Über die Einreise nach Norwegen – Stand 27.05.2021
STAND: 27.05.2021
Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat Norwegen strenge Einreisebeschränkungen für Ausländer eingeführt. In der Regel können nur Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen einreisen. Norwegische Staatsbürger haben immer das Recht einzutreten. Um die Importinfektion zu begrenzen, gelten weiterhin strenge Einreisebeschränkungen. Dies gilt für diejenigen, die ab dem 27. Mai um 12 Uhr nach Norwegen reisen, wenn wir nun in Schritt zwei der Wiedereröffnung Norwegens eintreten.
Wenn Sie einer von denen sind, die jetzt nach Norwegen reisen können, müssen Sie sich durch Lesen auf dieser Seite mit den geltenden Bedingungen vertraut machen. Wenn Sie einer der wenigen sind, die Zugang zu Norwegen haben, können Sie zur Eintragungsregistrierung gehen.
Informationen zur Infektionssituation in Europa finden Sie auf der Website des FHI .
Diese können nicht nach Norwegen einreisen (gilt für Bürger aller Länder, einschließlich Bürger aus der EU / dem EWR und nordischen Bürgern):
- Touristen
- entferntere Familienmitglieder wie Großeltern
- Freund oder Verlobter
- Ausländer (einschließlich nordischer Staatsbürger), die in Norwegen arbeiten oder studieren sollen und unter keine der Ausnahmen fallen
- Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten oder Studieren in Norwegen erteilt wurde und die noch nicht hier wohnen
- Geschäftsreisende
- Ausländer, der ein Schengen-Visum erhalten hat, aber nicht unter eine der folgenden Ausnahmen fällt
- Personen, die in Norwegen Freizeitimmobilien besitzen, aber hier nicht ansässig sind
Hier ist eine Zusammenfassung der Ausnahmen:
- Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen
- Ausländer, die aus Ländern / Gebieten kommen, die nicht unter Quarantäne gestellt werden („gelbe“ Länder / Gebiete)
- Ausländer, denen eine Familieneinwanderungsgenehmigung erteilt wurde
- Ausländer, die enge Familienmitglieder in Norwegen besuchen oder mit ihnen zusammenleben sollen
- Ausländer, die Zeit mit Kindern verbringen sollen
- Ausländer, die besondere Gründe haben, die darauf hinweisen, dass der Person das Recht auf Einreise eingeräumt wird, z. B. besondere Sorgfaltspflichten für Personen in Norwegen oder andere wichtige Wohlfahrtsaspekte
- Asylsuchende und Umsiedlungsflüchtlinge
- bestimmte Berufsgruppen: Journalisten, Seeleute und Luftfahrtpersonal, Güter- und Personenverkehr, Diplomaten und Militärpersonal, Sami während der Praxis der Rentierhaltung, Wissenschaftler und Besatzungsmitglieder auf einer Meeresforschungskreuzfahrt
- Ausländer, die von den norwegischen Behörden und Mitarbeitern internationaler Organisationen eingeladen wurden
- Ausländer, die an einem Flughafen in Norwegen einen Zwischenstopp einlegen (sowohl im internationalen Flughafentransit als auch innerhalb von Schengen)
- Ausländer, die in kritischen gesellschaftlichen Funktionen arbeiten
- Gesundheitspersonal aus Schweden und Finnland, das im norwegischen Gesundheits- und Pflegedienst arbeitet
- Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Spitzbergen haben oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder dem Wohnsitz auf Spitzbergen durch das norwegische Festland reisen müssen
Obligatorische Tests, Reiseanmeldungen, Quarantäne- und Quarantänehotels gelten in der Regel weiterhin für diejenigen, die von den Einreisebeschränkungen befreit sind.
Als Ausgangspunkt für die als kritisch angesehenen gesellschaftlichen Funktionen kann auf folgende Liste verwiesen werden:
- Management und Krisenmanagement
- Verteidigung
- Recht und Ordnung
- Gesundheit und Pflege, einschließlich Apotheke und Reinigung
- Rettungsdienst
- Digitale Sicherheit im zivilen Bereich
- Natur und Umwelt
- Versorgungssicherheit
- Wasser und Abwasser
- Finanzdienstleistungen
- Energieversorgung
- Elektronische Kommunikation
- Transport
- Satellitenbasierte Dienste
Die Änderungen sind vorübergehende Maßnahmen zur Kontrolle der Infektionssituation und eine Folge der aktuellen Infektionssituation mit Ausbrüchen mutierter Virusvarianten.
Eintragsregistrierung
Zur besseren Infektionskontrolle muss sich jeder, der aus Ländern / Gebieten mit Quarantänepflicht nach Norwegen reist, vor dem Grenzübertritt registrieren lassen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger.
Ankünfte müssen vor der Ankunft in Norwegen registriert werden. Reisen können nur registriert werden, wenn sie weniger als 72 Stunden vor dem Zeitpunkt der Einreise liegen.
Digitale Eintragsregistrierung
Sie müssen sich digital registrieren. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Quittung, die der Polizei bei der Grenzkontrolle vorgelegt wird.
Reisende werden nur gebeten, die erforderlichen Informationen zu registrieren. Die Daten werden sicher gespeichert und nach 20 Tagen gelöscht. Nur die norwegischen Behörden haben Zugriff auf die Daten.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie +47 33 41 28 70 anrufen.
Zarejestruj telefonicznie +47 33 41 28 70
Inregistrat de telefon +47 33 41 28 70 telefonisch
anmelden +47 33 41 28 70 Registruokit
70s telefonu +47 33 41 28 70
Eintrittsquarantäne und Quarantänehotel
Alle Reisenden nach Norwegen müssen an einem geeigneten Ort oder in einem Quarantänehotel unter Quarantäne gestellt werden. Ausnahmen für die Quarantäne für diejenigen, die sich nur in Ländern / Gebieten mit niedrigem Infektionsdruck im EWR / Schengen und im Vereinigten Königreich befanden („gelbe“ Länder / Gebiete).
Ankünfte aus Ländern / Gebieten im EWR / Schengen und im Vereinigten Königreich mit hohem Infektionsdruck müssen in Quarantänehotels erfolgen, können sich jedoch je nach Infektionsdruck im Land frühestens am 3. oder 7. Tag aus Quarantänehotels heraus testen. Bereich, in dem Sie gewesen sind.
Alle Reisenden aus anderen Ländern als dem EWR / Schengen und dem Vereinigten Königreich müssen die gesamte Quarantänezeit in Quarantänehotels verbringen.
(weiterführende Links auf norwegisch in der Quelle)
Der Quarantäneplatz für Mitarbeiter muss im Voraus genehmigt werden
Mitarbeiter, die nach Norwegen einreisen dürfen, müssen sehr strenge Quarantänevorschriften einhalten. Die Hauptregel lautet, dass sich diese Gruppe in Quarantänehotels befinden muss.
Ausnahmen gelten für Arbeiten und Auftragnehmer, bei denen der Arbeitgeber oder Auftraggeber einen geeigneten Wohnort zur Verfügung stellt, der vor der Einreise von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigt wurde. Die Dokumentation muss bei der Einreise zur Genehmigung eingereicht werden.
(weiterführende Links auf norwegisch in der Quelle)
Pflicht zum Testen
Wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem Land oder Gebiet mit Quarantänepflicht waren, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Norwegen einen Koronatest durchführen. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und ab dem 19. April auch für Kinder unter 12 Jahren.
Personen, die ohne triftigen Grund nicht getestet werden, können das Land freiwillig verlassen oder mit einer Geldstrafe belegt werden.
Reisende müssen bei der Ankunft auch einen negativen Test für SARS-CoV-2 vorlegen. Es muss in den letzten 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen eingenommen werden. Dies gilt auch für norwegische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Norwegen. Für Personen, die mit dem Flugzeug anreisen, wurde der Test möglicherweise in den letzten 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit für den ersten Teil des Fluges durchgeführt.
Das Erfordernis eines negativen Testzertifikats gilt nicht, wenn es unmöglich oder unverhältnismäßig war, ein solches Zertifikat zu erhalten.
(weiterführende Links auf norwegisch in der Quelle)
Übersicht über offene Grenzstationen
Offene Grenzübergänge mit Teststationen
Informationstelefon über Einreise, Prüfung und Quarantäne:
Aus Norwegen: 815 55 015
Aus dem Ausland: +47 21 89 80 42
Quelle: www.regjeringen.no