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Änderungen der Einreisebestimmungen für mehrere Länder und Gebiete ab 13.09.2021

Die Regierung verhängt Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen für die Slowakei. Fünf Regionen in Finnland und eine Region in Schweden werden grün, und die Anforderungen für Quarantänehotels werden für Zypern, Korsika und Kreta aufgehoben.

Alle Änderungen gelten ab Mitternacht, Nacht bis Montag, 13. September.

Die Änderungen werden ab Montag, 13. September , in den Covid-19-Bestimmungen und der interaktiven Karte auf FHI.no erscheinen.

Länder in Europa

Für folgende Länder werden Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen eingeführt:
Slowakei (von Grün auf Orange geändert).

Die folgenden Länder bleiben grün:
Ungarn, Polen und Tschechien.

Für folgende Länder werden die Anforderungen an Quarantänehotels aufgehoben:
Zypern (von dunkelrot auf rot geändert).

Die folgenden Länder sind weiterhin orange oder rot oder wechseln von orange zu rot (für orange und rote Länder gelten die gleichen Regeln):
Orange:
Italien, San Marino, Vatikanstadt, Luxemburg, Lettland, Malta und Rumänien.

 Rot: 

Portugal, Irland, Island, Griechenland, Frankreich, Estland, Belgien, Litauen, Schweiz, Liechtenstein, Bulgarien,  Deutschland , Andorra, Monaco, Spanien, Slowenien, Niederlande, Kroatien (geändert von orange) und Österreich (geändert von orange) .

Die folgenden Länder sind weiterhin dunkelrot und mit Auflagen für Quarantänehotels:
Großbritannien.


Regionen und autonome Gebiete in der nordischen Region

Schweden

Die folgende Region wird grün, Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen werden aufgehoben:

Norrbotten

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot oder wechseln die Kategorie zwischen rot und orange (für orange und rote Regionen gelten die gleichen Regeln):
Orange:
(bleibt orange 🙂 Södermansland, Uppsala, Blekinge, Dalarna, Västernorrland, Kronoberg (verändert von rot), Gävleborg, Jönkjöping, Halland, Jämtland, Örebro, Värmland, Västerbotten, Västmanland und Kalmar

Rot:
Gotland, Stockholm, Västra Götaland, Skåne und Östergötland.


Dänemark

Autonome Gebiete:

Die Färöer sind weiterhin grün. Grönland wechselt von Rot zu Orange.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot oder ändern die Kategorie von rot zu orange (für orange und rote Regionen gelten die gleichen Regeln):

Orange:
Seeland, Süddänemark, Mitteljütland (von Rot geändert) und Nordjütland von Rot geändert)

Rot:
Die Hauptstadt (einschließlich Kopenhagen).


Finnland

Die folgenden Regionen werden auf grün geändert und Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen werden aufgehoben:

Mittelfinnland SVD, Satakunda SVD, Nordkarelien SVD, Mittelösterbotten SVD und Lappland SVD.

Die folgenden Regionen bleiben grün:
Länsi-Pohja SVD und Åland.

Die folgenden Regionen sind weiterhin orange oder rot oder wechseln von orange zu rot (für orange und rote Regionen gelten die gleichen Regeln) :

Orange:
Kymmenedalens SVD, Södra Savolax SVD, Centrale Hämeenlinna SVD, Norra Österbottens SVD, Norra Savolax SVD, Päijat-Häme SVD, Vasa SVD, Syd-Österbottens SVD, Östra Savolax SVD, Birkadras SVD rot, Karrens SVD S. Birkalands.

Rot:
Helsinki und Uusimaa SVD und Kainuus SVD.


Ausgewählte Archipele in Europa
Die folgenden Inselgruppen wechseln von dunkelrot zu rot und die Anforderung für Quarantänehotels wird aufgehoben:

Kreta (Griechenland) und Korsika (Frankreich).

Die folgenden Archipele bleiben rot oder ändern die Kategorie von rot zu orange (die gleichen Regeln gelten für orange und rote Archipele) :

Orange: Azoren (Portugal) und Madeira (Portugal). Beide wechseln von rot.

Rot: Kanarische Inseln (Spanien), Sardinien (Italien), Sizilien (Italien), Nördliche Ägäis (Griechenland) und Balearen (Spanien).

Die folgenden Inselgruppen bleiben dunkelrot und unterliegen Quarantäne-Hotelanforderungen:

Südägäische Inseln (Griechenland) und Ionische Inseln (Griechenland).

Kleines Land
Das NIPH berücksichtigt, welche Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste eine Infektionssituation aufweisen, die eine Grundlage für etwas mildere Einreiseregeln bei Reisen nach Norwegen bietet, wie etwa die Freilassung von Quarantänehotels. Diese Länder und Gebiete werden als „violette Länder“ bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in der Faktenbox unten.

Diese Länder und Territorien bleiben lila:

Australien, Neuseeland, Singapur, Taiwan und Saudi-Arabien.

Ratt weiterhin von Reisen außerhalb des EWR / Schengen und des Vereinigten Königreichs ab

Das Außenministerium (MFA) rät weiterhin von allen Reisen ab, die für Länder außerhalb des EWR / Schengen und Großbritannien nicht unbedingt erforderlich sind. Ausnahmen gibt es für einige ausgewählte Länder und Gebiete auf der EU-Drittländerliste, sogenannte violette Länder. Der Reiserat gilt bis zum 1. Oktober 2021.

Personen mit einem norwegischen Mobilfunkvertrag, die sich in den Ländern aufhalten, in denen bei der Ankunft in Norwegen geänderte Einreisebestimmungen gelten, erhalten eine SMS-Benachrichtigung.





Der Prozess für Änderungen der Landbewertungen
Grundlage für die Änderungen ist die wöchentliche Landbewertung des FHI für Regionen in der nordischen Region, Länder und einige ausgewählte Archipele in Europa sowie ausgewählte Drittländer auf der EU-Drittländerliste. Den Bewertungen liegen die gleichen Schwellenwerte wie in der EU zugrunde .

In dieser Woche (gerade Woche) wurde bewertet, ob die Infektionslage eine Verschärfung oder Lockerung der Einreisebeschränkungen und Quarantäneauflagen relevant macht. Die Entscheidung bedeutet für einige Länder Erleichterungen, gleichzeitig werden für einige Länder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften eingeführt.

Wenn Sie aus einem grünen Land anreisen, aber in einem Land mit strengeren Quarantäneauflagen (zB orange, rot oder dunkelrot) Zwischenlandung machen, gelten bei Ihrer Ankunft in Norwegen die Einreisebestimmungen des Landes, in dem Sie Halt machen. Dies bedeutet, dass Sie kein Recht auf Einreise nach Norwegen haben, wenn Sie kein norwegischer Staatsbürger sind und einen Zwischenstopp in einem nicht grünen Land machen.

Jede Woche neue Updates
NIPH bewertet wöchentlich relevante Länder und Gebiete. In geraden Wochen wird anhand der Infektionslage eine breit angelegte Einschätzung vorgenommen und ob den Ländern und Gebieten Erleichterungen oder Verschärfungen gewährt werden sollen. In ungeraden Wochen wird lediglich berücksichtigt, ob die Infektionslage in einigen Ländern strengere Regeln erfordert (zum Beispiel Wechsel von Grün auf Orange oder Rot).

Aktualisierungen der Landgutachten werden auf regjeringen.no jeden Freitag ca. bei 12, und die Änderungen treten ab Mitternacht der Nacht zum folgenden Montag in Kraft. Die Änderungen legen die Covid-19-Verordnung und die interaktive Karte auf FHI.no fest .

Das sind die Voraussetzungen für die Einreise und Quarantäne ab 5. Juli

Grüne Länder:
Es gibt keine Anforderungen für Tests, bevor Sie nach Norwegen einreisen oder unter Quarantäne gestellt werden. Sie müssen das Einreiseformular ausfüllen und sich bei der Ankunft an der Grenze testen. Wer in grünen Ländern lebt, ist vom Einreiseverbot nach Norwegen ausgenommen.

Orangefarbene Länder:
Reisende aus orangefarbenen Ländern haben die gleichen Regeln wie Reisende aus roten Ländern. Es kann jedoch relevant sein, später separate Anforderungen für orangefarbene Länder einzuführen.

Rote Länder :
Es ist begrenzt, wer das Recht hat, nach Norwegen einzureisen. Personen, die zur Einreise nach Norwegen berechtigt sind, müssen vor der Einreise eine negative Testbescheinigung vorlegen, das Einreiseformular ausfüllen, sich bei der Ankunft an der Grenze testen und sich in der Einreisequarantäne befinden.

Dunkelrote Länder:
Dieselben Einreiseregeln wie rote Länder, aber zusätzlich müssen Teile der Einreisequarantäne in Quarantänehotels durchgeführt werden.

Lilla-Land:
Großeltern, Freunde und andere aus diesen Ländern sind vom Einreiseverbot ausgenommen. Ansonsten die gleichen Einreiseregeln (Quarantäne, Test, etc.) wie rote Länder.

Andere Länder der Welt:
Gleiche Einreiseregeln (Quarantänehotel, Test, etc.) wie für dunkelrote Länder.
Sind Sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft oder an Covid-19 erkrankt und können dies mit einem gültigen norwegischen oder europäischen Corona-Zertifikat mit QR-Code nachweisen? Dann können Sie nach Norwegen reisen, sind von der Einreisequarantäne befreit und brauchen kein negatives Testzertifikat, kein Einreiseformular ausfüllen oder einen Test an der Grenze machen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem ​​Land Sie kommen.

Lesen Sie mehr auf der Seite „Was trifft auf Sie zu?“ unter hesenorge.no. Darin wird auch angegeben, welche Ausnahmen von der obigen Liste gelten, damit Minderjährige Ausnahmen von der Anforderung von Quarantänehotels haben.

Die Kriterien hinter den Landgutachten
Die Schwellenwerte für registrierte Infektionen, Tests und Bevölkerung in europäischen Ländern stammen von der European Communicable Diseases Control Agency ( ECDC ), die auch die primäre Quelle für die Berechnungen des FHI ist. Die Kriterien basieren auf Zahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 14 Tage sowie dem Anteil positiver Proben. „Weniger als 50 Fälle“ bedeutet demnach „weniger als 50 bestätigte Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen“.

Grüne Länder: Weniger als 50 Fälle und weniger als 4 % positive Proben oder weniger als 75 Fälle und weniger als 1 % positive Proben.

Orangefarbene Länder: Weniger als 50 Fälle und 4 % positive Proben oder mehr oder zwischen 50 und 75 Fälle und der Anteil positiver Proben von mehr als 1 % oder zwischen 75 und 200 Fälle und weniger als 4 % positive Proben.

Rote Länder: Zwischen 75 bis 200 Fälle und 4 Prozent positive Proben oder mehr oder zwischen 200 und 500 bestätigte Fälle.

Dunkelrote Länder: Wenn 500 oder mehr bestätigte Fälle vorliegen oder notwendige und zuverlässige Daten für die Bewertung fehlen. Bei besonderen infektionsschutzrechtlichen Erwägungen, etwa einer hohen Inzidenz besonders infektiöser Virusvarianten, muss das Land unabhängig vom Anteil positiver Proben als dunkelrot eingestuft werden.

Eine umfassende Bewertung kann bedeuten, dass Länder, die sich aufgrund der objektiven Kriterien für grün qualifizieren, nicht grün werden, sondern orange oder rot eingefärbt werden.

Grenzwerte, die ab 5. Juli gelten Foto: HOD

Quelle: www.regjeringen.no

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