Neue Rechtsgrundlage für Ansprüche auf negativen Covid-19-Test vor Einreise und Ausschluss bei Verstoß gegen die Regeln zur Einreisequarantäne
Das Ministerium für Justiz und Notfallvorsorge hat heute eine neue Rechtsgrundlage für die Anforderung vorgeschlagen, dass ein negativer Covid-19-Test für die Einreise nach Norwegen zugelassen wird. Es wird auch einfacher sein, Ausländer auszuschließen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln für die Einreisequarantäne vorliegen.
In diesem Herbst hat Norwegen einen zunehmenden Infektionstrend verzeichnet. Die Gesundheitsbehörden haben darauf hingewiesen, dass die Importinfektion ein wesentlicher Risikofaktor für die Ausbreitung der Infektion in Norwegen ist, und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Importinfektion zu einer erheblichen Sekundärinfektion geführt hat.
– Aufgrund des Risikos einer Importinfektion sind strenge Maßnahmen erforderlich. Wir wollen verhindern, dass infizierte Menschen nach Norwegen einreisen, und sicherstellen, dass diejenigen, die einreisen, die Einreisequarantänepflicht einhalten, sagt die Ministerin für Justiz und Notfallmanagement Monica Mæland (H).
Die Forderung nach einem negativen Covid-19-Test für die Einreise nach Norwegen basiert derzeit auf dem Infektionskontrollgesetz. Das Ministerium schlägt nun vor, die Anforderung stattdessen auf das „Befristete Gesetz über Einreisebeschränkungen für Ausländer aus Gründen der öffentlichen Gesundheit“ zu stützen. Ausländer, die keinen negativen Covid-19-Test nachweisen können, können ausgeschlossen werden.
– Die Gesundheitsbehörden weisen darauf hin, dass die Forderung nach einem negativen Test bei der Ankunft dazu beiträgt, den Infektionsdruck zu verringern. Daher glaube ich, dass wir die rechtliche Befugnis haben müssen, diese Anforderung fortzusetzen, um nach Norwegen einreisen zu dürfen. Wir werden natürlich die Dauer der Einreisebeschränkungen kontinuierlich im Einklang mit der Entwicklung der Infektion bewerten. Dies gilt auch für die Testanforderung, sagt der Minister.
– Wir schlagen auch Regeln vor, die es einfacher machen, Ausländer wegen klarer und schwerwiegender Verstöße gegen die Regeln für die Einreisequarantäne auszuschließen, beispielsweise die Verpflichtung, in Quarantäne-Hotels zu übernachten, wenn dies obligatorisch ist, sagt Mæland.
Verstöße gegen die Vorschriften können in einigen Fällen auch heute noch zur Ausweisung oder Abschiebung führen, jedoch gemäß den üblichen Verfahrensregeln des Einwanderungsgesetzes. Die vorgeschlagene Bestimmung sieht vor, dass die Ausweisung nach einer vereinfachten Bearbeitung des Falls erfolgt, genauso wie bei dem Versuch, unter Verstoß gegen die aufgrund der Covid-19-Pandemie auferlegten Beschränkungen nach Norwegen einzureisen.
Quelle: www.regjeringen.no