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Änderung der Reisehinweise für Gebiete in Finnland

Das Außenministerium führt Ausnahmen vom Reiserat für mehrere Gebiete in Finnland ein.

In der wöchentlichen Bewertung der Infektionssituation für das Coronavirus durch das National Institute of Public Health wird empfohlen, die Eingangsquarantäne für die Krankenhausbezirke Zentral-Ostrobothnien, Süd-Savonia, Kainuu, Lappland, Nord-Savonia, Satakunta und Süd-Ostrobothnia in Finnland zu entfernen.

Basierend auf der Einschätzung des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit hat die Regierung entschieden, dass diese Bereiche auf der Infektionskarte für Europa von rot nach gelb wechseln. Daher führt das Außenministerium Ausnahmen vom Reiserat für diese Bereiche ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des National Institute of Public Health .

Für den Rest der nordischen Region und die EU / EWR / Schengen werden sich keine Änderungen ergeben. Das Außenministerium rät von Reisen in den EWR / Schengen-Raum ab, die für Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco und die Niederlande nicht unbedingt erforderlich sind , Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Schweden, Tschechische Republik, Deutschland, Ungarn, Vatikanstadt, Österreich sowie Regionen und Gebiete in Dänemark und Finnland. Siehe FHI-Liste .

Die Änderungen werden am Montag, dem 11. Januar, ab Mitternacht wirksam. Sowohl die Infektionssituation als auch lokale Einschränkungen können sich schnell ändern. Jeder, der eine Auslandsreise in Betracht zieht, muss die Reise sorgfältig prüfen und sich mit der Situation in dem Land vertraut machen, in das er reisen wird. Menschen, die aus Ländern gekommen sind, die später den roten Status erhalten, müssen den Symptomen von covid-19 besondere Aufmerksamkeit widmen. Es ist sehr wichtig, dass sie sich selbst testen, wenn sie Symptome bekommen, mit der Händehygiene vorsichtig sind und mindestens einen Meter von anderen entfernt bleiben.

Das Außenministerium rät weiterhin von Reisen ab, die nicht für alle Länder, für die keine Ausnahmen gemacht wurden, unbedingt erforderlich sind. Dieser Reisehinweis gilt grundsätzlich bis zum 15. Januar. Eine Übersicht darüber, welche Länder im EWR / Schengen-Raum sowie Länder und Regionen in den nordischen Ländern Ausnahmen vom Reiserat gemacht haben, finden Sie in der Infektionskarte des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und in den Reiseinformationen des Außenministeriums .

Da das Vereinigte Königreich ab Neujahr nicht mehr Mitglied der EU ist, wird das Vereinigte Königreich nicht in diese Bewertung einbezogen und unterliegt einer Quarantäneverpflichtung, die anderen Ländern außerhalb der EU / des EWR / des Schengen (sogenannte Drittländer) gleichgestellt ist.

Quelle: www.regjeringen.no

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