Es ist einfacher, Ausländer wegen Verstoßes gegen die Regeln für die Einreisequarantäne auszuschließen
Ab heute ist es einfacher, Ausländer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln für die Einreisequarantäne auszuschließen. Dies geschieht gleichzeitig mit der Änderung der Rechtsgrundlage für die Anforderung eines negativen Tests bei der Einreise nach Norwegen.
– Es ist wichtig zu verhindern, dass infizierte Menschen nach Norwegen einreisen. Wir müssen auch sicherstellen, dass diejenigen, die einreisen, die Einreisequarantänepflicht einhalten, sagt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement Monica Mæland (H).
Das Erfordernis eines negativen koronalen Tests für die Einreise nach Norwegen basiert derzeit auf dem Infektionskontrollgesetz. Die Anforderung wird nun stattdessen auf einem vorübergehenden Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit beruhen. Ausländer, die keinen negativen Covid-19-Test nachweisen können, können ausgeschlossen werden. Die Rechtsgrundlage tritt heute in Kraft.
– Es wurde auch eine Bestimmung verabschiedet, die es einfacher macht, Ausländer wegen eindeutiger und schwerwiegender Verstöße gegen die Regeln für die Einreisequarantäne auszuschließen, beispielsweise die Verpflichtung, in Quarantäne-Hotels zu übernachten, wenn dies obligatorisch ist, sagt Mæland.
Verstöße gegen die Quarantäneregeln können in einigen Fällen auch heute noch zur Ausweisung oder Abschiebung führen, jedoch gemäß den üblichen Verfahrensregeln des Einwanderungsgesetzes. Die neue Bestimmung sieht vor, dass die Ausweisung nach einer vereinfachten Bearbeitung der Fälle erfolgt, ebenso wie bei Versuchen, nach Norwegen einzureisen, was gegen die aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängten Beschränkungen verstößt.
Quelle: www.regjeringen.no