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Norwegen stärkt den Schutz des Küstenkabeljaus

Stärkt den Schutz des Küstenkabeljaus

Das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei hat beschlossen, weitere Maßnahmen zum Schutz des Küstenkabeljaus im Norden einzuführen.

Ziel der Maßnahmen ist es, den Fang von Küstenkabeljau zu verringern, um eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen, was zu einer verstärkten Rekrutierung und Wiederauffüllung der Küstenkabeljaubestände beiträgt.

Die Maßnahmen sind ein Ergebnis der Arbeit der norwegischen Fischereidirektion im Rahmen des zweiten Teils der Konsultation zum Küstenkabeljau und zur gemeinsamen Nutzung von Meeren beim Kabeljaufang nördlich von 62°N.

Konsultation zum Küstenkabeljau und zur gemeinsamen Nutzung des Meeres bei der Kabeljaufischerei nördlich von 62° N (norwegisch)

– Einige der Maßnahmen treten bereits zum Jahreswechsel in Kraft, andere treten später in Kraft, sagt Trond Ottemo, Abteilungsleiter der Abteilung Fischereiregulierung.

  • 1. April 2024: Jedes Schiff darf innerhalb der Fjordlinien nördlich von 62° N mit maximal 80 Netzen Kabeljau fischen für Kabeljau darf 80 nicht überschreiten.
    1. 1. Januar 2024: Erhöht die Mindestgröße für Kabeljau von 44 cm auf 55 cm innerhalb von 4 Seemeilen von den Grundlinien.
      1. 1. Januar 2024: Die zulässige Vermischung von Kabeljau unterhalb der Mindestgröße beim Kabeljaufang mit Ködern und Leinen wird auf 20 % der Anzahl der Einzelfänge innerhalb von 4 Seemeilen um die Basislinien erhöht.
        1. 1. Januar 2024: Die Einbeziehung von untermaßigem Kabeljau in die einzelnen Fänge der Ringwadenfischerei in den Statistikgebieten 03 und 04 ist in den letzten sechs Monaten des Jahres von 15 % auf 20 % gestiegen. Davon dürfen in den Einzelfängen maximal 15 % unter 44 cm sein.
          1. 1. Januar 2025: Bei der Dorschfischerei mit Waden für Schiffe über 11 Meter müssen im Fangsack quadratische Maschen mit einer Maschenöffnung von 130 mm nördlich von 62° N innerhalb von 4 Seemeilen von den Basislinien vorhanden sein.
            1. 1. Januar 2025: Der Bereich für das allgemeine Mandat für Quadratmaschen in Fangtaschen beim Fischen mit Ringwaden wird von 64° N nach Süden auf 62° N erweitert.

              Garnbeschränkung
              Jedes Schiff kann mit maximal 80 Netzen innerhalb der Fjordlinien Kabeljau fischen. Wenn das Schiff Kabeljau mit Netzen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Fjordlinien fischt, darf die Gesamtzahl der Netze beim Kabeljaufang 80 nicht überschreiten.

              – Die Nettogrenze ist wichtig, da ein erheblicher Teil des Küstenkabeljaus in den Fjorden gefischt wird. Dieselben Fjorde seien oft wichtige Laich- und Aufzuchtgebiete für Küstenkabeljau, sagt Ottemo.

              Erhöhte Mindestgröße

              Die Mindestgröße für Kabeljau wird innerhalb von 4 Seemeilen um die Basislinien von 44 cm auf 55 cm erhöht. Dies gilt auch für die Freizeit- und Touristenfischerei.

              – Eine erhöhte Mindestgröße ist eine wirksame Regulierungsmaßnahme, die unter anderem dafür sorgt, dass mehr Individuen laichen dürfen, bevor sie gefischt werden. Dies sei die wichtigste Einzelmaßnahme zum Schutz des Küstenkabeljaus, sagt Ottemo.

              Die Fischereidirektion ist sich bewusst, dass bestimmte Fischereien und Gebiete im Zusammenhang mit dieser Maßnahme möglicherweise vor besonderen Herausforderungen stehen. Für bestimmte Fischereien ist daher mehr Kabeljau unterhalb der Mindestgröße zulässig.

              „Wir werden die Situation in Zukunft überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um einen angemessenen Schutz des Küstenkabeljaus und eine sinnvolle Ressourcennutzung zu gewährleisten“, sagt Ottemo.

              Wirbelnde Vorschriften
              Um einen zu großen Anteil an untermaßigem Kabeljau in den Fängen zu verhindern, wird die minimal zulässige Maschenöffnung bei Wadennetzen auf 130 mm nördlich von 62° N innerhalb von vier Seemeilen in der direkten Fischerei auf Kabeljau erhöht.

              Der Bereich für die allgemeine Vorschrift für Quadratmaschen im Fischsack beim Wadenwaten wird ebenfalls auf den Bereich von 64° N bis 62° N ausgeweitet. Die Maschenweite von 120 mm wird beim Fischen auf andere Fischarten beibehalten.

              – Da Änderungen an der Ausrüstung den Fischer dazu zwingen, in neue Angeltaschen für den Spinnerbait zu investieren, wird es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben. Die Anforderungen an die Maschenöffnung beim Netzfischen auf Kabeljau seien bereits gut an die neue Mindestgröße angepasst, sagt Ottemo.

              Zusammenarbeit in der Zukunft
              Die Fischereidirektion wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Meeresforschung, der Industrie und lokalen Interessen daran arbeiten, die Laichgründe des Küstenkabeljaus zu schützen.

              – Auch die örtlichen Verbotsgebiete in Troms und in der Finnmark müssen an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden, sagt Ottemo.

              Quelle: https://www.fiskeridir.no/Yrkesfiske/Nyheter/2024/styrker-vern-av-kysttorsken (norwegisch)