Anpassung der Anforderung an einen negativen Covid-19-Test für die Einreise nach Norwegen
Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge hat heute Änderungen vorgenommen, bei denen Gruppen bei der Einreise nach Norwegen von der Anforderung eines negativen Covid-19-Tests ausgenommen sind. Die Änderungen werden um Mitternacht wirksam.
Am Freitag, den 6. November 2020, entschied die Regierung, dass bei der Einreise nach Norwegen ein negativer Covid-19-Test erforderlich sein wird. Ausländer, die keine Dokumentation zu einem solchen Test vorlegen können, können ausgeschlossen werden. Die Anforderung gilt für die meisten Ausländer, die nicht in Norwegen ansässig sind. Einige Änderungen wurden jedoch heute für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie im Inkrafttreten des Rundschreibens.
Quelle: www.regjeringen.no
VERBUNDEN:
G-24/2020 – Überarbeitetes Rundschreiben zum Inkrafttreten von Vorschriften über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit
AN GESETZ / VERORDNUNG GEBUNDEN:
Verordnungen über Änderungen der Verordnungen vom 29. Juni 2020 Nr. 1423 über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit Verordnungen über Änderungen der Verordnungen vom 29. Juni 2020 über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Verordnungen vom 6. November 2020 über Änderungen der Verordnungen vom 29. Juni 2020 über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit