Konsultation zur Verlängerung vorübergehender Änderungen des Infektionskontrollgesetzes
Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge hat einen Vorschlag zur Verlängerung des Gesetzes Nr. 4 vom 19. Februar 2021 über vorübergehende Änderungen des Gesetzes über übertragbare Krankheiten (Wohnort unter Einreisequarantäne usw.) zur Konsultation vorgelegt. Die Regulierungsbehörde wird am 1. Juli 2021 aufgehoben. Das Ministerium schlägt im Konsultationsmemorandum vor, die einschlägigen Vorschriften bis zum 10. November 2021 unverändert zu verlängern.
Hintergrund des Vorschlags ist die Verhinderung importierter Infektionen und insbesondere die Entstehung infektiöserer Virusvarianten. Seit dem Ausbruch der Pandemie ist die Einreisequarantäne ein zentraler Bestandteil der Regierungsstrategie, und es ist entscheidend, die Ausbreitung von Infektionen unter Kontrolle zu haben.
Es geht nur um eine Erweiterung der Regeln, nicht um den Inhalt, der jetzt zur Konsultation geschickt wird.
Quelle: www.regjeringen.no