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Änderungen der Einreisebeschränkungen, Quarantäneauflagen und Auflagen für Quarantänehotels für mehrere Länder und Gebiete ab 02.08.2021

Die Regierung hat beschlossen, dass die Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für mehrere Regionen der nordischen Region, mehrere Länder in Europa und einige Drittländer geändert werden. Hintergrund ist eine aktualisierte fachliche Einschätzung des NIPH zum Infektionsniveau und zur Reduzierung des Risikos einer Importinfektion.

Die Änderungen gelten ab Mitternacht, Nacht bis Montag, 2. August. Die Änderungen werden am selben Datum aus der Covid-19-Verordnung und der interaktiven Karte auf FHI.no erscheinen.

Personen mit einem norwegischen Mobilfunkvertrag, die sich in den Ländern aufhalten, in denen bei der Ankunft in Norwegen geänderte Einreisebestimmungen gelten, erhalten eine SMS-Benachrichtigung.

Rät weiterhin von Reisen außerhalb des EWR / Schengen und des Vereinigten Königreichs ab

Das Außenministerium (MFA) rät weiterhin von allen Reisen ab, die für Länder außerhalb des EWR/Schengen und Großbritannien nicht unbedingt erforderlich sind. Ausnahmen gibt es für einige ausgewählte Länder auf der EU-Drittländerliste. Die Reisehinweise in andere Teile der Welt sind bis 10. August gültig.

Länder in Europa
Für mehrere Länder in Europa werden von Mitternacht bis 2. August Änderungen vorgenommen.

Folgende Länder führen ab 2. August Einreisebeschränkungen und Einreisequarantänen ein:
Island, Italien und San Marino (diese Länder gehen von grün zu orange)

Folgende Länder erhalten ab dem 2. August auch Auflagen für Quarantänehotels:
Andorra (geht von Rot zu Dunkelrot)

Die folgenden Länder werden grün:
Liechtenstein

 Die folgenden Länder bleiben grün: 

Bulgarien, Grönland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien,  Deutschland , Ungarn, Vatikanstadt und Österreich.

Die folgenden Länder sind weiterhin orange oder rot oder gehen von Orange auf Rot über (für Orange und Rot gelten die gleichen Regeln):
Orange: Belgien, Estland und Schweiz.
Rot: Frankreich (geändert von orange), Färöer, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Monaco und Portugal.

Die folgenden Länder sind weiterhin dunkelrot:
Zypern, die Niederlande, Spanien und das Vereinigte Königreich.

Regionen in den nordischen Ländern
Die nordischen Länder werden vorerst noch auf regionaler Ebene bewertet. Wir tun dies vor allem, weil wir über eine ausreichende Datengrundlage für eine solche Bewertung verfügen.


Schweden
Ab dem 2. August werden in sechs Regionen in Schweden Änderungen vorgenommen. Zwei davon werden jetzt als grün kategorisiert, während vier von Grün zu Orange gehen.

Die folgenden Regionen werden grün:
Norrbotten (von orange nach grün) und Värmland (von rot nach grün)

Die folgenden Regionen bleiben grün:
Blekinge, Dalarna, Gävleborg, Jämtland, Jönköping, Kalmar, Kronoberg, Södermanland, Uppsala, Västerbotten, Västernorrland, Västmanland, Västra Götaland, Örebro und Östergötland.

Die folgenden Regionen werden orange oder rot:
Gotland, Halland, Skåne und Stockholm (diese Regionen gehen von grün zu orange).


Dänemark

Die Region Mitteljütland wechselt ab dem 2. August von orange auf rot. Somit bestehen nach wie vor Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen bei der Einreise aus allen Regionen Dänemarks (mit Ausnahme von Grönland).

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot:
Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen) (rot), Mitteljütland (von orange nach rot), Nordjütland (orange), Seeland (orange) und Süddänemark (orange).


Finnland
Ab dem 2. August werden die Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für vier Regionen in Finnland geändert. Außerdem wechselt eine Region von Orange zu Rot.

Die folgenden Regionen gehen von grün nach orange:
Mittelhämeenlinna SVD, Lappland SVD, Mittelfinnland SVD, Nordkarelien SVD

Die folgenden Regionen bleiben grün:
Mittelösterbotten SVD, Södra Savolax SVD, Östra Savolax SVD, Länsi-Pohja SVD, Norra Österbotten SVD, Norra Savolax SVD, Satakunta SVD, Södra Karelens SVD, Syd-Österbottens SVD, Vasa SVD und Åland.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot:
Birkalands SVD, Südwestfinnland SVD, Helsinki und Uusimaa SVD, Kajanaland SVD, Kymmenedalen SVD (alle orange) und Päijat-Häme SVD (von orange bis rot).


Ausgewählte Archipele in Europa

Einige Inselgruppen werden separat betrachtet, um eine sichere Reise zu Inseln zu ermöglichen, die für Norweger beliebte Reiseziele sind.

Auch nach dem 2. August gelten weiterhin Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für alle ausgewählten Inselgruppen.

Die folgenden Inselgruppen müssen ab dem 2. August auch Hotels unter Quarantäne stellen (von Rot auf Dunkelrot umsteigend):

Korsika, Frankreich
Südliche Ägäische Inseln, Griechenland
Die folgenden Archipele bleiben rot oder orange :

Azoren, Portugal (rot)
Ionische Inseln, Griechenland (rot)
Kanarische Inseln, Spanien (rot)
Madeira, Portugal (orange)
Nordägäische Inseln, Griechenland (orange)
Sardinien, Italien (von orange bis rot)
Sizilien, Italien (orange)
Die folgenden Archipele bleiben dunkelrot:

Balearen (Spanien)
Kreta (Griechenland)

Kleines Land
Das NIPH berücksichtigt, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bei Reisen nach Norwegen bietet, wie etwa die Freilassung von Quarantänehotels. Diese Länder werden als „violette Länder“ bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in der Faktenbox unten.

Diese Länder und Gebiete werden mit Wirkung vom 2. August als lila kategorisiert:
Saudi-Arabien und die Ukraine.

Diese Länder und Territorien bleiben lila:
Albanien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kosovo, Moldawien, Neuseeland, Nordmazedonien, Katar, Serbien, Singapur und Taiwan.

Die Bewertung diese Woche
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des National Institute of Public Health (FHI) von Regionen in den nordischen Ländern, Ländern und einigen ausgewählten Inselgruppen in Europa sowie ausgewählten Drittländern auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Wenn Sie aus einem grünen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantäneauflagen (zB orange, rot oder dunkelrot) Zwischenlandung machen, gelten bei Ihrer Ankunft in Norwegen die Einreisebestimmungen des Landes, in dem Sie Halt machen. Dies bedeutet, dass Sie kein Recht auf Einreise nach Norwegen haben, wenn Sie kein norwegischer Staatsbürger sind und einen Zwischenstopp in einem nicht grünen Land machen.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird nur berücksichtigt, ob die Infektionslage darauf hindeutet, dass einige Länder strengere Regeln haben werden (zum Beispiel von Grün auf Orange oder Rot wechseln).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest .





Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 5. Juli

Grüne Länder:
Es gibt keine Anforderungen für Tests, bevor Sie nach Norwegen einreisen oder unter Quarantäne gestellt werden. Sie müssen das Einreiseformular ausfüllen und sich bei der Ankunft an der Grenze testen. Wer in grünen Ländern lebt, ist vom Einreiseverbot nach Norwegen ausgenommen.

Orangefarbene Länder:
Reisende aus orangefarbenen Ländern haben die gleichen Regeln wie Reisende aus roten Ländern. Es kann jedoch relevant sein, später separate Anforderungen für orangefarbene Länder einzuführen.

Rote Länder :
Es ist begrenzt, wer das Recht hat, nach Norwegen einzureisen. Personen, die zur Einreise nach Norwegen berechtigt sind, müssen vor der Einreise eine negative Testbescheinigung vorlegen, das Einreiseformular ausfüllen, sich bei der Ankunft an der Grenze testen und sich in der Einreisequarantäne befinden.

Dunkelrote Länder:
Dieselben Einreiseregeln wie rote Länder, aber zusätzlich müssen Teile der Einreisequarantäne in Quarantänehotels durchgeführt werden.

Lilla-Land:
Großeltern, Freunde und andere aus diesen Ländern sind vom Einreiseverbot ausgenommen. Ansonsten die gleichen Einreiseregeln (Quarantäne, Test, etc.) wie rote Länder.

Andere Länder der Welt:
Gleiche Einreiseregeln (Quarantänehotel, Test, etc.) wie für dunkelrote Länder.
Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem gültigen norwegischen oder europäischen Corona-Zertifikat mit QR-Code nachweisen? Dann können Sie nach Norwegen reisen, sind von der Einreisequarantäne befreit und brauchen kein negatives Testzertifikat, kein Einreiseformular ausfüllen oder einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Lesen Sie mehr auf der Seite „Was trifft auf Sie zu?“ unter hesenorge.no. Darin wird auch angegeben, welche Ausnahmen von der obigen Liste gelten, damit Minderjährige Ausnahmen von der Anforderung von Quarantänehotels haben.

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Bevölkerung in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.

Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4 % positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil positiver Proben von mehr als 1 % oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 % positive Proben.

Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.

Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.

Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.

Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Quelle: www.regjeringen.no

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