Erleichterung der Einreisebestimmungen für Familien- und Freundesbesuche
Ab dem 5. Juli wird die Einreise für weitere Ausländer mit Wohnsitz in ausgewählten Ländern der EU-Drittstaatenliste, die das National Institute of Public Health bewertet hat, geöffnet.
Dies gilt für Ausländer, die folgende Beziehung zu einer in Norwegen ansässigen Person haben:
Ab Mitternacht, Nacht bis 5. Juli, sind diese Personen vom Einreiseverbot ausgenommen. Sie müssen die geltenden Quarantäne- und Testregeln befolgen, wie beispielsweise Tests vor der Ankunft, Tests an der Grenze und die Einreisequarantäne.
Das Einreiserecht für Freundinnen setzt die vorherige Zustimmung zu einem solchen Freundinnenbesuch voraus. Dies geschieht durch einen Antrag bei der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI). Das Bewerbungsschema ist voll automatisiert und gebührenfrei. Für abgelehnte Personen besteht kein Rechtsmittel.
Bereits heute besteht die Möglichkeit der Einreise für nahe Familienangehörige, wie Ehegatten / Lebensgefährten und minderjährige Kinder.
Hier ist die Liste der Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste, die nach Ansicht des NIPH möglicherweise etwas mildere Einreisebestimmungen haben als andere:
Australien
Israel
Japan
Libanon
Neuseeland
Nordmazedonien
Serbien
Südkorea
Taiwan
USA
Singapur
Lesen Sie hier mehr über die Einreise nach Norwegen (norwegisch).
Quelle: www.regjeringen.no