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Neue Maßnahmen bei der Einreise nach Norwegen ab 26.11.2021

Aufgrund der Infektionssituation hat die Regierung beschlossen, die Anforderungen für negative Tests vor der Einreise wieder einzuführen und die aktuellen Anforderungen für Tests und Einreiseregistrierung bei der Einreise nach Norwegen zu erweitern.

– Um Importinfektionen einzudämmen, verschärfen wir die Einreisemaßnahmen ab 26. November. Ab diesem Datum muss sich jeder registrieren, bevor er nach Norwegen einreisen kann. Auf der Grundlage von Ratschlägen der Gesundheitsberufe führen wir auch wieder die Anforderung eines negativen Tests vor der Einreise ein. Dies gilt für alle, die nicht mit einem genehmigten Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind oder in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind. Dies gelte unabhängig davon, aus welchem ​​Land man reist, sagt Justiz- und Notfallmanagementministerin Emilie Enger Mehl (Sp).

Dies sind die wichtigsten Änderungen der Einreisemaßnahmen, die ab 26. November gelten:

  • Ab sofort müssen sich alle Teilnehmer grundsätzlich im Meldesystem registrieren. Ausnahmen gelten für Kinder unter 16 Jahren und ausgewählte Gruppen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, diese Bestätigung und eine eventuelle Corona-Bescheinigung beim Check-in der Polizei vorzulegen.
  • Es steht allen Ausländern offen, die nach dem Zuwanderungsgesetz einreiseberechtigt sind.
  • Die Antragsprogramme für die norwegische Seeschifffahrtsdirektion und die norwegische Landwirtschaftsdirektion werden eingestellt.
  • Je nach den Umständen kann es dennoch Gründe für die Ausweisung von Ausländern geben, die sich nicht an die Regeln zur Einreiseregistrierung, Einreisequarantäne und Kontrollen im Zusammenhang mit der Einreise halten. Fehlende Unterlagen hierzu können ebenfalls zur Ausweisung führen. Alle Reisenden, auch Norweger, können gemeldet und möglicherweise mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie bei der Einreise gegen die Verpflichtungen verstoßen.
  • Für diejenigen, die nicht mit einem nachweisbaren Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft wurden oder an Covid-19 erkrankt sind, führen wir die Anforderung eines negativen Testzeugnisses innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise wieder ein. Dies gilt unabhängig vom Abflugland, jedoch nicht für Reisende unter 18 Jahren.
  • Darüber hinaus wird die Pflicht zur Selbstprüfung bei der Einreise dahingehend geändert , dass unabhängig davon, von wo Sie in Norwegen ankommen, eine Selbstprüfungspflicht besteht. Bisher umfasst die Pflicht nur Personen, die sich in einem Gebiet mit Quarantänepflicht aufgehalten haben. Diese Verpflichtung gilt für alle, die nicht durch ein Corona-Zertifikat nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten vollständig geimpft wurden oder an Covid-19 erkrankt sind. Andere Ausnahmen von der Pflicht, sich bei der Ankunft in Norwegen zu testen, werden fortgesetzt.
  • Testpersonen können sich an einer Teststation an der Grenze oder innerhalb von 24 Stunden testen, wenn es an der Grenze keine solche Station gibt. Alle Kommunen des Landes müssen darauf vorbereitet sein, auch Einreisende mit Prüfpflicht testen zu können.
  • Wir besetzen auch die Nationale Kontrollstelle für Ankünfte, damit die Kontrolltätigkeit dort wieder aufgenommen wird und die Gemeinden somit Informationen über Reisende erhalten können, dass es für die Gemeinden Anlass zum Nachfassen geben könnte.
  • Die Regierung nimmt keine Änderungen an den Regeln zur Einreisequarantäne vor. Die Quarantäneregelungen gelten voraussichtlich während der gesamten Wintersaison.

Die Quarantänehotel-Regelung wird bis auf Weiteres als Angebot an Personen ohne anderen geeigneten Wohnort fortgeführt.

Quelle: www.regjeringen.no

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