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Einreisebeschränkungen für Norwegen werden schrittweise aufgehoben

In „Ein normaler Alltag mit erhöhter Bereitschaft“ wird die Regierung die Einreisemaßnahmen in drei Phasen aufheben. Die erste Phase beginnt am Samstag, 25. September um 16.

Ab diesem Zeitpunkt können alle EWR-Bürger, auch Personen aus anderen EWR-Staaten, nach Norwegen einreisen. Gleiches gilt für Menschen, die in Großbritannien und der Schweiz leben. Wir erlauben auch allen Ausländern, die in sogenannten kleinen Ländern leben, die Einreise nach Norwegen. Dies sind Länder außerhalb des EWR / Schengen, die nach Ansicht des National Institute of Public Health (NIPH) möglicherweise etwas mildere Beschränkungen haben.

– Wir haben lange mit strengen Maßnahmen an den Grenzen gelebt. Dies war wichtig bei der Bekämpfung von Importinfektionen. Wenn wir nun zu einem normalen Alltag übergehen, schlägt die Regierung eine schrittweise Reduzierung der Einreisebeschränkungen vor. Dies werde unter strenger Aufsicht erfolgen, sagt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement Monica Mæland (H).

Die erste Phase der Aufhebung der Einreisebeschränkungen beginnt am Samstag, 25. September um 16 soll die nächste Phase in der zweiten Oktoberhälfte in Erwägung gezogen werden.

Änderungen in Phase 1
Folgende Änderungen treten am 25.09.2021 um 16:00 Uhr in Kraft:

  • Die Einreisebeschränkungen, dh die Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf, werden für den EWR / Schengen und die lilafarbenen Länder aufgehoben. Dies bedeutet, dass EWR-Bürger, Personen aus anderen Ländern mit Wohnsitz im EWR-Raum und Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nach Norwegen einreisen können. Die Einreisebeschränkungen werden auch für Personen aufgehoben, die in lilafarbenen Ländern leben, dh Ländern außerhalb des EWR / Schengen, von denen das FHI glaubt, dass sie etwas mildere Maßnahmen haben könnten.
  • Derzeit wird die Einreise über die 35 genehmigten Grenzübergänge für diejenigen gestattet, für die keine besonderen Ausnahmen gelten. Geschlossene Grenzübergänge werden wieder geöffnet, wenn die Grenzgemeinde ein Testangebot bereithält und gute Informationen für Reisende aufbereitet sind.
  • Die Polizei wird Grenzkontrollen von Reisenden aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck Vorrang geben. Die Kontrolle von Reisenden aus Gebieten mit geringem Infektionsdruck wird zurückgestuft, es werden aber stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

Quarantäne und Tests

  • Für Reisende aus orangefarbenen Gebieten wird die Einreisequarantäne aufgehoben. Danach gilt die Einreisequarantäne nur noch für Reisende aus roten, dunkelroten, lila und grauen Ländern (andere Drittstaaten).
  • Für Kinder unter 18 Jahren wird die Einreisequarantäne aufgehoben. Für Kinder, die aus einem Gebiet mit Quarantänepflicht kommen, bleibt die Testpflicht an der Grenze bestehen. Außerdem wird ein Test nach drei Tagen empfohlen.
  • Erwachsene Reisende aus Quarantänegebieten können die Einreisequarantäne durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft beenden. Die Verpflichtung zum PCR-Test sieben Tage nach Ankunft entfällt.
  • Quarantänehotels werden als Voraussetzung entfernt, aber als Angebot für diejenigen beibehalten, die keinen anderen geeigneten Quarantänestandort haben. Wer sich bei Einführung der neuen Regeln bereits in Quarantänehotels befindet, kann dort auf Wunsch seine Quarantäne absolvieren.
  • Voraussetzungen für einen abgeschlossenen Corona-Test vor der Einreise in Norwegen entfallen.
  • Für Reisende aus grünen und orangefarbenen Ländern/Gebieten werden Anforderungen an Tests an Grenzübergängen/Ankünften abgerechnet, für Reisende, die aus quarantänepflichtigen Gebieten kommen, bleibt die Testpflicht bestehen.
  • Alle vollständig geimpften mit gültiger Dokumentation werden aus der Quarantäne und den Tests entlassen.

Änderungen in Phase 2
In Phase 2 schlägt die Regierung vor, die Einreisebeschränkungen auch für alle Länder der EU-Drittstaatenliste aufzuheben. Die Quarantänepflicht wird zunächst für Länder innerhalb des EWR / Schengen und lila Länder, dann für alle Länder auf der EU-Drittstaatenliste aufgehoben, die Prüfpflicht an der Grenze und die Pflicht zur Einreiseregistrierung werden entsprechend entlastet.

Änderungen in Phase 3
In Phase 3 wird genauer betrachtet, welche Beschränkungen es bei der Einreise nach Norwegen und den damit verbundenen Quarantäne-Regeln geben wird. Die Berechtigungen bleiben erhalten. Die Anforderungen für Tests bei der Ankunft und PCR-Tests wurden in Phase drei abgeschafft, können aber bei Bedarf wieder eingeführt werden. Im inneren Schengen-Raum werden Vorbereitungen für Grenzkontrollen getroffen.

Schrittweise Verkleinerung der Prüfplätze
Die Regierung plant einen schrittweisen Abbau der Teststationen in drei Phasen. In Phase 1 werden Teststationen an Flughäfen mit Auslandsverkehr, in Svinesund und Storskog, unterhalten. Bei anderen Prüfstellen entscheiden die Gemeinden selbst, ob die Prüfung am Grenzübergang oder in der Gemeinde mit Grenzübergang erfolgen soll. In Phase 2 werden die Teststationen in Gardermoen, Svinesund und Storskog erhalten, während andere Teststationen geschlossen werden und Reisende über andere Grenzübergänge in der Zielgemeinde getestet werden. In Phase 3 gibt es kein Testangebot an der Grenze, aber die Kommunen sind bereit, innerhalb weniger Tage mit Grenztests beginnen zu können.

Schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen
Die Regierung plant einen schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen in drei Phasen. Für Personen, für die keine besonderen Ausnahmen gelten, wird derzeit die Einreise über die 35 genehmigten Grenzübergänge gestattet. Geschlossene Grenzübergänge werden wieder geöffnet, wenn ein Testangebot vorliegt. So wird die Zahl der zugelassenen Grenzübergangsstellen steigen, wenn Teststellen in den Gemeinden eingerichtet werden. Die Polizei wird Grenzkontrollen von Reisenden aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck Vorrang geben. Die Kontrolle von Reisenden aus Gebieten mit geringem Infektionsdruck wird zurückgestuft, es werden aber stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Die Wiedereröffnung der geschlossenen Grenzübergänge und die Abschaffung der internen Schengen-Grenzkontrollen werden laufend geprüft, hängen aber unter anderem von der kommunalen Testkapazität ab. In Phase 2 führt die Polizei wissensbasierte Stichprobenkontrollen an der Schengen-Binnengrenze durch. Die Einreise ist über alle Grenzübergänge erlaubt. An der Schengen-Außengrenze findet eine normale Grenzkontrolle mit Anleitung zu den aktuellen Infektionsschutzregeln statt. In Phase 3 wird die Polizei in wenigen Tagen auf die Wiedereinführung der Grenzkontrolle an der Schengen-Binnengrenze vorbereitet.

Schrittweise Verkleinerung der Nationalen Kontrollstelle

Nationale Kontrollstelle für Incoming-Personen baut ihr Personal schrittweise ab und beendet die Kontroll- und Meldefunktion zum 31. Oktober. Danach wird ein Personal vorgehalten, das es ermöglicht, Reisende mit Test- und Quarantänepflicht per SMS zu informieren. Die Bereitschaft, die Leitstelle wieder aufbauen zu können, wird bis 2021 aufrechterhalten. Eine darüber hinausgehende erweiterte Bereitschaft wird bis Ende 2021 berücksichtigt.

Änderungen für Spitzbergen und für Küstenkreuzfahrten auf Spitzbergen
Die Auflage, auf dem Festland eine Einreisequarantäne durchzuführen, bevor die Weiterreise nach Spitzbergen erfolgt. Die Regierung hebt die Vorschrift für einen negativen Corona-Test vor der Abreise nach Spitzbergen auf. Außerdem werden die Auflagen zur Durchführung touristischer Aktivitäten und die Beschränkung der Belegungsauslastung für Hotels und Unterkünfte auf Spitzbergen abgeschafft. Die Auflagen für die Durchführung einer Küstenkreuzfahrt auf Spitzbergen werden grundsätzlich abgeschafft, jedoch wird es weiterhin Einschränkungen bei der Ausschiffung auf Spitzbergen geben und das Schiff muss bei Verdacht oder bestätigter Infektion an Bord in seinen Heimathafen zurückkehren. Die Änderungen treten am 25. September um 16.00 Uhr in Kraft. Das vorübergehende Verbot internationaler Charterflüge nach Spitzbergen wird fortgesetzt.

Änderungen für Küstenkreuzfahrten entlang der norwegischen Festlandküste
Die Regierung hebt im Wesentlichen die Auflagen für die Durchführung von Küstenkreuzfahrten entlang der norwegischen Festlandküste auf. Die mit der Ausschiffung verbundenen Beschränkungen werden fortgesetzt. Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Besatzungen auf Küstenkreuzfahrten werden fortgeführt, jedoch mit einigen geringfügigen Änderungen aufgrund anderer Änderungen der allgemeinen Einreisebestimmungen. Die Änderungen treten am 25. September um 16.00 Uhr in Kraft.

Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde muss den Wohnort noch vorab genehmigen
Ausländische Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die gemäß den antragsbasierten Regelungen der norwegischen Seeschifffahrtsdirektion und der norwegischen Landwirtschaftsdirektion zugelassen wurden, müssen die Einreisequarantäne weiterhin an einem geeigneten, von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigten Wohnort durchführen oder in einem Quarantänehotel. Das Erfordernis, dass die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde einen geeigneten Wohnort vorab genehmigt, wird in der ersten Phase der Einreiseerleichterungen beibehalten.

Schrittweises Auslaufen von Einreiseregeln und Maßnahmen in „Ein normaler Alltag mit erhöhter Bereitschaft“

Für die Phasen 2 und 3 ist die Übersicht vorläufig, und es können Änderungen auftreten.

Einschränkung / Beratung / MaßnahmenPhase 1Phase 2Phase 3
Reise-
informationen
des
Außen-
ministeriums
Am 1. Oktober abgeschafft. Ersetzt durch Reisetipps für bestimmte Länder.
Einreise-
beschränkungen
(wer in das
Land einreist)
Aufgezogen für EWR / Schengen und lila Länder.Aufgeführt für alle Länder der EU-Drittländerliste.Später zu berücksichtigen
Quarantäne-
pflicht
Für Reisende aus orangefarbenen Ländern wird die Einreisequarantäne aufgehoben.

Für Kinder unter 18 Jahren wird die Einreisequarantäne aufgehoben, die Testpflicht an der Grenze aber beibehalten und ein Test nach drei Tagen empfohlen.

Erwachsene Reisende aus quarantänepflichtigen Ländern können frühestens drei Tage nach Ankunft die Einreisequarantäne durch einen negativen PCR-Test abschließen.
Zuerst aus EWR / Schengen und lila Ländern entfernt. Nach einer neuen Einschätzung; für alle Länder der EU-Drittstaatenliste. Sollten sie nicht für alle Länder der EU-Drittstaatenliste gestrichen werden, wird davon ausgegangen, dass Quarantäneausnahmen für Personen möglich sein werden, die keine überprüfbaren Impfanweisungen vorlegen dürfen.

Es kann wieder eingeführt werden die Einreisequarantänen für einige Länder mit ängstlicher Infektionsentwicklung
Später zu berücksichtigen
Quarantäne-
hotel
Vor allem als Angebot für diejenigen, die keinen geeigneten Quarantäneplatz haben.Reduziert
Vor der
Ankunft testen
Hinterlegt
Test bei
der Ankunft
Set für Reisende aus grünen und orangefarbenen Ländern. Inklusive für Reisende, die aus einem Land mit Quarantänepflicht einreisen.Nach und nach mit der Quarantänepflicht erledigt. Die Prüfungspflicht kann wieder eingeführt werden durch Muss landen mit Sorgen Infektionsentwicklung.
PCR-Test
bei Ankunft
Freiwilliger PCR-Test nach 3 Tagen für Reisende mit Quarantänepflicht. Entfernen Sie den obligatorischen PCR-Test sieben Tage nach der Ankunft.Nach und nach mit der Quarantänepflicht erledigt. Die Pflichtprüfung kann wieder eingeführt werden für Länder mit ängstlicher Infektionsentwicklung
Anmeldung
bei Einreise
Verbunden mit Quarantäne- und Testanforderungen.Nach und nach mit der Quarantänepflicht erledigt.Bereitschaft zur Eskalation
Nationales
Kontrollzentrum
für Reisende
Besatzung reduzieren.Die telefonische Beratung findet vom 31.10. Weiter mit Informationen per SMS an Quarantäne-Personen.Bereitschaft zur Eskalation
Eintrag für
das Corona-
Zertifikat
Gebraucht.Gelegenheit zur Anfrage dies für einzelne Länder bis die Regelung gemäß der EU-Verordnung geregelt ist
Grenz-
kontrolle
Die Grenzkontrolle an der Schengen-Binnengrenze konzentriert sich auf Reisende aus Gebieten mit hohem Infektionsdruck. Sammeln anderer Reisender. Die Einreise ist nur über die 35 erlaubten Grenzübergänge erlaubt.

Ordentliche Grenzkontrolle an der Schengen-Außengrenze mit Hinweisen zu den aktuellen Infektionsschutzregeln.
An der Schengen-Grenze führt die Polizei wissensbasierte Stichprobenkontrollen durch. Die Einreise ist über alle Grenzübergänge erlaubt.

Ordentliche Grenzkontrolle an der Schengen-Außengrenze mit Hinweisen zu den aktuellen Infektionsschutzregeln
Vorbereitung der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Schengen-Grenze
Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 25. September um 16.00

  • Grünes Land: Keine Einreisebestimmungen.
  • Oranges Land: Keine Einreisebestimmungen.
  • Rote Länder : Pflicht zur Eintragung von Informationen in das Einreiseregister. Voraussetzungen für die Prüfung an der Grenze bei der Ankunft. Voraussetzungen für die Einreise Quarantäne, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Einreisequarantäne kann durch einen negativen PCR-Test frühestens drei Tage nach der Ankunft verkürzt werden.
  • Dunkelrote Länder: Gleiche Anforderungen wie für rote Länder.
  • Lila Land: Gleiche Anforderungen für Einreisequarantäne, Einreiseregistrierung und Prüfung wie für rote Länder.

Andere Länder der Welt (Grauländer): Fortgesetzte Einreisebeschränkungen (Beschränkungen, wer nach Norwegen einreisen darf), Einreisequarantäne und Testanforderungen an der Grenze bei der Einreise. Weitere Informationen darüber, wer nach Norwegen reisen darf.

Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem nachprüfbaren Corona-Zertifikat belegen, das für die Einreise nach Norwegen zugelassen ist? Dann sind Sie von der Einreisequarantäne befreit und müssen weder ein Einreisemeldeformular ausfüllen noch einen Test an der Grenze ablegen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Quelle: www.regjeringen.no

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