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Regulierung von Kabeljau in Nordsee und Skagerrak im Jahr 2022

Das Ministerium für Handel und Industrie hat die Vorschriften für den Kabeljaufang in der Nordsee und im Skagerrak im Jahr 2022 festgelegt. Die verfügbare Quote für norwegische Schiffe beträgt 1.870 Tonnen in der Nordsee und 61 Tonnen im Skagerrak.

– Die Erfahrungen aus den Jahren 2020 und 2021 bedeuten nun, dass wir uns ab Jahresbeginn für die eingeschränkte Direktfischerei in der Nordsee öffnen. Wenn die Entwicklung in der Fischerei dies erfordert, werden wir prüfen, ob die Höchstquoten im Laufe des Jahres erhöht werden können, sagt Minister für Fischerei und Meeresangelegenheiten Bjørnar Skjæran.

Nach wie vor können nur Schiffe, die mit konventionellem Fanggerät fischen, direkt auf Kabeljau fangen. Die gesamte Schleppnetzfischerei wird durch Beifangregeln geregelt.

Norwegen, die EU und das Vereinigte Königreich haben sich im Quotenabkommen für 2022 darauf geeinigt, die Maßnahme auf saisonal gesperrten Gebieten in der NE, der britischen Zone und in der EU-Zone fortzusetzen, um bekannte Laichgebiete für Kabeljau zu schützen und den fischereilichen Druck auf Kabeljau in zu verringern allgemein in der Nordsee. Dies sind zehn definierte Bereiche.

– Ich verstehe, dass 2022 ein neues, anspruchsvolles Jahr für norwegische Fischer sein wird, aber es ist leider bei niedrigen Quoten und geschlossenen Laichgebieten notwendig, um einen guten Wiederaufbau des Kabeljaubestands zu gewährleisten, sagt Minister für Fischerei und Meeresangelegenheiten Skjæran.

Die Regelungen für 2022

Für Schiffe, die mit konventionellem Fanggerät fischen, wurden in der Nordsee Höchstquoten festgelegt. Schiffe haben das Recht, an einer geschlossenen Gruppe teilzunehmen, und Schiffe, die weniger als 15 Meter lang sind, können 5 Tonnen fischen, Schiffe zwischen 15 und 21 Metern können 10 Tonnen fischen und Schiffe über 21 Meter können 20 Tonnen fischen.

Schiffe der offenen Gruppe können Anfang des Jahres 2 Tonnen Kabeljau fischen und anlanden.

Es erlaubt keine direkte Fischerei außerhalb der Basislinien im Skagerrak, aber die geltende Ausnahmeregelung für Schiffe, die die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Fangverbot im Skagerrak erfüllt haben, und die Regelung aus dem Jahr 2015, dass Schiffe mit einer maximalen Länge von weniger als 11 Meter können direkt auf Kabeljau gefischt werden, wobei in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni weiter geschummelt wird.

In der Nordsee gelten folgende Beifangregelungen:

  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit konventionellem Fanggerät außer Spinnruten fischen, beträgt 15 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit Spinnerruten fischen, beträgt 8,5%.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit großmaschigen Schleppnetzen fischen, beträgt 5 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe mit einer Nordsee-Schleppnetzerlaubnis oder einer eingeschränkten Nordsee-Schleppnetzerlaubnis beträgt 5 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit Garnelenschleppnetzen fischen, beträgt 2,5 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit kleinmaschigen Schleppnetzen oder kleinmaschigen Spinnern, ausgenommen Garnelenschleppnetze, fischen, beträgt 0,5 %.

Im Skagerrak sind folgende Beifangregelungen festgelegt:

  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit anderem konventionellem Fanggerät als Spinnerruten fischen, beträgt 10 %.
  • Der zulässige Beifang von Kabeljau in Spinnerruten wird auf 2,5 % festgesetzt.
  • Der zulässige Beifang in großmaschigen Schleppnetzen beträgt 2,5 %.
  • Der zulässige Beifang für Garnelenschleppnetze beträgt 2,5 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe mit einer Nordsee-Schleppnetzerlaubnis oder einer begrenzten Nordsee-Schleppnetzerlaubnis beträgt 2,5 %.
  • Der zulässige Beifang für Schiffe, die mit kleinmaschigen Schleppnetzen, ausgenommen Garnelenschleppnetze, fischen, beträgt 0,5 %.

Quelle: www.regjeringen.no

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