisen können, dass er oder sie hineinfällt unter einer der relevanten Ausnahmen.

10 Verhältnis zu den Quarantänevorschriften
Die Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen bedeuten an sich keine Ausnahmen für alle Zeit aktuelle Regeln für Quarantäne und Isolation.

11 Das Verhältnis zu den Ausweisungsregeln des Einwanderungsgesetzes
Das Ministerium betont, dass vorübergehende Gesetze und Vorschriften über Einreisebeschränkungen ergänzt die Ausweisungsregeln des Einwanderungsgesetzes. Ausländer können weiterhin ausgewiesen werden gemäß den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes, auch im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit gemäß Abschnitt 17 erster Absatz Buchstabe l und § 121, vgl. § 123, sofern die Bedingungen vorliegen und gewöhnlich sind Fallbearbeitungsregeln werden befolgt.

Die Ausweisung nach dem Einwanderungsgesetz kann nicht nur in Bezug darauf erfolgen allgemeine Situation mit dem Einsetzen von covid-19. In solchen Fällen muss man gemacht werden individuelle Beurteilung aufgrund spezifischer Umstände des Ausländers als als ausgewiesen betrachtet. Das Ministerium geht davon aus, dass möglicherweise Gründe für eine Ausweisung vorliegen Ausländer, die ein besonderes Infektionsrisiko darstellen, z. wegen Verhalten, das den offiziellen Ratschlägen und Richtlinien widerspricht.

12 Fallbearbeitungsregeln
Aus Abschnitt 5 Absatz 1 des Gesetzes folgt Kapitel IV des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung Die Fallvorbereitung für Einzelentscheidungen und Kapitel V zur Formulierung von Entscheidungen finden keine Anwendung zur Entscheidung über die Ausweisung. Diese Regeln gelten jedoch für Ausweisungsentscheidungen gemäß § 7 des Gesetzes.

Abschnitt 5-4 der Einwanderungsverordnung über Leitlinien und Meldungen gilt nicht in Fällen von Ausschluss nach dem Interimsgesetz. Die Regeln zur Bearbeitung von Fällen im Einwanderungsgesetz Kapitel 11 und die Einwanderungsbestimmungen, Kapitel 17, gelten nur, soweit sie miteinander in Einklang gebracht werden können mit einer vereinfachten und schnellen Abwicklung von Ausweisungsentscheidungen.

In § 5 Abs. 2 des Gesetzes ist festgelegt, dass die Regeln zur freien Rechtsberatung im Einwanderungsgesetz § 92 an erster Stelle stehen Absatz gilt nicht für Entscheidungen über den Ausschluss nach dem Gesetz hier. Die Regeln der kostenlosen Rechtsberatung werden gelten jedoch für Abschiebungsfälle gemäß § 7.

Aus § 6 des Gesetzes folgt, dass eine Entscheidung über den Ausschluss schriftlich erfolgen muss. Die Argumentation kann kurz und standardisiert sein, aber die Regeln angeben, auf denen die Entscheidung basiert, und sie muss Informationen zum Beschwerderecht werden zur Verfügung gestellt. Es ermöglicht mündliche Entscheidungen, wenn die Entscheidung Dringlichkeit oder Schreiben aus anderen Gründen ist praktisch nicht möglich. Das Entscheidungsgremium muss: Wenn ja, bestätigen Sie die Entscheidung und die Gründe schriftlich, wenn die Partei dies wünscht.

Entscheidungen über die Ausweisung werden von der norwegischen Einwanderungsbehörde oder der Polizei getroffen. Die Entscheidung kann Berufung bei der Direktion für Einwanderung oder bei der Einwanderungsbeschwerdekammer, wenn Die norwegische Einwanderungsbehörde hat zunächst eine Entscheidung getroffen. Die Regeln des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung Kapitel VI über Berufung und Rücknahme gilt. § 42 des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung aufgeschoben Implementierung gilt nicht.

13 Einwanderungskontrolle und Anwendung von Zwangsmaßnahmen
Aus dem Einwanderungsgesetz § 21 folgt, dass die Polizei im Zusammenhang mit der Kontrolle von Ausländern Einreise und Aufenthalt im Reich, kann einen Ausweis und die erforderlichen Informationen verlangen die Identität und Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Königreich ans Licht zu bringen.

Aus § 8 des Gesetzes folgt, dass Zwangsmaßnahmen gemäß die Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes, Kapitel 12. Dies schließt ein dass es entschieden werden kann Festnahme und Inhaftierung unter den gleichen Rechtsinstrumenten und Bedingungen des Einwanderungsgesetzes wie gilt allgemein für Ausweisungsfälle.

In Fällen, in denen jemand, z. wurde von der Polizei gemäß dem Einwanderungsgesetz § 21a und den meisten gestoppt wahrscheinlich nach vorübergehenden Gesetzen und Vorschriften über Einreisebeschränkungen abgeschoben werden, können Das Einwanderungsgesetz § 106 Abs. 1 Buchstabe i bietet Gründe für die Festnahme. Wenn die Polizei glaubt, dass es notwendig ist, den Ausländer länger als 24 Stunden zu halten (vgl. das Einwanderungsgesetz § 106b dritter Absatz letzter Satz), die am besten geeignete Rechtsgrundlage für die Beurteilung ist wahrscheinlich sei das Einwanderungsgesetz § 106 erster Absatz Buchstabe b (Gefahr der Umgehung).

14 Kostenverantwortung etc.
Aus Abschnitt 4 Absatz 1 des Gesetzes folgt, dass für einen Ausländer, der gemäß dem Gesetz ausgewiesen wird Königreich gilt das Einwanderungsgesetz § 91 Abs. 1 für die Zahlung von Reisekosten Äquivalent. Dies bedeutet auch, dass der Ausländer bei späterer Einreise ausgewiesen werden kann, wenn die betreffende Person die dem öffentlichen Sektor entstandenen Kosten nicht gedeckt hat, vgl. das Einwanderungsgesetz § 17 erster Absatz Buchstabe k.

Im Übrigen gilt die Haftung des Beförderers nach dem Einwanderungsgesetz § 91 Abs. 3 entsprechend Ausschlussentscheidung nach dem Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer zugunsten von öffentliche Gesundheit, vgl. Abschnitt 4 Absatz 2 des Gesetzes. Die Verantwortung des Beförderers gilt nicht beim Überqueren interne Schengen-Grenze, auch wenn eine interne Grenzkontrolle eingerichtet wurde. Zum Weitere Informationen finden Sie in Prop. 124 L (2019–2020).

15 Vertreibung und Bestrafung
§ 7 des Gesetzes bietet eine Rechtsgrundlage für den Ausschluss wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen Einreisebeschränkungen gesetzlich und für materiell falsche oder offensichtlich irreführende Informationen zur Zugangskontrolle oder zur anschließenden Bearbeitung der Frage von Eintrag. Aus Prop. 124 L (2019–2020) folgt, dass die Ausweisungsbestimmung dies nicht tut Es wird davon ausgegangen, dass es ausgiebig genutzt wird, aber es ist gleichzeitig wichtig, in der Lage zu sein, niederzuschlagen schwerwiegende und wiederholte Verstöße, wenn nach einer Gesamtbewertung Folgendes angezeigt wird: wichtig, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

§ 9 des Gesetzes macht es strafbar, Einreisebeschränkungen nach dem Gesetz zu verletzen oder zu geben Material ungenaue oder offensichtlich irreführende Informationen in der Zugangskontrolle oder von spätere Behandlung der Frage des Zugangs. Der Schuldanspruch besteht in beiden Fällen fortsetzen. Die Strafe ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder beides. Das Aus Prop. 124 L (2019–2020) folgt, dass davon ausgegangen wird, dass die Sanktionsbestimmung nicht häufig angewendet wird, sondern aus Gründen der Einhaltung der Vorschriften und der Zwecke Sorgfalt ist es wichtig, in den schwerwiegendsten Fällen mit Bestrafung reagieren zu können.

Quelle: Dokument von www.regjeringen.no (auf norwegisch)

Quelle: G-20/2020 – Überarbeitetes Rundschreiben zum Inkrafttreten von Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit von www.regjeringen.no

2 Comments

  • Horst

    Vielen Dank für deine Arbeit.
    Ich habe einen Link auf meiner Seite zu diesem Beitrag gesetzt, wenn du es erlaubst.
    Nur so können sich die Norwegenfreunde umfassend informieren.

    Gruß
    Horst

  • nblog1

    Das ist kein Problem, dafür habe ich es ja auch übersetzt, damit es einigen besser verständlich ist, was da aktuell drin geschrieben ist. 🙂

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