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Ausweisung von Ausländern, die sich nicht vor der Einreise anmelden oder sich an der Grenze testen

Die Regierung hat heute eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Ausländern eingeführt, die gegen die Test- und Registrierungspflichten der Bestimmungen von covid-19 verstoßen.

Aufgrund der Gefahr einer Importinfektion hat die Regierung diese Woche beschlossen, die strengen Beschränkungen für die Einreise nach Norwegen fortzusetzen. Diejenigen, die nach Norwegen reisen dürfen, unterliegen strengen Anforderungen, unter anderem für die Registrierung vor der Einreise und die Prüfung an der Grenze.

Verstöße gegen die Test- und Registrierungspflichten sind sowohl für Norweger als auch für Ausländer strafbar. Es ist wichtig, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Die Tatsache, dass wir keine Importe importieren können, ist eine Voraussetzung dafür, dass wir letztendlich die Einreisebeschränkungen lockern können. Infolgedessen ist es auch wichtig, dass die Regeln durchgesetzt werden und dass es wirksame und verhältnismäßige Reaktionsmöglichkeiten gibt, sagt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement Monica Mæland (H).

Die Regierung ist der Ansicht, dass eine solche Rechtsgrundlage für die Ausweisung erforderlich ist und dass dies eine angemessene Antwort ist. Ausnahmen gelten unter anderem für in Norwegen lebende Ausländer und Asylsuchende sowie für Fälle, in denen „besondere Gründe“ gegen die Abschiebung sprechen.

– Die Ausweisung kann nach vereinfachter Fallbearbeitung schnell erfolgen. Die Probenahme wird an ausgewählten Grenzstationen durchgeführt, sagt Mæland.

Die Rechtsgrundlage ist in den Einreisebeschränkungsvorschriften gemäß dem Infektionskontrollgesetz § 7-12 enthalten. Es gibt bereits eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Ausländern, die gegen die Einreisebeschränkungen verstoßen, vor der Einreise keinen negativen Test vorlegen, schwerwiegende Verstöße gegen die Einreisequarantäne oder strafrechtliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Infektionskontrolle begehen oder auf andere Weise eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.

www.regjeringen.no

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