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Erleichterung der Einreisebestimmungen für Familien- und Freundesbesuche

Ab dem 5. Juli wird die Einreise für weitere Ausländer mit Wohnsitz in ausgewählten Ländern der EU-Drittstaatenliste, die das National Institute of Public Health bewertet hat, geöffnet.

Dies gilt für Ausländer, die folgende Beziehung zu einer in Norwegen ansässigen Person haben:

  • Erwachsene Kinder und Stiefkinder sowie Eltern und Stiefeltern von erwachsenen Kindern / Stiefkindern
  • Großeltern, Großeltern, Enkel und Urenkel
  • Freunde über 18 Jahre und minderjährige Kinder von Freunden. Die Beziehung muss mindestens neun Monate gedauert haben und die Parteien müssen sich zuvor physisch kennengelernt haben.
  • Ab Mitternacht, Nacht bis 5. Juli, sind diese Personen vom Einreiseverbot ausgenommen. Sie müssen die geltenden Quarantäne- und Testregeln befolgen, wie beispielsweise Tests vor der Ankunft, Tests an der Grenze und die Einreisequarantäne.

    Das Einreiserecht für Freundinnen setzt die vorherige Zustimmung zu einem solchen Freundinnenbesuch voraus. Dies geschieht durch einen Antrag bei der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI). Das Bewerbungsschema ist voll automatisiert und gebührenfrei. Für abgelehnte Personen besteht kein Rechtsmittel.

    Bereits heute besteht die Möglichkeit der Einreise für nahe Familienangehörige, wie Ehegatten / Lebensgefährten und minderjährige Kinder.

    Hier ist die Liste der Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste, die nach Ansicht des NIPH möglicherweise etwas mildere Einreisebestimmungen haben als andere:

    Australien

    Israel

    Japan

    Libanon

    Neuseeland

    Nordmazedonien

    Serbien

    Südkorea

    Taiwan

    USA

    Singapur

    Lesen Sie hier mehr über die Einreise nach Norwegen (norwegisch).

    Quelle: www.regjeringen.no

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