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Jeder, der nach Norwegen kommt, muss sich nach der Ankunft testen

Die Regierung führt an der Grenze strengere Testanforderungen ein, um die Verbreitung der neuen Virusvariante omikron zu verzögern und einzudämmen. Von Mitternacht, Nacht auf Freitag, 3. Dezember, muss sich grundsätzlich jeder, der nach Norwegen kommt, unabhängig vom Impfstatus testen.

– Wir haben eine ernste Infektionssituation in Norwegen. Strengere Maßnahmen sind erforderlich, um die Verbreitung der Omicron-Variante zu verzögern. Wir tun dies, um die Kontrolle zu behalten, mehr Erkenntnisse über die neue Virusvariante zu gewinnen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, sagt Ministerin für Gesundheits- und Pflegedienste Ingvild Kjerkol.

Die Regierung hat auch das Ziel, die Etablierung der Omicron-Variante als vorherrschende Variante im Land zu verzögern, bis mehr ältere und schutzbedürftige Menschen geimpft sind.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der norwegischen Gesundheitsdirektion und des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit werden die Covid-19-Bestimmungen dahingehend geändert, dass jeder, der nach Norwegen kommt, getestet werden muss. Befindet sich an der Grenzübergangsstelle eine Prüfstelle, so ist die Prüfung dort abzulegen oder behördlich angeordnet. In Fällen, in denen an der Grenzübergangsstelle am Grenzübergang keine Prüfungsstation vorhanden ist, muss die Prüfung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft abgelegt werden. In diesen Fällen hat der Reisende die Wahl zwischen einem Antigen-Schnelltest an einer öffentlichen Teststation oder einem Antigen-Schnelltest als Selbsttest. Bei einem positiven Schnelltest, egal ob an einer Teststation oder als Selbsttest, wird die Durchführung eines PCR-Tests zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, verpflichtend. Die Anforderung gilt auch für Personen, die vollständig geimpft sind oder an Covid-19 erkrankt sind.

Darüber hinaus können risikobasierte Tests von Reisenden durchgeführt werden (ausgenommen solche mit besonderen Ausnahmen).

Bisherige Sonderausnahmen von der Pflicht zur Prüfung bei der Ankunft in Norwegen, auch für Grenzpendler, Flugpersonal und Berufskraftfahrer, werden fortgeführt.

Auch die Auflagen für einen negativen Corona-Test vor der Einreise nach Spitzbergen werden wieder eingeführt. Ein größerer Virusausbruch auf Spitzbergen wird aufgrund einer verringerten Gesundheitsvorsorge in der Lage sein, kritische gesellschaftliche Funktionen in Frage zu stellen und zu Evakuierungen auf das Festland zu führen, was wiederum die Bereitschaft der Luftkrankenwagen in Anspruch nimmt. Die Bevölkerung von Spitzbergen erhält daher Vorrang für eine Auffrischungsdosis des koronaren Impfstoffs.

Die Verordnung tritt am 2. Dezember um 24:00 Uhr in Kraft. Die Verschärfung wird nach zwei Wochen überdacht.

Quelle: www.regjeringen.no

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