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NIPH empfiehlt Einreisequarantäne für drei Gesundheitsbezirke in Finnland

Das NIPH empfiehlt die Einreisequarantäne für drei neue Gesundheitsbezirke in Finnland.

Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit empfiehlt der Regierung, die Einreisequarantäne für drei neue Gesundheitsbezirke in Finnland einzuführen. Für den Rest der nordischen Region und die EU / EWR / Schengen werden keine Änderungen vorgeschlagen.

Im Auftrag der Regierung erstellt das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit jede Woche einen Bericht darüber, welche Länder und Regionen bestimmte Kriterien für die Befreiung von der Quarantänepflicht bei der Einreise nach Norwegen erfüllen, welche Länder die Kriterien nicht erfüllen und welche Länder nicht über ausreichende Daten zur Bewertung verfügen.

Das NIPH empfiehlt die Einführung einer Einreisequarantäne für drei Gesundheitsdistrikte in Finnland (Inzidenz, dh Anzahl bestätigter Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten zwei Wochen, in Klammern):

  • Eastern Savolax Medical District (34,8)
  • Lappland Health District (34,2)
  • Medizinischer Bezirk Länsi-Pohja (44,9)

Länder und Regionen, die bei der letzten Bewertung rot waren, werden diese Woche keiner Erleichterung unterzogen. In geraden Wochen werden alle 14 Tage Bewertungen vorgenommen, um Länder und Regionen von rot nach gelb zu ändern.

Während der Woche entscheidet die Regierung, welche Art von Einreisequarantäne für welche Länder und Regionen gilt. Änderungen werden ab Mitternacht am Samstag, den 7. November wirksam.

Besonders über Geschäftsreisende
Ausländische Arbeitnehmer, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Ankunft in Norwegen in Gebieten mit besonders hohem Infektionsgrad aufgehalten haben, können die Ausnahme von der Einreisequarantäne in den Covid-19-Bestimmungen § 6c nicht nutzen, dh sie können das Testschema nicht anwenden alle drei Tage. Eine Übersicht darüber, für welche Regionen und Länder dies derzeit gilt, finden Sie unter Änderungen der Ausnahmen von der Quarantänepflicht § 6 c für ausländische Arbeitnehmer . Zusätzlich zu diesen Gebieten gilt dies von Mitternacht, Nacht bis Samstag, 7. November, auch für Deutschland sowie die schwedischen Regionen Södermanland, Västmanland, Gotland, Skåne, Halland, Västra Götaland und Dalarne.

Geschäftsreisende, die andere Ausnahmen als Abschnitt 6c der Covid-19-Bestimmungen verwenden, können diese auch dann verwenden, wenn sie aus einem Gebiet mit erhöhter Infektion stammen.

Siehe Zahlenbasis für Eintrittsquarantänen Woche 43 und 44 (Pdf).

Quelle: www.fhi.no

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