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Wird das Zollgesetz durch ein neues Warentransfergesetz und ein neues Zollgesetz ersetzen

Die Regierung hat heute einen Vorschlag für ein neues Gesetz über die Ein- und Ausfuhr von Waren und ein neues Zollgesetz vorgelegt. Die beiden neuen Gesetze werden das bisherige Zollrecht ersetzen und sicherstellen, dass die Gesetzgebung aktualisiert und besser an den Zuständigkeitsbereich des Zolls angepasst wird.

Der Vorschlag sieht vor, dass der Begriff des Zolls in Form einer Warensteuer bei der Einfuhr durch den Begriff des Zolls ersetzt wird und die Zollregelungen in ein eigenes Recht übernommen werden. Sie zeigt, dass diese Regeln für die Geldforderung des öffentlichen Rechts gelten. Gleichzeitig sind die Verwaltungsvorschriften unter anderem zur Ermittlung und Änderung des Zolls dem Steuerverwaltungsgesetz nachempfunden, das für Steuer- und Abgabenforderungen gilt.

Die Regeln für den Warenverkehr gewährleisten die Kenntnis und Kontrolle aller Waren, die in das Land eingeführt und aus dem Land verbracht werden, und deren Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Sie gelten gedimmt unabhängig davon, ob bei der Einfuhr ein Zoll zu berechnen ist.

Mit der starken Zunahme des grenzüberschreitenden Warenverkehrs haben die Warenverkehrsregelungen und der Warenverkehr des Zolls an Bedeutung gewonnen. Neben der Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Waren nimmt der Zolldienst auch Aufgaben im Auftrag einer Reihe anderer Behörden wahr. Ein gesondertes Gesetz über die Ein- und Ausfuhr von Waren wird dazu beitragen, die Bedeutung der allgemeinen Regeln für den Warenverkehr hervorzuheben.

Den Vorschlag vollständig lesen: Prop. 237 L (2020–2021) Gesetz über die Ein- und Ausfuhr von Waren (Warentransfergesetz) und Gesetz über die Zölle (Zollgesetz) (norwegisch)

Quelle: www.regjeringen.no

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